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Wien - Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) vorgelegte Reform der Grundbuchgebühr zum Anlass genommen, um für die von der SPÖ verlangte Reichensteuer zu werben. Die im Gesetz von Karl vorgesehenen Ausnahmen für Hauptwohnsitze, Familienunternehmen und dergleichen seien "keine schlechte Grundlage" für die Definition von Vermögenswerten bei der Reichensteuer.
Der Entwurf für die Grundbuchgebühr sieht vor, dass für alle Immobilientransaktionen in der Familie (Verkauf, Erben, Schenken) und in der Landwirtschaft sowie für Unternehmen die niedrigere Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert berechnet wird. Für alle anderen Transaktionen wird die Gebühr vom viel höheren Verkehrswert errechnet. Die nun von Karl definierten Ausnahmen sieht Faymann als gute Basis für die Diskussion über Vermögenssteuern. Konkret meint der Kanzler damit, dass man bei einer Reichensteuer genau diese - pikanterweise von der ÖVP formulierten Ausnahmen - anwenden könnte.
Die Grundbuchgebühr machte bisher 1,1 Prozent des Wertes einer Immobilie aus. Allerdings wurden unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet: Für den Kauf einer Immobilie wurde 1,1 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises ("Verkehrswert") herangezogen, bei unentgeltlichen Übertragungen (etwa Erbschaften) wurden 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswertes fällig - die Gebühren waren in der Regel hier somit deutlich niedriger.
Weil die Einheitswerte seit Jahren nicht angepasst wurden, hob der VfGH diese Regelung im September des Vorjahres wegen "Unsachlichkeit" auf und setzte eine Reparaturfrist bis Jahresende 2012. Der nun beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Berechnung der Grundbuchgebühr grundsätzlich nach dem Verkehrswert zu erfolgen hat. Ausgenommen ist die Übertragung von Immobilien innerhalb des erweiterten Familienkreises - also Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen. Dabei muss weder ein "dringendes Wohnbedürfnis" bestehen noch ein "gemeinsamer Haushalt". Die Eintragungsgebühr wird in diesen Fällen wie bisher nach dem dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet.
Die gleiche und somit begünstigte Berechnung gilt auch im unternehmerischen Kontext. Diese Ausnahmen seien dem VfGH-Erkenntnis nach zulässig, betont das Justizministerium. Das Begutachtungsverfahren habe auch deutlich gezeigt, dass der praktischen Bedarf nach solchen Ausnahmen groß sei. Dass man dabei neuerlich auf den kritisierten Einheitswert zurückgreife, geschehe zur Verwaltungsvereinfachung und sei laut einem VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2010 erlaubt, wird argumentiert. (APA, 30.10.2012)
Justizministerin Karl kündigt Entschärfung an: In einem Entwurf werden die Ausnahmeregelungen deutlich ausgedehnt
Wirtschaftsministerium: Entwurf "gleichheitswidrig" - Aufregung wegen drohender Strafanzeigen
Die Finanzprokuratur vermisst Verwaltungsvereinfachung, laut Rechnungshof droht Mehrbelastung der Gerichte. Der Staat würde noch mehr verdienen
Die Weitergabe einer Wohnung an Kinder mit eigenen Haushalt werde nicht begünstigt, kritisiert das Familienministerium
Eintragungsgebühr bei Schenkung und Erbschaft in der Familie wird laut Justizministerin weiter nach Einheitswert berechnet
Bei 170.000 Übertragungen im Jahr kann keineswegs von einer Bagatelle gesprochen werden
und nicht an jedem Eck eine neue Abzocke finden.
Sein ehemaliger Chef versucht ja gerade, die Wiener Betriebe als Monopol in Wien zu etablieren und von jeder Privatisierung fern zu halten. Da wären massive Einsparungen zu holen. Dass den Sozis sowas nie einfällt...
Den tatsächlichen "Verkehrswert" kennt mehr nur, wenn ein Verkauf zwischen einander fremden Personen stattgefunden hat.
Was Fayman jetzt will - nämlich einen fiktiven "Verkehrswert" als Basis für neue Steuern heranziehen - das ist absurd.
Kein Gutachter kann eindeutig den Wert einer Immobilie feststellen, dass sind alles nur grobe Schätzungen.
Seit dem Platzen der US-Immo-Bubble weiß jeder, dass Immobilien rasch an Wert verlieren können.
Auch in Österreich gibt es Regionen wo Immobilien sehr günstig bzw. sogar unverkäuflich sind.
Die Eintragungsgebühr sollte eigentlich einheitlich gleich sein und nicht abhängig von irgendwelchen Werten. Aber das wäre ja zu einfach. Daher sollte es "Grundbucheintragungssteuer" heißen. Zuerst Grunderwerbsteuer zahlen, dann Eintragungssteuer.
Es fehlt nicht am Geld, sondern an der Kaufkraft der Massen. Millionen von "Investoren" bieten Billionen für lukrative Investments. Aber es gibt keine lukrativen Investments wenn den Massen das Geld fehlt.
