Am 10. Oktober, zeitgleich zum ersten Abschiebungsversuch, demonstrierten Landsleute von Danijal M. in Bregenz für das Bleiberecht des Familienvaters. Die Chancen sind gering.

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Bregenz/Wien - Makka M. ist 22 Jahre alt, hat einen elf Monate alten Sohn, im Februar wird ihr zweites Kind auf die Welt kommen. Seit drei Wochen pendelt die junge Frau wöchentlich zwischen Bregenz und Wien, einige Minuten darf sie sonntags ihren Mann, der in der Bundeshauptstadt in Schubhaft sitzt, besuchen. Die Tschetschenin ist anerkannter Flüchtling, darf in Österreich bleiben. Ihr 35-jähriger Mann hingegen, der seit 2005 in Österreich lebt, ist zum vierten Mal mit einem Asylantrag abgeblitzt.

Negativer Bescheid trotz Jobaussichten

"Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll, gestern haben wir wieder einen Negativbescheid bekommen", sagt Makka M. "Dabei hätten wir die Bestätigung von zwei Firmen, die Danijal einen Job geben würden."

Für das Bleiberecht von M. demonstrieren Landsleute in Bregenz und Wien. M. hatte sich am 10. Oktober seiner Abschiebung widersetzt, stieg in Schwechat nicht ins Flugzeug ein. "In Russland würde man ihn umbringen. Er hat dort keine Chance, dort geht es zu wie früher in der UdSSR. Menschen werden vom Geheimdienst verschleppt", sagt Huseyn Iskhanov, der sich in Österreich für Rechte und Verständnis seiner Landsleute einsetzt.

Bleiberecht unwahrscheinlich

Wenig Chancen hat der Familienvater aber auch in Vorarlberg. Wenn der Asylgerichtshof die Beschwerde von M. erledigt hat, wird dort über seinen Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht entschieden. Solange das Verfahren beim Asylgerichtshof laufe, werde M. nicht abgeschoben, sagt Bezirkshauptmann Elmar Zech.

Ob man dann weitere zwei Wochen - so lange brauche die Vorarlberger Behörde für ihre Entscheidung - warten werde, sei ungewiss. Dass pro Bleiberecht entschieden wird, hält Zech für unwahrscheinlich. "Was bisher bekannt ist, deutet auf einen Negativbescheid hin."

Strafgerichtliche Verurteilungen als Grund

Zählen Kinderrechte, das Recht auf Familie für die Behörde nicht? Baby und hochschwangere Frau haben für Zech "zwar Gewicht, in der anderen Waagschale liegen aber klare Entscheidungen der Asylbehörden". Die Asylbehörden hätten genau abgewogen. M. sei zur Ausreise verpflichtet. Gegen das Bleiberecht sprechen laut Zech strafgerichtliche Verurteilungen des Mannes.

Den Einwand, dass es sich um zwei Bagatelldelikte und eine bedingte Strafe handle, eines davon eine Auseinandersetzung in Traiskirchen, lässt der Bezirkshauptmann nicht gelten: "Das ist grobes Vergehen gegen die österreichische Rechtsordnung. (Jutta Berger, DER STANDARD, 31.10.2012)