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Rothaarige Menschen sollten sich regelmäßig auf Melanome untersuchen lassen, selbst wenn sie sich kaum in der Sonne aufhalten, raten die Wissenschafter.

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Boston - Von allen Hautypen haben Menschen mit sehr heller Haut und roten Haaren das höchste Hautkrebs-Risiko durch UV-Strahlen. Nun hat eine aktuelle Studie gezeigt, dass blasshäutige, rothaarige Personen auch unabhängig von der Sonnenexposition stärker gefährdet, an einer tödlichen Form von Hautkrebs zu erkranken. Eine in der US-Fachzeitschrift "Nature" veröffentlichte Studie an Mäusen hat gezeigt, dass der für rote Haare verantwortliche Farbstoff die Krankheit auslösen kann. Selbst ohne den Einfluss von ultravioletten Strahlen (UV) müssten Rothaarige daher eher mit der Bildung von Melanomen rechnen, schrieb Co-Autor David Fisher, Direktor des Krebszentrums am Massachusetts General Hospital.

Die Untersuchungsgruppe hatte in Laborversuchen Mäuse mit dunklem und rötlichem Fell sowie Albino-Mäuse untersucht. Bei den roten Mäusen kam es der Studie zufolge häufiger zur Bildung von tödlichem Hautkrebs. Das Ergebnis habe sie überrascht, schrieb Fisher. Bisher seien die Forscher davon ausgegangen, dass nur ein schlechter Schutz vor Sonnen- und UV-Strahlen ein Melanom begünstigt. Hellhäutige Menschen mit roten Haaren und Sommersprossen, die sich nicht bräunen können, hätten Schwierigkeiten bei der Produktion des Farbstoffs Eumelanin, der gefährliche UV-Strahlen absorbiert.

Regelmäßige Kontrollen wichtig

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation werden jährlich 132.000 Melanome diagnostiziert, das ist die tödlichste Form von Hautkrebs. Zudem werden demnach bis zu drei Millionen andere Hautkrebsarten festgestellt. Die US-Krebsforscher Mizuho Fukunaga-Kalabis und Meenhard Herlyn schrieben in einem Kommentar für "Nature", es müsse an einem Medikament geforscht werden, das die Produktion von Eumelanin oder krebshemmenden Antioxidantien anregt. Rothaarige sollten außerdem regelmäßige Hautuntersuchungen vornehmen lassen, forderten sie. (APA/red, derstandard.at, 03.11.2012)