Die Schweden rechnen anders: Pensionsmodell im Elchtest

Kommentar der anderen | Herbert Tumpel, Erich Foglar, 28. Oktober 2012, 18:33
  • Foglar (li.), Tumpel (re.): Reformen in Österreich wirken.
    foto: apa/barbara gindl

    Foglar (li.), Tumpel (re.): Reformen in Österreich wirken.

Das Beitragskonto für die Pension à la Schweden brächte nicht mehr Gerechtigkeit, sondern Altersarmut, sind ÖGB-Präsident Foglar und AK-Präsident Tumpl überzeugt

Im "Kommentar der anderen" (DER STANDARD, 19. Oktober) machen Ex-Finanzminister Hannes Androsch und Sozialforscher Bernd Marin gegen vermeintliche "Reformblockierer im Pensionsstreit" mobil. Sie wettern gegen "unwahre, einfältige (...), beleidigende Anwürfe", gegen " Gesprächsverweigerung" und dagegen, "alle Reformkräfte zu diffamieren". Sie verlangen "einen unvoreingenommenen fachlichen und sachlichen Dialog um die besten Reformvarianten auf der Höhe der Zeit". Sehr fein, dem hehren Ansinnen nach "Dialog (...) auf der Höhe der Zeit" werden wir uns nicht entziehen, gerne setzen wir uns also fachlich, sachlich und unbeleidigt mit den Fakten auseinander. Fakt ist zum Beispiel, dass eine beeindruckende Ansammlung namhafter Wissenschafter, Politiker, Unternehmer und anderer keineswegs schon per se eine Garantie für die Richtigkeit der Vorschläge sind.

Weshalb lehnen wir den im Aufruf geforderten Umstieg auf "Beitragskonten" ab?

Der Vorschlag ist nicht neu, wurde bereits diskutiert - und wieder verworfen.

Eine Umstellung auf Beitragskonten wurde bei den Pensionsreformen 2003/2004 von der damaligen Bundesregierung ins Spiel gebracht. Aus guten Gründen wurde letztlich der Einführung von "Leistungskonten" (mit Ausweisung der jeweils erworbenen Pensionsansprüche und Finanzierung durch Beitragseinnahmen und Steuermittel) der Vorzug gegeben. Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass ein soziales Pensionssystem (Sozialversicherung) angemessene und verlässliche Leistungen bieten muss und sich daher wesentlich von einem reinen Versicherungssystem zu unterscheiden hat. Ein Beitragskontensystem, das die Leistungsseite zur alleinigen Manövriergröße macht, um allfällige Ungleichgewichte auszutarieren, wird dem nicht gerecht.

Der Vorschlag zielt im Kern auf eine Abschaffung des Bundesbeitrages zur Mitfinanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Bezeichnend ist, dass dieses Ziel von den Verfassern des Aufrufs erst am Tag der öffentlichen Vorstellung in Interviews angesprochen wurde, nicht aber im Text, der den UnterzeichnerInnen vorgelegt wurde. Im Gegenteil: Dort wird die Umstellung von Leistungs- auf Beitragskonten - in Relation zu bereits durchgeführten Pensionsreformen - verharmlosend als " vergleichsweise kleiner, aber wichtiger Schritt" bezeichnet.

Propagiert man das schwedische System, muss man ehrlicherweise dazusagen, dass eine massive Anhebung der Beiträge die Folge wäre. Das käme einer Erhöhung der Lohnnebenkosten gleich - diese Diskussion hat die Wirtschaft allerdings mit einem Tabu belegt (so viel zur Gesprächsverweigerung unsererseits). Da demnach Beitragserhöhungen nicht infrage kommen, liegt also auf der Hand, dass der Wegfall des ca. 25-prozentigen Finanzierungsanteils aus Steuermitteln schlussendlich massive Kürzungen der Pensionen erforderlich machen würde. Die als Alternative ins Spiel gebrachte massive Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters geht völlig an den Realitäten des österreichischen Arbeitsmarktes vorbei. Hier braucht es realistische Zielsetzungen wie die Annäherung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter.

