Köln - Lufthansa-Piloten müssen nach einem Gerichtsurteil weiterhin Mützen auf dem Flughafen tragen - wohingegen für Pilotinnen die Mützenpflicht nicht gilt. Das Landesarbeitsgericht Köln sah darin kein Benachteiligung von Männern und hob deshalb ein Urteil des Arbeitsgerichts aus erster Instanz auf. Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen.

Ein Pilot der Lufthansa hatte gegen die Mützenpflicht geklagt. (APA, 30.10.2012)