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Wien - Knapp ein Jahr nach der Niederlage - und gerade rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember - muss die ÖBB erneut eine Niederlage in Sachen Fahrplaninformation einstecken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht hat die vom Kartellgericht vor einem Jahr erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, erfuhr der Standard aus Justizkreisen. Das Höchstgericht zwingt damit die ÖBB-Personenverkehr AG, ihren Konkurrenten Westbahn GmbH in ihr Kursbuch aufzunehmen. Und zwar in Fahrplänen, im Kursbuch (Printversion), im Online-Fahrplan ("Scotty", " Mobile"), auf der ÖBB-Homepage sowie in der telefonischen Fahrplanauskunft unter der Telefonnummer 051717.
In seiner Begründung verweist der OGH auf die Interessen der Fahrgäste. Demnach stellt die Weigerung der ÖBB, die 14 Züge der Westbahn in ÖBB-Fahrplaninformationen aufzunehmen, einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar. "Weil es nur einen einzigen Markt gibt für alle Arten von Auskunft", wie es heißt. Mit dem OGH-Spruch geht das Verfahren zurück in die erste Instanz, also zu dem am Oberlandesgericht Wien angesiedelten Kartellgericht. Dort ist am 26. November die Tagsatzungsverhandlung angesetzt.
Geklagt hatten ÖBB-Holding AG und ÖBB-Personenverkehr AG. Die Bestätigung der einstweiligen Verfügung sollte für die ÖBB keine Überraschung darstellen. Denn sie verweigerte der Westbahn die Aufnahme ins Kursbuch, während sie Zugverbindungen anderer Konkurrenten wie Raaberbahn und Wiener Lokalbahn seit Jahren veröffentlicht. Den direkten Mitbewerber auf der Strecke Wien - Salzburg bremste sie hingegen aus. Die Westbahn GmbH gehört Investoren rund um Strabag-Chef Hans-Peter Haselsteiner und der französischen Staatsbahn SNCF.
Die ÖBB prüft, ob sie das Hauptverfahren weiterführt. Das Kursbuch, das sie im Vorjahr einstampfen musste, wird aus Kostengründen gar nicht mehr gedruckt. (ung, DER STANDARD, 1.11.2012)
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Noch zum Abschluss ein klares Beispiel: Person A baut einen kleinen Garten auf. Pflanzt alle möglichen Gemüsesorten an und verkauft diese. Es kommt der Erfolg und man baut noch mehr solche Gemüsegärten überall auf. Nun gibt es ein paar die Neidisch sind und möchten in den Garten selbst auch etwas pflanzen. Gnädigerweise erlaubt Person A der Person B dass sie ein paar Sachen pflanzen darf. Nun möchte aber Person B dass Person A das auch allen sagt. Person A wird aber nur die Kosten für sich selbst aufwenden, um Werbung zu machen. Person B ist beleidigt und geht zu seine "Mama"..die hat Mitleid und sagt Person A muss doch bitte auch Werbung für Person B machen....
Nur in einer Familie würde das funktionieren..nicht wenns ums Geschäft geht.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich..
Die ÖBB Infrastruktur sollte nichts mit der ÖBB-Personenverkehr AG zu tun haben.
Kursbuch gehört zu den Aufgaben der Infrastruktur, wurde aber aus ominösen Gründen zur Personenverkehr gegeben. Und ja, mauscheln zwischen 2 Unternehmen soll unterbunden werden, deswegen gibts sowas wie ein Kartellgericht!
Das würde auf die Entscheidung des OGH zielsicher zutreffen.
1. Ein Unternehmen soll die Angebote der Konkurrenz anbieten
Ich würde gerne wissen, welches andere Unternehmen dies machen würde/soll/muss. *ironie* Ich bin mir ganz sicher, dass die Marketingleute von A1 auch gleich eine Werbung mitbezahlen von 3.
Ist doch schwachsinnig..
2. Westbahn Verbindungen findet man nicht auf der Öbb seite
Sollte auch so bleiben, siehe Punkt 1. Wenn die Westbahn zu blöd ist um Werbung zu machen, dann sind sie selbst schuld. Wenn die Programmierer der Westbahn Seite sich nicht mit Google auskennen, sind sie selbst schuld! Seit wann unterstützt ein Gericht ahnungslosigkeit.
Ja, ja es ist absurd, diese WESTbahn von der hier die Rede ist, hält nie in Rekawinkel. Die Obervereinfacher im "Standard" reduzieren die Westbahn Management GmbH zur Westbahn, so als ob es nicht seit Jahr und Tag die Westbahn gegeben hätte.