Beim Verweis auf das schwedische Modell und die dortigen Beitragskonten werden zentrale Elemente übergangen.

Viel höhere Beiträge

In Schweden werden in Summe viel höhere Pensionsbeiträge bezahlt als in Österreich: Zusammengerechnet machen die Beiträge für öffentliche Alterssicherung, Invaliditäts- und Krankengeldversicherung, Hinterbliebenenversicherung und für die dort flächendeckend bezahlten Betriebspensionen ca. 28 Prozent der Erwerbseinkommen aus.

In Schweden konnten in den letzten Jahren massive Pensionskürzungen trotz riesiger öffentlicher Pensionsfonds nur durch erhebliche Steuerzuschüsse vermieden werden.

In Schweden gibt es ein viel großzügigeres steuerfinanziertes Mindestsicherungssystem ("Garantiepension").

In Schweden gibt es ein viel strengeres Kündigungsregime als in Österreich und viel mehr Bereitschaft der Arbeitgeber, passende Arbeitsplätze für Menschen im höheren Erwerbsalter zur Verfügung zu stellen. Bezeichnenderweise gibt es aber dafür keine Vorschläge mit Hinweis auf das gute schwedische Beispiel, dabei weist der österreichische Arbeitsmarkt hier massive Defizite auf. Die hiesige Freiwilligkeit in dieser Frage ist für die Arbeitgeber wohl nicht ausreichend, Verpflichtungen wie in Schweden wären zielführender.

Mit der Behauptung, das österreichische Pensionssystem sei nicht auf den demografischen Wandel vorbereitet, werden die Pensionsreformen der letzten Jahrzehnte ignoriert.

Das neue Pensionskontorecht für die Jüngeren wurde ganz gezielt unter Berücksichtigung des prognostizierten Anstiegs der Lebenserwartung und des steigenden Altenanteils konzipiert. Die Regelungen unterscheiden sich in zentralen Punkten vom alten Recht: Lebensdurchrechnung, niedrigere Steigerungsprozente, höhere Zu- bzw. Abschläge bei späterem bzw. früherem Pensionsantritt, Einrichtung individueller Pensionskonten (Leistungskonten) und mehr. Dass diese Änderungen auch wirken, zeigt die prognostizierte Entwicklung der Pensionsausgaben: Obwohl beinahe eine Verdoppelung der Altenquote erwartet wird, wird bei den öffentlichen Pensionsausgaben nur mit einem Anstieg von derzeit 14,1 auf 16,1 Prozent des BIP im Jahr 2060 gerechnet.

Unterm Strich bleibt: Österreich hat ein gutes Pensionssystem, das durch die erwähnten Reformen auf die zentralen Herausforderungen reagiert hat. Wir sind auch keine Reformverweigerer, im Gegenteil: In den vergangenen 25 Jahren haben wir im Reformprozess aktiv und konstruktiv mitgewirkt. Über den österreichischen Weg kann man natürlich diskutieren, hier gibt es offenbar viele Facetten und Details, die unklar oder unbekannt sind. Es ist allerdings nicht sinnvoll, einen einzigen Bestandteil des schwedischen Systems (die Beitragskonten) herauszulösen und nach Österreich zu importieren - aus einem einfachen Grund: Altersarmut. Das würde unser Pensionsniveau zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen weiter beträchtlich senken. Und über die mutwillige Herbeiführung von Altersarmut sind wir wirklich nicht gesprächsbereit.

Nach den vielen bereits durchgeführten Pensionsreformen müssen wir uns nun vor allem um die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Menschen und um eine fairere Verteilung des erarbeiteten Wohlstands kümmern. Übertriebener Reformeifer und ein Aufruf zu einer neuerlichen " Pensionsreform" helfen dabei nicht weiter. Die unsachliche Verunsicherung der - jungen wie auch älteren - Menschen muss endlich aufhören. (Herbert Tumpel/Erich Foglar, DER STANDARD, 29.10.2012)

Herbert Tumpel, Arbeiterkammer-Präsident, und Erich Foglar, ÖGB-Präsident.

