Verlag geht gegen digitale "Raubkopie" von neuem Rowling-Roman vor

28. Oktober 2012, 11:34
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    foto: david hecker / dapd

Deutscher Internetprovider wird von Gericht zur Herausgabe von IP-Adressen verpflichtet

Die illegale Verbreitung der neuen Romans der Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling "Ein plötzlicher Todesfall" im Internet beschäftigt nun die Gerichte. Es gebe eine einstweilige Anordnung, bestätigte das Münchner Landgericht Medienberichte vom Freitag. In dem Beschluss werde ein Internetprovider in München zur Herausgabe von IP-Adressen im Zusammenhang mit der illegalen Online-Veröffentlichung des Buches verpflichtet.

Repression

Damit sollen der- oder diejenigen gefunden werden, die das Buch zum illegalen Herunterladen in Netz gestellt haben, sagte eine Sprecherin des Carlsen-Verlags, der "Ein plötzlicher Todesfall" herausgebracht hat. Sei der Verursacher gefunden, werde er zur Unterlassung aufgefordert. Die Sprecherin betonte, in jedem anderen vergleichbaren Fall werde so vorgegangen. "Wir haben eine Anwaltskanzlei beauftragt, die prüft, ob unsere Bücher - und zwar alle Carlsen-Bücher -illegal im Internet zum Download angeboten werden".

Ausverkauft

Die erste Auflage von "Ein plötzlicher Todesfall" von 500.000 Stück sei bereits ausverkauft, sagte die Sprecherin weiter. Der Nachdruck sei bereits in Arbeit. Die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist laut Gericht ein Massenphänomen, das einen Milliardenschaden verursacht. (APA, 28.10.12)

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Widerspruechlich

Ich lese, dass die erste Auslage ausverkauft ist und im selben Atemzug wird gesagt, dass die Verlage Milliardenverluste machen.

Hoeren die sich eigentlich manchmal selbst zu oder haben die Vorschulkinder die da zufaellig die Pressetexte aus fertigen floskeln zusammenstecken?

"Die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist laut Gericht ein Massenphänomen, das einen Milliardenschaden verursacht"

illegal - ja
phänomen - nein
milliardenverlust(schaden) - propaganda

Irgendwie klingt das nach einer Werbeeinschaltung

für ein deutlich unter den Erwartungen verkauftes Buch....

verlangt ihr für Werbeeinschaltungen

eigentlich nie Geld, oder habt ihr die Frau Rowling so gerne? andere Erklärung für den Artikel gibt es eigentlich nicht

Lieb, wie sich die Content-Industrie verzweifelt an die alten Urheberrechtsmodelle klammert und partout net einsehen will dass das ein Krieg ist den sie - auf lange Sicht - nicht gewinnen können.

eBook kaufen

Ich würde einmal gerne ein eBook kaufen.

Bei den großen Händlern (Amazon, Apple, Barnes and Noble, usw.) erhalte ich ja nur ein limitiertes Leserecht. Es steht zwar auf allen Knöpfen "Buy" oder "Kaufen", aber deshalb geht das eBook noch immer nicht in mein Eigentum und Besitz über.

Das Gert schon, lediglich die digitalen Bücher sind bei manchen Anbietern (z.B. Amazon) nur "geleast". Aber man hat biasher nur einmal aus einem nordischen Land gehört, dass eine Lizenz zurückgezogen wurde.

Ist also trotzdem ziemlich sicher.

Raub

Es kann sich nicht um einen "Raub" handeln, denn das würde den gewaltsamen Übergang einer Sache von Besitzer A zu Räuber B bedeuten.

Tatsächlich wurde eine unzulässige Kopie erstellt.

Die Sprache ist falsch und irreführend.

Stimmt, das sollte sich mal endlich ändern. So viele neudeutschen Wörter finden sich plötzlich überall, aber den Unterschied zwischen einem physisch gestohlenem Gut und einer nicht genehmigten Kopie ist doch groß. Immerhin kann ich Daten nicht anfassen.

kapier ich nicht

Wieso verstößt der verleih in Bibliotheken nicht gegen das Urheberrecht. Ein Buch das downgeloadet wurde kann man ja anschließend auch "zurückgeben"= löschen. Dafür zahle ich auch gerne einen Euro an den Autor. Liebe Autoren bietet eure bücher zum Download selbst an ! An den derzeitig verkauften e-books verdienen sich Verlage dumm und dämlich, da Druck,Logistik, Lager, Transport und Handel wegfällt, das Buch aber fast so viel wie ein gedrucktes kostet.

