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Salzburg - Nach einer Hausdurchsuchung in einem der rechtsextremen Szene zugeordneten Salzburger Lokal prüft nun der Verfassungsschutz das beschlagnahmte Material in Hinblick auf das Verbotsgesetz. Der Polizeiaktion war eine Anzeige vorausgegangen, nach der eine Hakenkreuzfahne in der Bar im Stadtteil Mülln aufgehängt gewesen sei.
Die Durchsuchung vergangene Woche war von der Polizei auf richterliche Anordnung wegen Verdachts auf Wiederbetätigung durchgeführt worden. Die Menge des beschlagnahmten Materials dürfte enorm sein. Das Landesamt für Verfassungsschutz wertet nun das beschlagnahmte Datenmaterial - darunter zahlreiche Musik-CDs - aus. "Die Bar wird der Szene zugeordnet", sagt Polizeisprecher Anton Schenz. Derzeit sei das Lokal aber noch geöffnet.
Der Betreiber des rechten Szenetreffs ist jedenfalls amtsbekannt. Er ist vor über zwei Jahren aus dem Fanklub des SV Austria Salzburg ausgeschlossen worden. Ebenfalls 2010 trat er als Organisator eines Konzerts der deutschen Hooligan-Gruppe Kategorie C auf. Diese wird dem rechtsradikalen Milieu zugezählt, die Verfassungsschützer erklärten die Band aber für unbedenklich.
Das geplante Konzert in Henndorf im Salzburger Flachgau wurde trotzdem abgesagt. Nach Protesten von Grünen, Gewerkschaftern und nach Medienberichten über den rechtsextremen Auflauf hatte die Gemeinde den Mietvertrag für die Halle gekündigt.
Eine Sachverhaltsdarstellung des grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger aus dem Jahr 2010 ist im Sand verlaufen. Öllinger hatte den amtsbekannten Rechten unter anderem wegen gefährlicher Drohung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dieser hatte einen Gewerkschafter, der gegen das Kategorie-C-Konzert mobilisiert hatte, via Facebook Gewalt angedroht. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 2.11.2012)
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Salzburger Sportbar Augustinergasse 30 (Odins Bar)
Betreiber: Andreas Zehentmayr;
http://www.stopptdierechten.at/2012/11/0... #more-4923
http://termit.kritisches-salzburg.net/2012/06/n... -salzburg/
liebe Standard Redaktion,
hier gab es am Feiertag einen kleinen Schlagabtausch, ein Poster hat den grünen Nationalratsabgeordneten, der ja bekanntlich hier auch Anzeige erstattet hat angegriffen, ich habe ihn darauf hin gefragt, ob er ein Nazi sei, wenn er meint, das Aushängen von Hakenkreuzflaggen sei kein relevantes Delikt, einige Poster haben auch gemeint Karl Öllinger sei jeden Cent als NR Abgeordneter wert, weil die Grünen eben als einzige konsequent gegen Wiederbetätigung auftreten und wirklich AntifaschistInnen sind, all das wurde hier jetzt entfernt!
Warum?
Alle, die sich bei Karl Öllinger bedankte,n weil er immer wieder anzeigt, hatten sehr viele grüne Stricherl, daher das Forum wurde von vielen gelesen!
warum wurde zensuriert?
Ich muss mich natürlich in die Entscheidung der Standard Redaktion fügen, wüsste aber doch gern den Grund, warum diese Postings, die sich konkret auf den NR Karl Öllinger bezogen haben, jetzt nicht mehr sichtbar sind.
da sie ja meinen Namen und meine Email Adresse kennen, könnten Sie mir diese Frage ja auch per Email beantworten, ich bin mir nämlich wirklich keiner Schuld bewusst, irgendwelche Forenregeln gebrochen zu haben.
Ein wahrscheinlicher Grund, weil mir ein Posting fehlt, ist mir inzwischen eingefallen: ein sehr böses Wort, mit dem ein Poster Naxxis bedachte. Das nun kann die FPÖ/Scheuchs klagen, weshalb leider auch der Standard (having provided the site) dran wäre. Also haben die Forenleute dieses Posting gelöscht, damit aber leider auch alle, die damit zusammenhingen.
Dafür können wir uns grundsätzlich bei der FPÖ bedanken: Danke, LIEBE, LIEBE FPÖ!
Da geht einem so richtig das Herz auf.
(Aber auch, ehrlich gesagt, bei dem Poster, der es besser wissen sollte.)
Nein, ich hab nicht an die von dir genannten Adressen geschrieben und auch sonst keine Nachricht erhalten!
Für mich ist die Frage: Sind sie ein Nazi? aber nichts anderes als eine normale Frage!
Hab nicht darüber nachgedacht, dass sich da offensichtlich ja niemand dazu öffentlich bekennt, obwohl Leute, die Hakenkreuze aushängen, bekennen sich ja sozusagen auch öffentlich dazu!
Auf Seite 2
http://kritisches-salzburg.net/termit/te... 012_05.pdf
angeordnet wirds von der staatsanwaltschaft, die braucht dafür aber eine richterliche genehmigung. das heißt, ein richter bekommt es schon zu gesicht. bei gefahr in verzug ist die kriminalpolizei allerdings berechtigt, die durchsuchung vorläufig von sich aus durchzuführen.
http://recherche-west.net/
Vor kurzem fand in einem Innsbrucker Viaduktbögen-Lokal ein sogenanntes Deutsch-Rockkonzert statt. Organisiert wurde es von einem Personenkreis aus dem Umfeld eines rassistischen Hooligan-Clubs aus Innsbruck. Mit dabei waren auch Exponenten der Hells Angels und mehrere wegen NS-Wiederbetätigung verurteilte Männer. Trotz frühzeitigen Presseaussendung und der Meldung an die Beobachtungsstelle des Innenministeriums blieben Reaktionen aus
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