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Salzburg - Die Causa hatte viel Aufsehen erregt: Im März dieses Jahres war ein Salzburger Molekularbiologe beschuldigt worden, er habe im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeit Forschungsdaten manipuliert. Auslöser waren US-Wissenschafter gewesen, die in einer Fachzeitschrift den Vorwurf der Datenmanipulation erhoben und die Universität Salzburg darüber informiert haben. Der Molekularbiologe habe in einer wissenschaftlichen Publikation über die Struktur von Birkenpollenallergenen Daten verändert, hieß es. Daraufhin sprach die Universität Salzburg mit 30. Juli 2012 die Kündigung aus: Es gehe um die Glaubwürdigkeit und Reputation der Universität Salzburg, deshalb müsse der Wissenschafter das Haus verlassen, lautete die Begründung.
Der Molekularbiologe hat daraufhin seine Kündigung gerichtlich angefochten. Der Prozess am Arbeits- und Sozialgericht Salzburg ist im September beendet worden, jetzt liegt ein Teilurteil vor: Die Kündigung sei formal rechtens gewesen, urteilte Richter Hannes Lienbacher. Über die soziale Verträglichkeit der Kündigung hat das Gericht noch nicht entschieden.
Arbeitsüberlastung
Der Salzburger Molekularbiologe sagte am ersten Verhandlungstag am 24. Mai, der bemängelte Fehler sei aus Arbeitsüberlastung passiert, er habe dafür die Verantwortung übernommen und die fehlerhafte molekulare Struktur sofort zurückgezogen. Er brachte in der Klage zwei für ihn wesentliche Aspekte ein, warum die Kündigung seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sei: Der Uni-Zentralbetriebsrat sei darüber nicht rechtzeitig informiert worden - was der Richter in seinem Teilurteil allerdings nicht so sah - und zweitens sei die Kündigung "sozialwidrig" gewesen.
Eine Referentin des Betriebsrat-Büros der Universität hatte als Zeugin in dem Prozess zum Thema "rechtzeitige Information des Betriebsrates über die Kündigung" mit einer Aussage aufhorchen lassen: Ein Mitglied des Betriebsrates habe sie dazu aufgefordert, den Eingang des Kündigungsschreiben nach hinten zu verzögern, "ich musste eine Notlüge machen". In dem Teilurteil stellte das Gericht dazu fest: "Die in der Sphäre des Betriebsrates gelegene absichtliche Verzögerung der Zustellung des Verständigungsschreibens kann nicht zulasten der beklagten Partei gehen."
Über die soziale Verträglichkeit der Kündigung entscheidet das Gericht erst dann, "wenn das Teilurteil rechtskräftig geworden ist", erklärte der Rechtsanwalt der Universität Salzburg, Johannes Hebenstreit. Der beschuldigte Biologe habe aber die Möglichkeit, gegen das Teilurteil binnen vier Wochen zu berufen.
Zweites Mal gekündigt
Die Universität hat in der Zwischenzeit den Wissenschafter erneut gekündigt, und zwar vorsorglich für den Fall, wenn das Gericht formale Mängel an der ersten Kündigung festgestellt hätte oder zweitinstanzlich noch feststellen wird. Diese zweite, sogenannte "Eventual-Kündigung" sei von dem Molekularbiologen abermals angefochten worden, sagte Hebenstreit. "Es wurde für 21. November ein Prozess-Termin anberaumt." Die Verhandlung werde aber wegen des noch nicht abgeschlossenen, ersten Verfahrens auf Eis gelegt. Die zweite Kündigung sprach die Universität mit Jahresende aus. Der Molekularbiologe arbeitet seit Schulbeginn als HTL-Lehrer. (APA/red, derstandard.at, 06.11.2012)
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kuendigen.
Ich war Statistiker am IHS. Meine erste Frage bei einer Konsultation eines Sozialwissenschafters war immer:
"Was soll aussa kumma"?
Man kann die Daten in der Regel - ganz legal - so bearbeiten, dass das Richtige heraus kommt.
Nur Diletanten faelschen Daten direkt.
(1) Bitte keine Allgemeinverurteilungen von Forschern nur weils schwarze Schafe gibt. Oder haben alle Mags und Drs im Forum ihren Titel durch plagiieren erworben?
