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Wien - Auch Straftäter genießen Persönlichkeitsschutz und ihre Privatsphäre ist zu respektieren. Diese Grundsatzerklärung hat am Dienstag der Österreichische Presserat abgegeben. Anlass war die Berichterstattung über die Fußfessel für Sexualstraftäter, wobei verschiedene Medien Fotos veröffentlichten, die - zwar verpixelte - Sexualstraftäter in der Nähe ihres Wohnortes zeigten, wodurch es aber leicht war, Rückschlüsse auf ihre Identität zu ziehen.
In einem konkreten Fall bekam ein Betroffener in Folge der Medienberichterstattung anonyme Drohbriefe. "Die Veröffentlichung von Fotos und Informationen, die es ermöglichen, den Wohnort eines Straftäters auszuforschen, sind ein Eingriff in die Intimsphäre des Straftäters und seiner Familie", urteilte der Presserat. Ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die die Ausforschung der Privatadresse verurteilter Straftäter verhältnismäßig einfach ermöglichen, bestehe grundsätzlich nicht, vielmehr würden die vorliegenden Medienberichte die Täter "quasi an den Pranger" stellen.
Vergeltung dürfe in einer aufgeklärten Gesellschaft aber kein Platz eingeräumt werden, so der Senat eins des Presserats. Er appelliert daher an die heimischen Medien, künftig stärker auf die Privatsphäre von Straftätern Rücksicht zu nehmen und keine Informationen zu veröffentlichen, die die Identifizierung des Täters oder dessen Wohnadresse zur Folge haben können. (APA, 30.10.2012)
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Presserat
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Grundsätze für die publizistische Arbeit
http://www.ohchr.org/en/udhr/p... langid=ger
Artikel 12!
Ich glaube: Verurteilte Straftäter müssen mit ihrer Schuld leben. Und mit den Konsequenzen ihrer Taten.
In der Regel kommt eine Straftat nur zustande, wenn Täter die Privatsphäre der Opfer verletzen. Etwa in eine fremde Wohnung eindringen, jemanden überfallen, entführen, missbrauchen, verletzen, töten. Sich selbst weinerlich zu beschweren, die eigene Privatsphäre würde von den bösen Medien verletzt werden, ist unreif und lächerlich.
Öffentlichkeit ist ein Grundsatz unseres Rechtssystems. Werden als nächstes Geheimprozesse eingeführt, weil in Prozessen die Namen und persönlichen Daten von Angeklagten verlautbart werden?
Das Faktum, als Straftäter öffentlich an Ansehen zu verlieren, dient der Abschreckung und der Prävention von Straftaten.
Das ist aber sehr schön, dass man sich bei der Presse jetzt so viele Gedanken um die p.t.Straftäter macht. Ein Zeichen fast perfekter Demokratie!
Um wirklich ganz pefekt zu werden, sollte man sich auch Gedanken über die Privatsphäre der Opfer machen, denn um die ist es nicht immer gut bestellt, wenn sie zusätzlich zu ihrer Traumatisierung dann noch von den Journaille-Schmierfinken belästigt werden. Man bedenke nur den Irrsinn rund um die Fritzl-Opfer, wo die Paparazzi sogar auf die Bäume gekraxelt sind, nur um eventuell ein Foto der Opfer in der geschlossenen Anstalt, wo sie vor der Pressemeute beschützt wurden, zu erhaschen.
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