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was seltsamerweise kaum bekannt ist:

das wesentliche Kennzeichen einer Sozialversicherung ist die solidarische Übernahme des individuellen Versicherungsrisikos durch die Versichertengemeinschaft - ein Bauhelfer hat ein wesentlich größeres Risiko, zu verunfallen, länger zu erkranken, regelmäßig arbeitslos zu werden und - "Risiko" ist in diesem Fall zum Teil ein Fachterminus - früher in Pension zu gehen als sein leitender Bauingenieur, der deutlich höhere Beiträge ins Sozialsystem einzahlt, zugleich ein deutlich geringeres Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles hat ...

die zwei herren da oben im bild

machen sich anscheinend wieder einmal darüber gedanken, wie sie gewissen menschen noch mehr zuschanzen können. dabei merken sie anscheinend nicht, dass die kosten dafür jene tragen müssen, die sie eigentlich vertreten sollten - jene die arbeiten. typisch solzialromantiker halt.

"wie sie gewissen menschen noch mehr zuschanzen können"

"gewisse Menschen" bezieht sich in diesem Fall auf einen sehr großen Teil der unselbstständigen ArbeitnehmerInnen in Österreich

die unselbstständigen arbeitnehmer

sind jene, die das bezahlen dürfen, was sich solche figuren ausdenken. die kaum zu bewältigenden auswirkungen der ideen solcher leute haben die unselbstständigen arbeitnehmer auszubaden. es ist schwer vorstellbar, dass sich die gedanken darüber machen, was sie den arbeitenden menschen antun. denen geht es doch nur um die eigene position - um die eigene wichtigkeit. die arbeitenden menschen sind denen doch schon immer wurscht

die herren haben vollkommen recht.-

schweden ist anders.da muss man gesetzlich vorgeschrieben 4 wochen in einem durch urlaub bekommen, wegen der familie.das waere allein schon in österreich undenkbar. da möchten die unternehmen am liebsten auch den urlaub den arbeitnehmern streichen, wenn möglich.in dänemark z.b gibt es keine arbeitsverträge, dort ist man gleich morgen draussen.mit dem unterschied, dass man bei besserer wirtschaftslage wieder eingestellt wird. wenn überhaupt möglich, da man schon vorher woanders wieder einen job gefunden hat.darum wollen die ausgewanderten deutschen nie mehr nach deutschland zurück, wenn sie einmal in skandinavien arbeiten. in österreich wäre kein arbeitsvertrag nur ein grund die leute zu entlassen und nicht mehr oder hungerlohn einzustellen

Mein Vorschlag wäre...

... die Höchstbeitragsgrundlage abzuschaffen...

Es ist mir uneinsichtig, warum Topverdiener prozentuell weniger Abgaben für KV und PV bezahlen. Dann wäre schnell Geld in die Kassen gespült, nur _DAS_ will die SPÖVP ja gar nicht... Gutverdiener belasten... pfrrrt.

eine Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage hätte zur Folge,

dass auch entsprechend hohe Leistungen im Versicherungsfall gezahlt werden müßten - ausgenommen die Unfallversicherung würden alle drei anderen "Säulen der Sozialversicherung" über kurz oder lang finnaziell an die Wand fahren:
es wäre zB weitaus verlockender, dass ein sehr gut verdienender Mitarbeiter mit 50 - ab dann können meist 52 Wochen Arbeitslosengeld bezogen werden - in die Arbeitslose geht und ein Jahr lang quasi ein Sabbathical auf Kosten der Arbeitslosenversicherung nimmt; vermittelt könnten diese Leute bei Berücksichtigung der - in diesen Fällen sehr hohen - Mindestentlohnung kaum werden ...

bei sozialpolitischen Themen gilt besonders, dass Vorausdenken und Bedenken der Folgen eminent wichtig ist!

Gegen die damit verbundene Abschaffung der jetzt bestehenden staatlichen Höchstpension hätten die Besserverdienenden wohl nichts auszusetzen. Außerdem wären in den Beitragsjahren verrichtete höhere Pensionsbeiträge steuerlich absetzbar - noch ein Vorteil für die Besserverdienenden. Die Frage ist, wer von Ihrem Vorschlag profitiert.

