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Wer sein Kind in Betreuung gibt, kann die Kosten von der Steuer absetzen - sofern das eigene Einkommen nicht zu niedrig ist.
Wien - Es ist ein Batzen Geld, auf dem der Staat sitzengeblieben ist. 165 Millionen Euro wollte das Finanzministerium lockermachen, damit Eltern Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, doch abgeholt wurden nur 36 Millionen. Lediglich 135.000 von 800.000 Kindern im Alter unter zehn kamen im Jahr 2010 in den Genuss des Bonus.
Warum das so ist, lässt sich aus dem Stegreif nicht zweifelsfrei beantworten. Abgesehen vom Umstand, dass 2010 noch nicht abgerechnet sei, weil für den Steuerausgleich bis zu fünf Jahre Zeit sind, nennt das Ministerium das gewachsene Gratisangebot als Grund: Das letzte Kindergartenjahr kostet in Österreich generell nichts, die Länder sponsern weitere Angebote.
Möglich sei überdies, dass Eltern keine passende Kinderbetreuung finden oder von der 2009 eingeführten Absetzbarkeit der Kosten einfach nichts wissen, ergänzt Margit Schratzenstaller. Die Steuerexpertin vom Wirtschaftsforschungsinstitut weist aber auch darauf hin, dass ein Gutteil der Kinder von vornherein gar nicht nicht profitieren kann, weil ihre Eltern zu wenig verdienen.
Dies liegt an der Konzeption des Steuerbonus: Wer entsprechende Betreuungskosten für sein Kind nachweisen kann, darf von seinem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 2300 Euro abziehen. Das nützt nur jenen, die Einkommenssteuer zahlen. Rund 44 Prozent aller Einkommensbezieher, das sind 2,7 Millionen Menschen, tun dies aber nicht, weil ihr Verdienst unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 11.000 Euro im Jahr bleibt.
Je höher das Einkommen, desto üppiger fällt überdies die Steuerersparnis aus: Ein Gutverdiener, der den Spitzensteuersatz von 50 Prozent zahlt, freut sich über eine Entlastung von bis zu 1150 Euro im Jahr, ein Werktätiger im Bereich des unteren Steuersatzes von 36,5 Prozent kommt auf maximal 840 Euro.
Das gleiche Prinzip gilt für den ebenfalls 2009 eingeführten Kinderfreibetrag von 220 Euro beziehungsweise jeweils 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile geltend machen. Auch hier erwartete das Ministerium einen größeren Andrang: Statt 175 Millionen wurden nur 76,5 Millionen abgeholt.
Da der Freibetrag eine Steuerersparnis von maximal 110 bzw. 132 Euro (Paare) bringt und folglich "kein effektives Element" sei, würde ihn Schratzenstaller streichen und mit der Familienbeihilfe zu einer einzigen Geldleistung zusammenfassen. Punkto Kinderbetreuungskosten plädiert sie für einen Umbau zu einem Steuerabsetzbetrag inklusive Negativsteuer, von dem auch Niedrigverdiener etwas hätten.
Auch Wolfgang Mazal, Leiter des Instituts für Familienforschung, ist für die Ergänzung durch eine Negativsteuer. Als Flop sieht er die absetzbare Kinderbetreuung dennoch nicht, schließlich seien 135.000 profitierende Kinder nicht nichts. Es zeige sich eben, dass es in der Familienförderung "Vielfalt" brauche, sagt Mazal und tritt dafür ein, das übrig gebliebene Geld nicht einzusparen, sondern anderweitig zu investieren: in Kinderkrippen, Kindergärten und Tagesmütter. (Gerald John, DER STANDARD, 6.11.2012)
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Dieser Blog: http://www.leonore.at/2012/11/a... h-endlich/ hat die Informationspolitik der Regierung über die Regelung unter die Lupe genommen. Durchschnittsverdienern wird von der Frauenministerin eingeredet, dass sie sowieso nichts zurückbekommen - was eine eindeutig widerlegt werden konnte. Gleichzeitig hat sich das Finanzministerium erst im Juni 2012 die Mühe gemacht, eine Broschüre aufzulegen, die über die seit 2009 (!) bestehende Regelung informiert! Inseriert haben die Minister lieber, wenn es um viel offenkundigere Fragen gegangen ist.