Zu viele Menschen hat die neoliberale Ideologie zu arm gemacht um auf den Märkten mehr als das unbedingt Nötige nachzufragen. ... und da kollabiert die Wachstumsideologie.
Der freie Markt ist die Krise! Zusätzlich vergibt die EZB Billionen an Banken, als parasitäre Zwischenhändler die zusätzlich häufig mit Steuergeld gerettet werden müssen. Die einzig logische Schlussfolgerung: EU/EZB entscheiden ausschließlich zu Gunsten der ELITEN , zum Schaden der BürgerInnen, die sich keine Lobbyisten leisten können.
Die Grundsteuer macht 1% des Einheitswerts. Der Einheitswert ist laut Bewertungsgesetz bei Wohnimmobilien der durchschittliche Verkehrswert, festgestellt letztmalig vor 40 Jahren. Der Verkehrswert von Wohnungen innerhalb des Gürtels liegt aktuell bei ~5000€, macht satte 300€/Monat für 72m²! Da ist das Steuergeld zu holen.
p.s. Die Bauern zahlen rund 800Mio€ an die Soz.Vers., wobei das Gesamteinkommen bei 1,5-2Mrd€ liegt. (Grund: §23 BSVG: der Hebesatz zur SV, der auf dem Einheitswert basiert, wird jährlich erhöht.) Wer glaubt, dass die Bauern das Budget sanieren werden, ist mangelhaft informiert. Beim Einheitswert geht es um die breite Masse, den die Grundsteuer zahlen alle, egal ob Eigentümer oder Mieter.
Das ist eine Volkswirtschaftliche Berechnung der Statistik Austria. Bestimmt wird der Gesamtaufwand aller Bauern sowie der Gesamtumsatz. Beides lässt sich relativ leicht über meldepflichtige Frimen und statistische Methoden der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermitteln.
Die Gesamtabgabenleistung der buchführungspflichtigen Betriebe ist in aller Regel pro Hektar deutlich geringer als dies bei pauschalierten der Fall ist. Die Anhebung der Buchführungsgrenze hatte den Sinn einen Teil der damals budgetierten Mehreinnahmen von 100Mio€ für die BauernSoz.Vers. zu decken.
wie immer wird versucht die Mittelschicht als Reich darzustellen damit die wahren system ausbeuter geschützt werden !! wenn eine Vermögendssteuer kommt dann ab einem vermögen von 2-3 millionen euro und nicht das schwer ersparte was ein arbeiter auf dem sparbuch hat !
Faymann versteht offensichtlich nicht worum es geht und weiß daher auch nicht wovon er spricht. Diese Wortmeldung ist völlig inhaltslos und sinnfremd.
Wie soll die Ausnahmeregelung für eine Gebühr die Definition einer (Reichen-)Steuer darstellen?
Sind jetzt Familien und Betriebe reich oder nicht? Wer wird besteuert? Eine Familie hat ja wohl jeder und somit sind wir alle reich oder ist dann keiner reich?
Und dieser Mann ist unser Regierungschef. Bravo.
die es auch sonst auf der Welt gibt.
Was ist daran so inhaltslos und sinnfremd?
Was Immobilien betrifft, ist mit dem Entwurf für Grundbuchsgebühren durchaus die Basis für die Einhebung von Vermögenssteuern gegeben.
Alle Immobilien, die beim Erwerb bei den Grundbuchsgebühren begünstigt werden, bleiben vermögenssteuerfrei.
Ist doch einfach und handhabbar.
Betreffend Finanzvermögen gehört einfach eine internationale Regelung her!
Aber die sind nicht Gegenstand von Grundbuchseintragungen.
Dumm sind die Regierungsverantwortlichen auch nicht. Jeder weiss, dass in der Krise jetzt verstärkt Immobilien (auch auf Pump) wie verrückt gekauft werden. Das ist natürlich eine gute Basis für Immo.bezogene Abgaben - ist immerhin schwer, sein Haus nach D, It. etc. zu transferieren.
Bundeskanzler weren in Östereich nicht gewählt, sondern von der Mehrheitspartei in Absprache mit dem Koalitionspartner nominiert und angelobt.
Es wäre an sich vorteilhafter, könnten die BK ebenfalls direkt gewählt werden, dann würden sie viel mehr auf dem Prüfstand stehen.
wenn er jemand findet, der soviel zahlt...
ich finde das bloße besitzen oder erwerben eines grunstücks für den eigenbedarf sollte nicht mit stuern und gbeühren verbunden sein.
denn dies nötigt den eigentümer irgendeinen profit daraus zu schlagen,also zb einen golfplatz zu bauen anstatt ein naturschutz areal zu belassen
im allgemeinen kauft man sich ein grundstück oder ein eigenheim um seine fixkosten zu reduzieren und finanziell unabhängiger zu sein.
wer verkauft macht ohnehin geld ,und kann daher auch leichter etwas davon abgeben
das gleiche gilt für vermietung oder verpachtung
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