Ich würde ja nur die Höchstbeitragsgrundlage abschaffen...

... nicht aber die Höchstpension.

Das wäre aber (soloange es für Individuen keine "Opt-out Möglichkeit" gibt) gegen die Verfassung. Die Höchstpension (der gesetzlichen Sozialversicherung der Unselbständigen) ist ja an die Höchstbemessungsgrundlage gebunden. Siehe auch http://statistik.arbeiterkammer.at/sozialver... htlic.html
Unsere Pensionen sind zwar nicht so hoch wie in der Schweiz, aber wir können froh sein, dass sie immer noch höher sind als fast überall woanders auf der Welt.

Nun ja...

"Die Höchstpension (der gesetzlichen Sozialversicherung der Unselbständigen) ist ja an die Höchstbemessungsgrundlage gebunden." - ja. Aber das ist nicht gottgegeben, sondern durch änderbare Gesetze bestimmt...

in der kv kein problem, aber in der pv schon...

höhere pv-beiträge führen nämlich zu einer höheren pension und zu höheren zuschüssen aus steuern. die höchstbeitragsgrenze spart der republik in der pv geld. ein gerechter ausgleich muss über das steuersystem gesetzt werden. heißt: ab € 4230,- müsste ein höherer steuersatz her.

auch bei der kv gibt es übrigen eine technische obergrenze: der beitrag darf nicht über den kosten einer privaten krankenvollversicherung liegen, weil es sonst einen verfassungswidrigen eingriff ins eigentum darstellen würde. da ist aber noch platz bis in den bereich von ca. € 6000 im monat...

Bei aller Polemik

Österreichs Pensionssystem hätte nicht wirklich finanzielle Probleme, im Sinne, dass der Staat das Umlagesystem mit irren Summen crossfinanzieren muss, wenn man folgendes nicht gemacht hatte:

1. In einem Wahn Ende 2008, die Abschaffung der Hacklerregelung rückgängig zu machen

2. Psychische Erkrankungen als Grund für die Invaliditätspension anzuerkennen, anstatt die Leute gscheit zu therapieren und dann wieder alles zu unternehmen, sie wieder einzugliedern

3. Umsetzung der schon beschlossenen Reformen in den Ländern (siehe Wien)

4. Gleiches Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer

Gscheit zu Therapieren

Bei einer Dosis von 2 x 3 Zyprexa, wo jemand nicht einfach nur Stimmen hört oder die Mutter Gottes sieht, sonder ärgere Halluzinationen hat als auf 20 Tollkirschen, Meskalin und LSD zusammen oder schwerst manisch Depressive oder agressive Gewalttätige geht glaub ich nicht so leicht zu therapieren.

Aber sollten Sie eine allgemeine volkswirtschaftlich durchführbare Methode in Petto haben, ist Ihnen der Nobelpreis gewiss.

Mir ist klar, dass es solche Extremfälle gibt

Das Problem ist nur, dass wegen Hausnr. 10% derartige Fälle die restlichen 90% auch wegfrühpensioniert werden, obwohl das nicht nötig ist. Die meisten gehen zB mit Burnout. Burnout lässt sich aber gut therapieren, auch wenn es oft einige Monate dauert.

Aber man könnte hier relativ leicht einen Kompromiss schaffen, indem man psychische Erkrankungen weiterhin gelten lässt, aber innerhalb der Erkrankungen viel genauer unterscheidet. Hier sind auch die Gutachter gefragt ...

Der Hauptaspekt währe wohl: Niemand braucht mehr als 1.500,- Pension. Auch kein Politiker. GERADE Menschen die gutes Einkommen hatten, hatten auch die besten Voraussetzungen, sich finanziell auf das Alter vorzubereiten, sofern sie dann immer noch großspurig leben wollen... aber aktuell reicht es wie lange aus, ein offizielles politisches Amt zu bekleiden um eine fürstliche Pension zu erhalten? 2 Jahre?