(2) Genau solche Fälle führen dann zu unmenschlichen Kettenvertragsregelungen, unter denen Jungforscherinnen leiden. Die Uni entwickelt Mittel, Personen wieder aus Verträgen rauszukriegen - was in manchmal einfach notwendig ist, lieber Betriebsrat. Und der Betriebsrat entwickelt Mittel, das zu verhindern, koste es was es wolle. Folge: unbefristete Stellen gibt es kaum mehr weil eh unkündbar und befristete Stellen hintereinander kann man nicht haben, weil sofort auch unkündbar. Die Unterwanderung des Kündigungsrechtes hat negative Konsequenzen für die, die geschützt werden sollen!
insbesondere im medizinischen Bereich.
Daten in klinischen Studien aus der Statistik rausnehmen ist an der Tagesordnung, und damit Statistiken hinrechnen (faelschen) zum gewuenschten Resultat, - meistens machen das die Autoren noch nicht einmal selbst, geben jedoch vor es seien eigene Forschungsresultate (die zahlenden Pharmafirmen richten's schon).
Fallt etwas auf, wird gar offiziell angeprangert (=aeusserst selten, ist ja alles dasselbe Pack), wird die Publikation einfach zurueckgenommen bzw. korrigiert und fertig! Gerichtliches Nachspiel? Nicht doch! Bzw. aeusserst selten, nur wenn es sich um einen ungeliebten Kollegen/in oder eine ungeliebte These handelt!
ES KONTROLLIERT JA NIEMAND
aber leider will die niemand zahlen.
Uniinstitute muessen sich ueber Drittmittel finanzieren und bei EU-Projekten sind Bayer&Co mit im Begutachterkonsortium, und entscheiden darueber mit wer Geld bekommt und wer nicht, man kann zwar welche davon abwaehlen, aber was da sonst noch so herumkreucht ist leider auch nicht besser (sprich 'unabhaengiger').
Es muss doch bitte auch immer wirtschaftlich bleiben!
Auch hierzulande bereits das Kredo.
Fuer die Gesundheitsindustrie (Aerzte, Pharmas) ist eine Studie zu einer Ernaehrungsumstellung und Heilung einer Erkrankung nun einmal nicht wirtschaftlich und wird daher nicht zu finden sein.
Wo der Staat einspringen soll, versagt er!
Wieso wurden die Plagiateure eines kleinen Institutes der NAWI Salzburg nicht gekündigt?
Der eine hat die Publikation eines Kollegens 1 zu 1 aus dem Englischen in das Deutsche übersetzt, diese sodann über eine staatliche Institution publizieren lassen und als die seine ausgegeben ohne den wahren Urheber anzuführen!
Der andere hat Teile eines von ihm verfassten Buches abgeschrieben. Hievon ist die Rechtsabteilung der Universität informiert.
Diese Personen haben gegen das Copyright verstossen und wurden nicht belangt.
Da giebt es einen Professor der Jahrzehnte lang durch die Uni torckelte, so manche Vorlesungen nicht abhalten konnte, zumal er nicht zur Arbeit erschien war, wegen Trunkenheit. Aber das ist ja o.K. Dem wird noch hofiert!
Ein Assistent eines kleinen Institutes an der NAWI hat 30 Jahre lang eine einzige einstündige Vorlesung einmal im Jahr abgehalten. Brachte keine einzige Publikation im SCI zuwege, kein Buch einfach gargar nichts. Er war einfach jeden Tag seines Arbeitslebens schwer betrunken.
Da gibt es einige Personen an der Nawi Salzburg aber auch Graz mit einer vergleichbaren Vita.
Technische Assistenten, die die Arbeit verweigern und lieber saufen gehen während der Arbeit.
Da macht die gar so sittenstrenge Uni Salzburg nichts, z.B. die Alkoholprobleme ihrer Mitarbeiter (sind nur Männer, ist schon komisch!) offensiv angehen oder von Technischen Assistenen eine effektive Arbeitsleistung, von Univ Assistenten wissenschaftliche Publikationen einfordern.
war ja nur ein bisschen ironisch gemeint. aber beschissen bezahlt ist die wissenschaft leider schon. http://www.fwf.ac.at/de/projec... aetze.html damit sie mal so ein bisschen ein gefühl dafür bekommen, wie "wohlhabend" wissenschaftler so sind.
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