Weil das in UrhG §42 (7) explizit so geregelt ist.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass sie denjenigen ausforschen können, der das Buch als Erster hochgeladen hat und ihn in Grund und Boden klagen, was nützt es? Das Internet vergisst sehr, sehr langsam. Was einmal seinen Weg in p2p-Netze gefunden hat, ist dort normalerweise auch Jahre später noch auffindbar. Illegale Kopien können nicht verhindert werden, nur durch reizvolle legale Angebote uninteressant gemacht werden. Bei Musik ist der Service mittlerweile brauchbar, bei eBooks ist das Angebot der Händler, die ihren Kunden respektieren und DRM-freie Downloads anbieten leider noch sehr gering...

Was nützt es?

Abschreckung.

Kaum.

Selbst die Todesstrafe schreckt nicht ab.

Die Todesstrafe führt zu MEHR Morden,

... weil sich einE MörderIn sagt, "eineR mehr ist auch schon wurscht".

Und zwei Mal zum Tode verurteilt zu werden tut genau so weh, wie zehn Mal.

fraglich…

…diese begründung, ändert aber leider nichts an der tatsache dass es in vielen ländern mit todesstrafe auch tatsächlich höhere kriminalitätsraten gibt

Danke, den Roman will ich nicht mal als Raubkopie haben. Rowlings schriftstellerische Fähigkeiten funktionieren nur in Hogwarts. Nimmt man es weg, ist alles für die Tonne.

schriftstellerische Fähigkeiten?

Wieso wird immer bei Zeug, was keiner freiwillig kaufen würde

so hart gegen die Raubkopierer vorgegangen?

So nimmt man sich doch die einzige Werbung, die einem bleibt.
Und Schuld an dem, dass den Mist keiner kauft, sind die Raubkopierer wohl nicht...

Die 1. Auflage von 500.000 Exemplaren ist vergriffen

sehe da keinen Ansatz für "... keiner freiwillig kaufen würde"
Die suchen außerdem diejenigen, die das Werk erstmals online gestellt haben. Die Rechtslage in Deutschland scheint der in Österreich ähnlich zu sein - weitergeben ist strafbar, empfangen nicht oder nur unter besonderen Bedingungen.
Die Diskussion derzeit läuft falsch; Urheber gehören geschützt - zweifellos, aber Public Domain gehört ebenfalls entscheidend gestärkt.
Was soll ein Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers eines Werkes? - längstens mit dem Ableben des Autors gehören seine Werke der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, nicht noch weitere 70 Jahre diversen Verwertern überlassen!

Wahrscheinlich ist diese Klage nur ein Marketing-Gag ;-)

Raubkopien ist nicht gleich Verlust

Ich denke wenn jemand vorallem Bücher als Raubkopien herunterladet, heisst das nicht gleich das er das Buch auch so gekauft hätte. Es gibt Bücher und darunter fällt auch der Rowling Roman der weit mehr gelesen wird als wenn tatsächlich alle die Bücher kaufen müsste. Ich persönlich bin gerne bereit für ein gutes Buch auch zu bezahlen, da es sich der Schriftsteller verdient. Man darf aber eines bei Ebooks nicht vergessen. Ein Buch kaufe ich z.B. um 20 EUR, und nachdem ich es gelesen habe verkaufe ich es um z.B. 15 EUR. Oder mehrere kaufen gemeinsam ein Buch und verleihen es dann, das funktioniert unter Ebooks nicht deswegen kosten die Bücher aber auch nicht um viel weniger wie ein normales Buch.

Rowlings Buch kommt sowieso teuer. Selbst auf Englisch 20 Euronen.
Ich war lieber bis es günstiger wird oder im gebrauchten Zustand zu erhalten wist...
Ich hab schonmal ein sehr tolles Buch von Diana Wynne Jones in einem hervorragenden Zustand um nur 6 Euro bekommen (davon waren 3 die Lieferkosten!).

RICHTIG!!!

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