Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wie der WebStandard vergangene Woche berichtete, steht der Nachfolger von MegaUpload bereits in den Startlöchern. Das Portal soll demnach so gut geschützt sein, dass behördliche Interventionen nur unter sehr großem Aufwand möglich sein sollen. Dotcom will dazu mit der Auslagerung von Servern arbeiten und Verschlüsselungsmechanismen implementieren. Ein Datum stand bis vor kurzem für den Launch noch nicht fest.
Der Nachfolger soll allerdings nicht mehr MegaUpload, sondern nur Mega heißen. Wie Kim Dotcom verlautbaren ließ, wird Mega exakt an dem Tag veröffentlicht, an dem sich die Razzia in Kim Dotcoms Villa in Neuseeland jähren wird. Das Vorgehen der Polizei zu diesem Zeitpunkt wurde mittlerweile von einem neuseeländischen Gericht als illegal eingestuft. Kim Dotcoms Auslieferungsverfahren an die USA wird zwei Monate später, im März 2013, stattfinden.
Am 19. Jänner 2013 soll Mega offiziell starten. Laut Torrentfreak haben sich bereits zahlreiche Investoren bei Dotcom gemeldet, die an einen Erfolg des neuen File-Hosting-Portals glauben. Alle Hoster, mit Ausnahme jener in den USA, können ihre Server und ihre Bandbreite dem Dienst anschließen. Neben File-Sharing soll es noch einige zusätzliche Funktionen geben, die allerdings noch nicht bekannt sind. Entwickler, die interessiert sind, können sich melden, um einen frühen API-Zugang zu bekommen. Dotcom will auch, dass sich Leute melden, die mit VoIP, Email, Video oder Fax arbeiten. Eine Domain gibt es für Mega allerdings noch nicht, Kim Dotcom habe sich noch nicht endgültig festgelegt. (red, derStandard.at, 27.10.2012)
Streit zwischen Präsident der Interpretengesellschaft und Konferenzkoordinator
Gottfrid Svartholm Warg wird Einbruch in das dänische Polizeiregister vorgeworfen
Bei der Razzia Anfang 2012 soll es sich um einen Deal zwischen Neuseeland und Warner Brothers gehandelt haben
S-Produktionsfirma will weltbekannten Song zum Allgemeingut machen
Kameraaufnahmen aus Dotcom-Villa zeigen Vorgehen von Einsatzkräften
Mehr als eine Millionen Downloads in 24 Stunden - 170.000 Leute teilen die Episode
Innerhalb von 30 Tagen muss die Blockierung umgesetzt werden
Rechtsanwaltsfirma betreibt zweifelhaftes Zubrot - Zuerst Upload, dann Klagsdrohungen gegen Downloader
Antrag der USA wurde erneut aufgeschoben - in den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft
Kurz nach Schließung von Movie2k neues Filmportal ins Leben gerufen
UPC Ireland verweigert freiwillige Blockade des Torrentindexers
Der WebStandard testete Wege, auf das Serien- und Filmangebot des Streaming-Portals zuzugreifen
Dresdner Staatsanwaltschaft sollen Spuren von kino.to-Beschuldigten vorliegen
Warner Bros. und NBC wollen Hosting-Portal Mega "unabsichtlich" aus den Suchergebnissen verschwinden lassen
Aktuelle Top-100-Filme von "Pirate Bay" werden in Galerie bruchstückhaft und parallel projiziert
Rechner soll von außen gesperrt werden können, bis sich NutzerInnen "stellen"
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
Interview mit Kim Dotcom:
https://www.youtube.com/watch?v=EMUx01Yl-mE
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.