Wenn Durchschnittsverdiener endlich ehrlich informiert werden, werden sie sich das Geld, das ihnen zuviel abgeknöpft wurde, auch zurückholen!
Vorschlag: Alle KIGA und Horte sind bei Kindern unter 10 verpflichtet, im Januar automatisch eine Bestätigung der Betreuungs- und Essenskosten an die Zahlenden zu schicken (inkl. Info über die steuerliche Absetzbarkeit) - wie bei Versicherungen längst üblich.
Tipp: Verpflegungskosten sind auch rückwirkend für 2009 noch absetzbar (Regelung galt ursprünglich nur für reine Betreuungskosten) - formloser Antrag an das FA inkl. Bescheinigungen reicht.
* Wenn SIe Rechnungen wollen, bekommen SIe die sowieso. Meist auch ungefragt. Die Bestätigung bekommen's auch - sofern's nicht so wenig verdienen, dass sie davon befreit sind.
* Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein Thema zwischen Ihnen und dem Finanzamt. Das geht den Kindergarten mal nichts an. Warum sollte der - ausser aus freundlichkeiit, ofder gegen Kostenersatz (wollen SIe dafür bezahlen) Ihre Aufgaben Übernehmen?
* Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung sowieso auch jetzt schon 5 Jahre rückwirkend machen.
sind doch die miesen Einkommen. Anstatt sich für höhere Einkommen aktiv zu betätigen (zB die Gewerkschaft stärken, Betriebsrat wählen) und die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen, sollen die zahlen, die ein bisschen besser verdienen. Warum das so läuft, versteh ich schon: Weil es viel leichter ist, Steuern einzuheben als einen Arbeitskonflikt durchzustehen. Und später zahlen die ein bisschen besser Verdienenden auch bei der Pension was dazu, die aufgrund der niedrigen Einkommen auch wieder niedrig ist. Sozialstaat ist für mich sehr okay, aber so funktioniert das auf Dauer nicht, weil sich die Zahler das nicht gefallen lassen werden.
Bei der ganzen Diskussion um Familienentlastung wird gerne vergessen dass die Kinder die Steuerzahler von morgen sind. Weniger Kinder wegen schwierigeren wirtschaftlichen Verhältnissen für Familien führt in meinen Augen zwangsläufig zu einer höheren Belastung für den Steuerzahler in der Zukunft.
Ich verstehe immer noch nicht, was es einem "Schlechtverdiener" schadet, wenn Frau A, die zwei Kinder hat, für die sie Kinderbetreuungskosten von 500 Euro pro Monat zahlen muss und ein Einkommen X hat, das über der Steuerfreigrenze liegt, nicht genauso hohe Steuern zahlt wie Frau B, die ebenfalls das Einkommen X hat, aber keine Kinder und daher auch keine entsprechenden Kosten?
Wieso werden hier Familien, die über ihrer Leistungsfähigkeit mit Einkommensteuer belastet werden und im vergleich zu gleichverdienenden DINKS eklatant benachteiligt werden, gegen Schlechtverdiener ausgespielt, die nicht nur gar keine Einkommensteuer zahlen, sondern eh auch noch genügend andere Förderungen bekommen?
Das Geld das die Einen erhalten ist ja i.a. woanders nicht mehr einsetzbar. Also könnten z.B. Schlechterverdiener mehr Unterstützung erhalten?
Schließlich wird das ganze ja absurderweise dadurch getoppt, dass Leute die mehr verdienen auch mehr zurückerhalten.
ein Kind eine in Erwerbsarmut lebenden Alleinerzieherin erhält weniger Geld durch absetzbare Steuer. Generell hat die Alleinerziehende im working poor segment auch so wenig Geld. Die Förderung für dieses Kind, als potentiellen zukünftigen Staatsbürger, Steuerzahler, Mensch der Gesellschaft könnten besser sein.
Ist das gut, wenn der später mehr leistet, Steuer zahlt, aktiver für die Gesellschaft ist?
Ich würde sagen ja, aber diese Sichtweise dürften wenige teilen!
Verwirren Sie die Apologeten der Umverteilung nicht mit Ihren herzlosen Fakten. Wer mehr als 1.500,- im Monat verdient, ist reich und gehört schon aus moralischen Gründen niederbesteuert. Ansonsten bekommen die ja ihre Kinder, um sich über Transfers von unten nach oben zu bereichern...
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