Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wie der WebStandard vergangene Woche berichtete, steht der Nachfolger von MegaUpload bereits in den Startlöchern. Das Portal soll demnach so gut geschützt sein, dass behördliche Interventionen nur unter sehr großem Aufwand möglich sein sollen. Dotcom will dazu mit der Auslagerung von Servern arbeiten und Verschlüsselungsmechanismen implementieren. Ein Datum stand bis vor kurzem für den Launch noch nicht fest.
Der Nachfolger soll allerdings nicht mehr MegaUpload, sondern nur Mega heißen. Wie Kim Dotcom verlautbaren ließ, wird Mega exakt an dem Tag veröffentlicht, an dem sich die Razzia in Kim Dotcoms Villa in Neuseeland jähren wird. Das Vorgehen der Polizei zu diesem Zeitpunkt wurde mittlerweile von einem neuseeländischen Gericht als illegal eingestuft. Kim Dotcoms Auslieferungsverfahren an die USA wird zwei Monate später, im März 2013, stattfinden.
Am 19. Jänner 2013 soll Mega offiziell starten. Laut Torrentfreak haben sich bereits zahlreiche Investoren bei Dotcom gemeldet, die an einen Erfolg des neuen File-Hosting-Portals glauben. Alle Hoster, mit Ausnahme jener in den USA, können ihre Server und ihre Bandbreite dem Dienst anschließen. Neben File-Sharing soll es noch einige zusätzliche Funktionen geben, die allerdings noch nicht bekannt sind. Entwickler, die interessiert sind, können sich melden, um einen frühen API-Zugang zu bekommen. Dotcom will auch, dass sich Leute melden, die mit VoIP, Email, Video oder Fax arbeiten. Eine Domain gibt es für Mega allerdings noch nicht, Kim Dotcom habe sich noch nicht endgültig festgelegt. (red, derStandard.at, 27.10.2012)
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
"Die Leute sind großteils ehrlich", meint Programmchef Sarandos
Die Internet-Memes sollen ohne Genehmigung im Spiel Scribblenauts verwendet worden sein
Initiative "beschenkte" Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods
Schießt bei Kampf gegen Piraterie der eigenen TV-Serie über Ziel hinaus - Namensgleichheit reichte aus
Die wenigen IP-Adressen des Landes zeigen Interesse an Serien und Mac-Software
Musik zum Mieten macht Download-Verkäufern iTunes, Amazon und Google Konkurrenz
Kommunikationsminister will User wegen illegaler Downloads nicht vor Gericht bringen
Über eine Million Downloads am ersten Tag - Für HBO-Programmchef "eine Art Kompliment"
Allerdings 10 Prozent Zuwachs im Onlinebereich - Hannes Eder: "Onlinemusikangebote haben Potenzial, den gesamten Musikmarkt wieder auf Wachstumskurs zu bringen"
Neben dem eigenen Musikangebot - Wäre direkte Konkurrenz zu HBO Go oder Netflix
Die Reaktionen auf den einstweiligen Verzicht auf die Festplattenabgabe könnten unterschiedlicher nicht sein
HBOs Serie erfreut sich online großer Nachfrage, ein passendes legales Angebot fehlt jedoch.
Dateien nicht-zahlender Nutzer über 5 GB werden ab April gelöscht
Online-Piraterie hat weniger Auswirkungen auf Absätze als von der Musikindustrie vermutet wird
Interview mit Kim Dotcom:
https://www.youtube.com/watch?v=EMUx01Yl-mE
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.