Was therapiemöglichkeiten betrifft: Agree. Aktuell ist Österreich Wüstengebiet. Vollfinanzierte Psychotherapien über mehrere Jahre für alle Betroffenen, das wäre schon mal ein Ansatz. Aktuell muss man mehrere tausender selber hinblättern - und gerade wenn man berufsunfähig ist, ist das nicht finanzierbar.

"Das Beitragskonto für die Pension à la Schweden brächte nicht mehr Gerechtigkeit, sondern Altersarmut"

Genau, in Schweden schlafen die Pensionisten mittlerweile unter der Brücke und können sich nix mehr zu essen kaufen. Es soll dort auch Beamte geben, die schon über 60 sind, und noch arbeiten.

!!!Skandal!!!

Der Vater aller Wohlfahrtsstaaten und Ideengeber Kreyskies und der SPÖ hat ein ausgeglichenes Budget, eine niedrige Staatsverschuldung ... und ... ein funktionierendes Pensionssystem.

in schweden...

...werden nach dem vollständig erfolgtem umbau ca. 45% der pensionistInnen die garantiepension erhalten. das ist schon dramatisch. die in etwa vergleichbare ausgleichszulage in österreich erhalten nur 10% der pensionistInnen.

mag wer...?

...ein halbes m? quasi ein viertel m&m?

hier eine liste

lt. mercer studie von 15. oktober 2012:

1. denmark
2. netherlands
3. australia
4. sweden
5. switzerland
6. canada
7. uk
8. chile
9. usa
10. poland

etc.

die studie gibt es hier: http://gallery.mailchimp.com/32729d24a... _Final.pdf

In Schweden wurden aber auch z.B. die Witwenpensionen in den 90ern ersatzlos gestrichen. Wenn mein Schwiegervater hier in Schweden vor meiner Schwiegermutter sterben sollte, muss sie (die ja natuerlich in den 70ern noch wegen der Kinder ein paar Jahre zu Hause war) von 900 Euro/Monat leben. Deshalb arbeitet sie jetzt mit 71 immer noch teilzeit als Lehrerin, spart an allen Ecken und Enden, damit sie später nicht völlig verarmt.
Sehr nett.

Wenn sie ein ein eigenheim hat, dann sind 900 euro im monat genug.
mein vater bekommt 1200 euro pension. hat seit seinem 14ten lebensjahr gearbeitet und war keinen einzigen tag arbeitslos.
meine mutter bekommt 320 euro pension. hat seit ihrem 15. lebensjahr gearbeitet. 4 kinder großgezogen (das letzte mit 40jahren bekommen) und ist dannach nicht mehr "arbeiten gegangen".

wenn keine miete zu bezahlen ist, dann sind 900 euro genug.

Sie haben keine Ahnung, was es kostet, ein Haus zu erhalten, oder?

Kommt wohl ganz darauf an, welche Ansprüche man im nicht unbedingt ganz so hohen Alter noch hat. Wenn man den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzt, reichen 900 Euro pro Monat sicher aus. Will man aber Schifahren gehen, ins Theater gehen, etc. und vielleicht auch die kaputte Therme erneuen, etc., braucht man ein bisschen mehr Bares (weil einen langjährigen Kredit bekommt man verständlicherweise im Alter nicht mehr).

Tja.
Und meine Mutter hat zwar ein paar Kinder groß gezogen, aber nicht einen einzigen Cent in irgendeinen Fond eingezahlt, weil sie keine einzige Stunde in ihrem Leben gearbeitet hat. Auch hat sie sich aus dem Staub gemacht, als der Opa pflegebedürftig wurde, weil sie Angst hatte, hier Hand anlegen zu müssen. Dafür bezieht sie ab rund dem 50. Lebensjahr eine fürstliche Witwenpension von 3.000,-.

Würde man berechnen, wieviel ihre eigenen Kinder arbeiten müssten, um per Umlagesystem sie zu finanzieren, bedeutet müsste jeder rund 6.000,- netto verdienen. Keiner verdient auch nur ein Drittel davon.

Und das waren jene, die meinten, IHRE Kinder werden mal die Kinderlosen erhalten. Wir können nicht mal sie erhalten.

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