Fußfessel: Politischer Unmut über VwGH-Entscheidung

1. November 2012, 13:07

SPÖ-Justizsprecher Jarolim fordert, das Opfer noch einmal zu befragen - Kritik am Urteil auch von FPÖ und BZÖ

Salzburg  - Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, einem verurteilten 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter anstelle der Gefängnishaft den elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), also die Fußfessel, zu bewilligen, sorgt weiter für Aufregung. SPÖ, FPÖ und BZÖ haben sich am Donnerstag kritisch über das Urteil geäußert.

SP-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über das Urteil: "Die Entscheidung hat offenbar nicht berücksichtigt, dass das Opfer mehrfach mitgeteilt hat, sich weiter vom Täter bedrängt zu fühlen." Es sei daher notwendig, sich den Fall noch einmal genau anzusehen. Jarolim appellierte an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), sicherzustellen, dass die junge Frau noch einmal befragt wird und - sollten sich Anhaltspunkte für eine Belästigung durch den Täter ergeben - dem Mann die Fußfessel nicht zu gewähren.

Zugleich müsse man sich grundsätzlich überlegen, wie nach der Verbüßung der Strafe sichergestellt werden kann, dass sich der Täter seinem Opfer nicht mehr ungewollt nähern kann, etwa wenn die Wohnungen der beiden nahe aneinander liegen. "Diese Frage soll ein Problem für den Täter sein, und keines für das Opfer", so Jarolim.

FPÖ: "Entscheidung für den Vergewaltiger"

FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache sprach am Donnerstag in einer Aussendung von einer "Entscheidung für den Vergewaltiger" und einem "Fußtritt für das Opfer." Täter würden geschützt, während die Opfer und mit ihnen ihr Umfeld im Stich gelassen werden. Er lehne die erleichterte Gewährung von Fußfessel-Strafen im Zusammenhang mit Sexualverbrechen grundsätzlich ab, die FPÖ werde alles daran setzen, "dass Fußfesseln für solche Vergewaltiger und andere Kinderschänder ein Ding der Unmöglichkeit werden."

Von einer moralisch und von der Logik her völlig unverständlichen Entscheidung sprach am Donnerstag auch BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz, der das Urteil als "Ergebnis einer falschen rot-schwarzen Politik und Gesetzgebung" sieht. "Milde Strafen für Sexualstraftäter samt milden Strafmaßnahmen wie Fußfesseln sind ein Supergau, der den Menschen ihr Vertrauen in die Justiz nimmt. Die Relationen im österreichischen Justizsystem sind komplett verloren gegangen, denn ein Vergewaltiger kommt vor Österreichs Gerichten besser weg als ein Steuerhinterzieher", so Grosz.

Karl hat zuletzt eine Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter angekündigt. Nach den neuen Kriterien würde es für den 51-jährigen Salzburger keinen elektronisch überwachten Hausarrest mehr geben. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, sie soll am 20. November beim nächsten Justizausschuss beschlossen werden.

Bevor der Salzburger Sexualstraftäter tatsächlich seine Strafe im EÜH antritt, werden die Bewährungshelfer vom Verein Neustart noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fußfessel nach wie vor gegeben sind. Ist das der Fall, wird der Täter seine Strafe nach dem VwGH-Urteil mit einer GPS-Fußfessel antreten können. (APA, 1.11.2012)

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Der Verein Neustart...

verdient an den Sexverbrechen an Kindern & Jugendlichen am meisten.
1. durch die Fußfessel f. Sexverbrecher aller Art(auch Sexualmörder)
2. durch das Therapieangebot f. die Sexverbrecher, auch denen die von Fürsorge und Kinderschutzorganisationen durch einen Deal mit Sexverbrechern dem Verein zugeschantzt werden anstatt Anzeige zu erstatten! (Also Dunkelziffer Verwertung)
3. der Verein will zugleich auch die Opfer der Sexverbrecher therapieren,
4. den Opfern ein Opfer -Tätergespräch angeboten, quasie verzeih ihm und lasse ihm die Freiheit.
Und für das alles bekommt der Verein jeweils Millionen Subventionen im Jahr!
www.gegensexuellegewalt.at

Okay, Humor haben sie ja, allerdings wo keiner erwünscht ist.

Fussfessel für Sexuallmörder?
ROFL, aber ganz ganz lange! Bitte sagen sie dass sie das nicht ernst meinen, dass es sarkastisch gemeint war...

1. Kein Sexualmörder hat oder wird je eine Fussfessel bekommen, da dies bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geht. Sexualmörder bekommen mindestens 10 Jahre, eigentlich aber aimmer 20 bis lebenslänglich.
2. Ein Sextäter der Therapie macht ist weniger gefährlich als einer der ohne Therapie aus dem Knast entlassen wird.
3. Was ist schlecht daran Opfer von Sexualstraftätern zu therapieren? Das machen ausgebildete Therapeuten.
4. Der Täter muss einsehen dass er dem Opfer unrecht getan hat, deswegen das Gespräch. Wenn er uneinsichtig ist, gibt es klarerweise eine Anzeige.

Millionensubventionen? Jetzt bin ich aber gespannt! Bitte um die Quelle (Link zu einer seriöser Webseite) die das bestätigt.

dass niemand den interessenskonflikt des vereins neustart sieht, ist erschreckend:

-) zum einen erstellt der verein die gutachten für fußfesseln.
-) zum anderen verdient der verein an jeder ausgegeben fußfessel mit.
ein interessantes geschäftsmodell.

