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Brüssel/Pristina - Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat festgestellt, dass die Rechtsstaatlichkeitshilfe der EU für den Kosovo "nicht ausreichend wirksam" war. Obwohl die EU vor allem im Zollbereich einen Beitrag zum Kapazitätsaufbau geleistet hat, war der Erfolg in den Bereichen Polizei und Justiz nur bescheiden, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Nahezu keinerlei Fortschritte habe es bei der Einführung der Rechtsstaatlichkeit im Norden des Kosovo gegeben.
Das Ausmaß von organisierter Kriminalität und Korruption im Kosovo bleibe hoch. Weiterhin leide das Justizwesen unter politischer Einflussnahme, Ineffizienz und einem Mangel an Transparenz und Durchsetzung. Laut EuRH bestehen auch "bedeutende Mängel" was den Schutz wichtiger Zeugen innerhalb des Kosovo betrifft sowie bei der Umsiedelung von Zeugen ins Ausland.
Gijs de Vries, für den Bericht zuständiges EuRH-Mitglied, erklärte, die kosovarischen Behörden messen der Rechtsstaatlichkeit nicht genügend Priorität bei und die EU-Hilfe sollte wirksamer sein. Im Gegensatz zu den restlichen Ländern des Westbalkans werde der Anreiz eines möglichen EU-Beitritts durch das Fehlen eines gemeinsamen Standpunkts der EU zu seiner Unabhängigkeit gefährdet, hieß es weiters.
Der Kosovo hat im Zeitraum 1999 bis 2007 3,5 Mrd. Euro Geberhilfe erhalten, davon zwei Drittel von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 2007 bis 2011 belief sich die EU-Hilfe auf insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro. Zurückführen lasse sich die begrenzte Wirksamkeit der EU-Hilfe in erster Linie auf die "besonderen Verhältnisse" in dem Land, einschließlich der schlechten Ausgangslage für den Aufbau der Rechtsstaatlichkeit zum Zeitpunkt der Erlangung der Unabhängigkeit.
Laut dem Bericht haben die EU-Mitgliedstaaten auch nicht genügend und unqualifiziertes Personal zur EU-Rechtsstaatsmission (EULEX) abgeordert, zudem häufig für zu kurze Zeiträume. Auch sei der Koordinierungsmechanismus der EU "verbesserungsbedürftig".
Auch die Bekämpfung der Korruption und Vetternwirtschaft zeige "nur begrenzte Wirkung", dies gebe nach wie vor "Anlass zu großer Besorgnis". Obwohl die Komplexität und Zersplitterung der Zuständigkeiten das Korruptionsrisiko erhöht, sei die EU dieses Problem auf politischer Ebene nicht angegangen.
Empfohlen wird vom EuRH unter anderem, dass der Europäische Auswärtige Dienst und die Kommission den politischen Dialog besser nutzen sollten. Die Möglichkeit der Visa-Freiheit könnte als Anreiz dienen, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Der Rechnungshof empfiehlt weiters, dass die EU-Hilfe mit konkreten Zielen verknüpft wird. Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst akzeptierten die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des EuRH. (red/APA, 31.10.2012)
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dort wo es keine menschrechte gibt,die sind also nicht in der lage ihre schuld einzusehen.warum zum teufel gehen sie nicht dorthin zurueck und lassen die armen unschuldigen kosovaren nicht in ruhe. habe ich das nicht suess geschrieben?
schon mal daran gedacht das die serben,kroaten,kosovaren und alle anderen da unten fast gleich sind und die selben wurzeln haben? der unterschied ist so minimal, das nur die religion ausschlaggebend ist....
und deswegen hasst ihr euch^^
dummheit muß schon verdammt weh tun.
aber die amis wollten kein srebrenica in ganz serbien machen.sie schreiben dass die zeit ablaeuft??was meinen sie genau??es laeuft alles nach plan,die zeit fuer die nicht interierbaren im norden laeuft davon.sie amuesieren sich wenn die welt schlecht ueber kosova redet und vergessen dabei dass in es in serbien kein stueck besser ist.
Dieses Wort wird vorwiegend nur aus albanischen Reihen für den Kosovo 1912 verwendet. Für Dich wurde er "okkupiert" für die anderen "befreit und wiedereingegliedert". Für die meisten einfach neutral eingenommen. Dazu war der Kosovo noch nie ein eigenständiger Staat noch ein Teil eines eigenständigen albanischen Staates.
Sagen wir es mal so, aus der Konkursmasse des zerbrechenden Osmanischen Reiches teilten sich die orthodoxe Allianz der Serben, Griechen, Bulgaren und Montenegriner mit Traditionsgemäßer Unterstützung des russischen Brudervolkes einen großen Teil des historischen Siedlungsgebietes (u.a. Kosovo) der Albaner. Das ist doch allseits bekannt!
Ich dachte nur staaten oder gebiete von staaten können okkupiert werden? Was haben dann die osmanen 600 jahre lang dort gemacht? Zu welchem staat gehörte das kosovo vor den osmanen?
Fragen über fragen. Freue mich auf ihre nichts aussagenden antworten ;-)
Völkerrechtlich ist es nicht möglich Teilrepubliken oder Regionen automatisch als Staat als solche anzuerkennen. Zuerst muss man ein Staat respektive Nationen werden. Das ist halt so. Einige mussten dabei eine Nation von Grund auf neukreieren (siehe Kosovo), die anderen holten aus dem Keller der Geschichte ihre verstaubten Identitätspapiere (siehe Serbien) hervor und erklärten damit ihre Unabhängigkeit.
Wusste nicht dass wir per Du sind und ich bitte Sie das auch zu respektieren. Wenn Sie schon die Geschichtsschreibung nicht respektieren dann wenigstens das.
Ich habe Ihnen einige Fragen gestellt. Es wäre sehr freundlich wenn Sie mal zur Abwechslung darauf eingehen könnten ;)
Sie reden um den heißen Brei herum und suchen nach Ausflüchten. Es ging nicht um die Anerkennung als Staat sondern um die von Ihnen ins Spiel gebrachte Okkupation.
Wie kann ich also ein Gebiet dass schon vor der Eroberung durch die Osmanen zu meinem Staat gehört hat und dass ich dann nach 600 Jahren "zurückerobert" habe okkupieren?
Der Begriff Internationales Recht (Völkerrecht) wird erst seit dem 19. Jahrhundert als synonym verwendet, davor war Serbien NIE in dem Sinne ein Staat, sondern ein Königreich, das zu jender Zeit schon fremde Siedlungsgebiete bis zum Südzipfel des Balkans okkupiert hielt. Während der gesamten Zeit seines Bestehens des osmanische Reiches gab es auch keinen Staat Namens "Serbien". Erst nach dem zerbrechen des Osmanischen Reiches grub man in Serbien aus dem Keller der Geschichte irgendwelche vergilbte und auf Mythen aufgebaute Identitätspapiere hervor.
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