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Berlin - Deutsche Musiker, Sänger und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das deutsche Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Außerdem sollen die Künstler an Zusatzeinnahmen von Plattenfirmen beteiligt werden.
Bei Musikwerken mit Text soll die Schutzfrist von 70 Jahren nicht mehr getrennt für Komponist und Textdichter gelten, sondern solange einer der beiden Urheber noch am Leben ist. Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Verlängerung der Schutzdauer stehen den Künstlern künftig die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung, erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Bisher erloschen die Rechte zum Beispiel von Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. (APA, 31.10.2012)
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... ja ohnehin der Schutz nach dem Urheberrecht aufrecht besteht - aber bei Aufnahmen inzwischen gemeinfreier Werke erfolgt diese Schutzfristverlängerung nur aus reiner Gefälligkeit für die Tonträgerindustrie.
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
... sondern durch das Leistungsschutzrecht, da die Wiedergabe von Musiknoten und Textstrophen an sich keine ausreichende Werkschöpfung darstellt.
Deshalb standen Tonaufnahmen auch "nur" unter einer mehr als großzügigen Schutzfrist von 50 Jahren.
Nachdem inzwischen aber die Popmusik von Elvis Presley oder gar den frühen Beatles frei vervielfältigt werden durfte, hat sich die Content-Lobby in Brüssel eben wieder ein Gesetz kaufen müssen.
Legal? Illegal? Schei...nbar hilft nur eines:
"Zerschmettert das Ungeheuer!" (Voltaire)
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
... auf Tonträgern. Ton!
Und wenn im Libretto* bereits genaue Regieanweisungen stehen, an die sich der Regisseur tunlichst halten möge, braucht er auch nichts mehr dazu interpretieren.
*z. B. in jenem der Zauberflöte
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
ich sehe schon, es liegt ein ungeheurliches Ungetüm an aufgetürmten sekunden/minuten/jahren/jahrhunderten
zwischen Ihren und meinen lesarten und
da kann keine zeitmaschine durchflitzen
... nicht unterscheiden können?
Die "Eroica" gehört(e) Beethoven, die "Kleine Nachtmusik" Mozart, das "Wohltemperierte Klavier" Bach, und niemandem anderen.
Das Content-Ungeheuer gehört bezwungen, und für käufliche Politiker gäbe es ebenfalls der Halsweite angemessene Mittel.
Dr. Heinz Anderle, jakobinischer Freigeist
ok, dann "marke"
beliebig oft verlängerbar
http://www.patentamt.at/Markensch... rnational/
... nicht einmal ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, und schon gar keine Innovation.
Und für all das muß der Inhaber beim Patent- und Markenamt selbst die Gebühren bezahlen.
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
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