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Wien - Der börsenotierte Internet-Glücksspielanbieter bet-at-home verliert seinen Co-Gründer und Vorstand Jochen Dickinger. Der 37-Jährige legt sein Vorstandsmandat mit Ende Oktober "aus persönlichen und privaten Gründen" zurück, teilte der Konzern mit. Dickinger wird sich "beruflich eine Auszeit gönnen und nun mit meiner Familie viel Zeit verbringen", teilte er der APA am Montag auf Anfrage mit.
"Nach fast 13 Jahren unermüdlichen Einsatzes" sei es nun Zeit, für jemanden Platz zu machen, "der hochmotiviert und mit neuen Ideen die bet-at-home.com AG weiter auf Wachstumskurs hält", so der 37-Jährige.
Sein Nachfolger wird ab 1. November Michael Quatember (40). Dieser leitet seit Februar 2009 das Finanz- und Rechnungswesen des Sportwettenanbieters. Davor war er elf Jahre beim Wirtschaftsprüfer KPMG.
"Der Aufsichtsrat bedankt sich im Namen der Gesellschaft bei Jochen Dickinger für seinen unermüdlichen Einsatz für die bet-at-home.com und wünscht ihm für die Zukunft viel Glück und Erfolg", hieß es.
Dickinger ist seit 1999 Geschäftsführer bzw. Vorstand von bet-at-home. Gemeinsam mit Franz Ömer hat er den Glücksspielkonzern, der mit einer maltesischen Lizenz operiert und auch in Österreich und Deutschland Niederlassungen unterhält, gegründet.
Die Namen Dickinger und Ömer sind in der Glücksspielbranche auch wegen eines EuGH-Urteils bekannt. Durch ein Strafverfahren, das gegen die beiden vor einigen Jahren in Österreich wegen Verstoßes gegen das heimische Glücksspielrecht eröffnet worden war, kam nämlich ein Verfahren vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) ins Rollen. Im Kern ging es beim Fall Dickinger/Ömer darum, ob im EU-Ausland erteilte Glücksspiellizenzen auch im Inland anerkannt werden müssen. Im Herbst 2011 versetzten die Luxemburger Höchstrichter privaten Anbietern schließlich einen herben Dämpfer: Nach Ansicht des EuGH sind unterschiedliche Regulierungen in den EU-Staaten bei Glücksspielmonopolen zulässig.
Eine Niederlage hatte bet-at-home, der kleine Konkurrent von bwin.party, auch bei der Bewerbung für die Lotterielizenz in Österreich hinnehmen müssen. Diese ging - wie erwartet - an die Österreichischen Lotterien, bet-at-home hat wie die anderen leer ausgegangen Interessenten gegen den Entscheid des Finanzministeriums Rechtsmittel ergriffen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich Anfang 2013 dazu äußern, ob die Ausschreibung der Konzession rechtmäßig abgelaufen ist.
bet-at-home zählt nach Eigenangaben mehr als drei Millionen registrierte Kunden in Europa. (APA, 29.10.2012)
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