Unverständlich auch, dass die ÖBB nicht rechtlich gegen die Namensgebung des Konkurrenten vorgegangen sind. So wie man die großartige österr. Gerichtsbarkeit kennt, wird wahrscheinlich den ÖBB bald untersagt, ihre Züge auf der Westbahn als Westbahn zu bezeichnen.
auf österreichischen (damit meine ich vom öst. steuerzahler) finanzierten schienen habe auch nur staatliche züge zu fahren (grenzüberschreitender verkehr ausgenommen)
die kosten pro benutztem kilometer müssen einfach so hoch angesetzt werden, dass es sich nur subventionierte staatsbetriebe leisten können.
die öbb gehört dem staat und damit uns allen - weder preisdumping noch kunden wegschnappen helfen das budgetdefizit zu verringern. ein paar investoren - oder vlt noch der französische staat - freuen sich höchstens über gewinne.
Damit die Staatsbahn dann wegen der teuren Schienenmaut lieber noch mehr Personenzüge durch Busse ersetzt und Güterzüge durch LKW, weil die Straße ja (mit Ausnahme der Autobahnen) gratis zu benützen ist.
Ihre Idee kann auch nach hinten losgehen...
wenn die öbb mir gehört, dann verlange ich, dass ein zug bis zu mir nach hause fährt ... tut er aber nicht und die konkurrenz wurde mit dem rückbau der strecke auch vertrieben ... dieses öbb gemurkse gehört zerschlagen .... die infastruktur sollte vom staat geführt werden und die öbb personenverkehr und railcargo sollen sich slots zum fahren kaufen, so wie andere betriebe es auch ...
Dass die ÖBB kein Fahrplan-Buch mehr herausgeben, kann ich gerade noch nachvollziehen, das machen andere Bahnen auch schon (DB, SNCF). Aber diese bieten wenigstens die Buchfahrpläne ("Fahrplanbilder", "Streckenpläne") zum Download an. Entgegen manchen hier geäußerten, nicht gerade von übertriebenen Sachkenntnissen zeugenden Meinungen, ist "SCOTTY" kein Elektronisches Kursbuch, allenfalls ein Elektronischer Fahrplan -als solcher durchaus mit vielen Vorzügen, aber auch einigen gravierenden, systembedingten Mängeln. Für bestimmte Formen der Reiseplanung ist man mit einem "Kursbuch" um Häuser schneller. Warum werden dann die (bis jetzt) roten Gratis-Fahrplan-"Hefteln" in Massen angeboten, wenn sich die Leute damit angeblich nicht auskennen?
klar wird das nicht mehr gedruckt. Das waere dann ja schwarz auf weiss und beweisbar.
So kann man schnell schnell ausbessern, aendern, niemand merkst, ausser man kennt sich sehr gut aus. ABer wer bitte druckt die Ergebnisse der Suche wirklich aus?
Schon mal was von Altpapier gehört ?
Wenn ich mir überlege welche Ressourcen verschwendet werden, bis Mann/Frau auf der Internet Seite der ÖBB/Herold landen, bin ich ein Verfechter von Altpapier.
Abgesehen davon, muß man die Arbeitsbedingungen und die Kinderarbeit in China schon sehr mögen um nur mehr auf elektronische Hilfsmittel zu setzen.
Von der rücksichtlosen Umgangsweise mit der Natur gar nicht zu sprechen.
Hängen Sie sich nicht das grüne Mäntelchen um, ehrt Sie, steht Ihnen aber nicht.
... haben Sie aber ohnehin daheim herum stehen - z.B. um hier herum zu posten (was das an Energie kostet) - und das elektronische Telefonbuch befragen Sie auch nur, wenn Sie gerade eine Auskunft brauchen. Den Inhalt des Kursbuches oder des Telefonbuches brauchen Sie zu 99% nicht (und da habe ich noch nett geschätzt). Das ist so, als würden Sie sich einen eigenen Mirrorserver daheim hin stellen, nur damit Sie vielleicht mal eine Abfrage drauf machen. Und Altpapier recycelt sich ja auch ganz von alleine - da steckt kaum Energie und Wasser drinnen.
Habe keinen eigenen PC, poste nur wenn ich bei meiner Lebensgefährtin bin.
Allgemein
Einkauf: leider gibt es nur mehr Kurzbeschreibungen als Biedungsanleitung die den meisten techn.Geräten beigelegt werden, mit dem Verweis auf einen Link um an die ausführliche Beschreibung zu kommen.
Sehr lustig ohne PC.
Beim Kauf sollte man selbt entscheiden können welche Form der Information man bevorzugt.
Papier,CD,Link etc..
Welche Form die verträglichste für die Umwelt ist, können wir beide definitv nicht beantworten.
LG
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