Späte Brillanz?

Der Punkt wurde in diesem Forum allein *mindestens* ein halbes Dutzend Mal angesprochen, vermutlich noch öfter.

Es fragt sich, ob die Gerichte über diesen Interessenskonflikt informiert sind. Dass APA ein Wort darüber verliert, ist natürlich eigenartig.

Letzte Zeile:

"kein Wort"!

Die SPÖ ist der Erfinder dieser Justiz mit ihren Justizpatientenheimen

Die Fußfessel ist eine FPBZÖVP-Ministererfindung.

Gaaanz sicher?

Im 9/2010 eingeführt!

Wann beschlossen ist wichtiger als wann eingeführt.

Mit vierjähriger Verzögerung

ab dem Beschluß erst eingeführt; das glauben Sie wohl kaum selbst?

Warum wurde hier ein derart mildes Urteil gesprochen?

Das ist, so will ich meinen, die zentrale Frage, die bei diesem Fall offensichtlich die Ursache darstellt.
2 Jahre (teilbedingt) für mehrfache Vergewaltigung erscheint mir einfach unangemessen und mir ist es völlig unklar, wie es zu einem solchen Strafausmaß kommen konnte.
Hier geht es um ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren!

Suchen Sie sich im RIS die Entscheidung (mit ein bisserl kreativer Wortsuche finden sie sie), sie werden verstehen warum so wenig.

Leider sind die Juristen schon total abgehoben. In den Gesetzten werden nur noch Wörter auseinander geglaubt und nicht nach dem Sinn der Gesetzte gefragt/geurteilt.
Es wird Zeit, dass die Juristen mal wieder auf den Boden der Realität zurück geholt werden.

Krokodilstränen

Jarolim zeigt sich enttäuscht über das Urteil.
Wie wäre es, Gesetze zu beschliessen, die es
nicht erforderlich machen, bis zur Höchstinstanz zu
gehen um Klarheit darüber zu haben, dass man wieder einmal bei der Verabschiedung eines Gesetzes gepfuscht hat um endlich nach Hause zu kommen. Hat nicht Herr Jarolim selbst die Hand gehoben als es darum ging ein Gesetz zu erlassen das so einen Skandal überhaupt möglich machte?

Wenn Vergewaltiger künftig

mit einer Fussfessel (und du, du, du!) davon kommen - wo soll das noch hinführen?

Wo bleibt der Opferschutz? Wo bleibt der Schutz der "normalen" Bevölkerung? Wo bleibt die sogenannte "Staatsmacht?"

"Pfui, du Böser, jetzt warst aber a bissl garstig" (wie heutige Gerichte meinen) wird der Bevölkerung in Zukunft nicht mehr genügen!

Denkt man auch daran??

Ein anderes Urteil des VwGH war kaum* zu erwarten.

Zu hinterfragen ist nämlich weniger die Fussfesselentscheidung als mehr das beängstigend milde Urteil im Strafprozess.
Hätte der Täter eine höhere Strafe bekommen, hätte sich die Frage der Fussfessel erst viel später gestellt, da diese nur für unbedingte Strafen oder eben Reststrafen unter einem Jahr in Frage kommt.

* abgesehen davon, dass die Fussfesselentscheidung natürlich die Aussagen des Opfers hätte berücksichtigen können/müssen.

geb ihnen recht

aber laut der Entscheidung des VwGH hat es das BMJ verabsäumt die Aussagen des Opfers vorzubringen bzw einzuholen und dann vorzubringen. Der VwGH konnte also nicht anders entscheiden, ist ja an das Rechtsmittel gebunden.

Eine Frage:

Wo konnten Sie die Entscheidung des VwGH einsehen?

Flip-flop von BEST (wer immer das jetzt ist)?

Aus dem PDF, kombiniert mit

http://derstandard.at/134516481... n-Salzburg

entsteht der Eindruck, dass BEST (Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter) sich zuerst gegen und dann doch für die Fußfessel ausgesprochen hätte. Kein Mensch weiß, wer BEST ist, ein anderer Neustart.

Der Fall ist wahrlich keine Sternstunde für österreichische Rechtsprechung, v.a. nicht für den Ablauf. Der Typ konnte den Strafvollzug 5 Jahre aufschieben, die höheren Gerichte verlieren sich in einer Gutachtenflut und drückenen sich vor ihrer eigenen Verantwortung, Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen zu applizieren.

Vielen Dank!

Wo (ich habe das PDF gelesen) findet sich der VwGH-Hinweis, den Sie in Ihrem Vorpost anführen?

"Selbst die Amtsbeschwerde behauptet nicht, dass für einen Missbrauch der Vollzugsform durch den auch während der Jahre seit der Verurteilung auf freiem Fuß befindlichen B. konkrete Anhaltspunkte bestünden."

Ein wenig wie Kaugummi!

1. Etwa wo im PDF (?) befindet sich dieser Passus?
2. Die Aussage unterscheidet sich ziemlich deutlich von Ihrer Angabe oberhalb.

mein zitat aus der vwgh entscheidung deckt sich mit meiner obigen behauptung

lesen müssen sie die entscheidung schon selber.

ps: es gibt auch suchfunktionen...

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