Wien  - Die Gehälter der österreichischen Bundespolitiker sind seit Jahren eingefroren. Die letzte Anpassung gab es im Juli 2008. Seitdem herrscht die Krise, und die Regierung beschloss Jahr für Jahr Nulllohnrunden. Geregelt sind die Politiker-Gehälter im Bundesbezügegesetz sowie im Bezügebegrenzungs-Gesetz. Berechnet werden sie anhand der sogenannten "Bezügepyramide", deren Ausgangspunkt das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten mit derzeit 8.160 Euro brutto ist. An der Spitze der Pyramide steht der Bundespräsident mit 22.848 Euro monatlich.

Die Bezüge werden auf dieser Basis quasi nach dem Grad der Verantwortung für das Amt abgestuft. Jene für Bundespolitiker sind im Bundesbezügegesetz gesetzlich verankert. Der Bundeskanzler ist somit nach dem Bundespräsidenten auf Platz zwei (20.400 Euro), ein Vizekanzler, der auch ein Ministerium leitet - wie also im Fall von Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) - erhält 17.952 Euro. Der Vorsitz des Nationalrats ist mit 16.320 Euro ebenso viel "wert" wie ein Landeshauptmann-Amt. Im Bereich der Länder und Gemeinden gibt es keine fixen Beträge, allerdings sind im Bezügebegrenzungsgesetz - ein Verfassungsgesetz - Obergrenzen festgelegt.

Gesetz spricht von jährlicher Anpassung

Laut Gesetz sind diese Gehälter - bzw. die Obergrenzen - jährlich automatisch anzupassen, wobei der entsprechende Faktor auf der Inflationsentwicklung bzw. der Pensionserhöhung beruht: Hinzugezogen werden die durchschnittliche Inflationsentwicklung vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres sowie der Anpassungsfaktor der Pensionen für das jeweils folgende Jahr. Der geringere Wert gilt als Anpassungsfaktor für die Politiker-Gehälter. Der Rechnungshof hat diese jeden Dezember gemeinsam mit der aktualisierten Gehaltspyramide kundzutun.

Allein, seit 2008 waren diese Veröffentlichungen des Rechnungshofs theoretischer Natur, weil die Regierung die gleichsam automatische Erhöhung mehr oder weniger medienwirksam per Gesetz verhinderte, wofür sie auch Populismusvorwürfe erntete.

Die Bezüge in den Bundesländern, etwa für Gemeinderäte, werden auf Landesebene geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen beziehen sich indes auf die Rechtslage des Bundes. (APA, 1.11.2012)