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Die Stadt Salzburg hat den Bund auf Kostenersatz für die Suche und Freilegung von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg geklagt und verloren. (Symbolbild)
Salzburg/Wien - Die Stadt Salzburg ist mit ihrer Klage gegen den Bund auf 925.506,87 Euro Kostenersatz für die Suche und Freilegung von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Der OGH gab der Revision keine Folge. Er hat in einem Urteil vom 17. Oktober entschieden, dass die Stadt die Kosten selbst bezahlen muss. In der österreichischen Rechtsordnung gebe es keine Norm, die das Suchen nach Fliegerbomben regle, lautete die Begründung, wie die "Salzburger Nachrichten" in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten.
Aufgrund dieser fehlenden öffentlichen-rechtlichen Norm sei der Bund nicht verpflichtet, Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg aufzusuchen und dafür die Kosten zu übernehmen, urteilte das Höchstgericht. Für Ersatzansprüche, wie von der Stadt Salzburg begehrt, fehle eine "Kostentragungsregelung". Deshalb liege es außerhalb der Kompetenz der Gerichte, hier Abhilfe zu schaffen. "Mangels Anspruchsgrundlage ist das Klagebegehren abzuweisen", entschied der OGH. Die Stadt Salzburg muss nun auch die Kosten für das Revisionsverfahren in Höhe von rund 10.500 Euro berappen.
Der Bund sieht sich nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig. Der Rechtsstreit dauerte neun Jahre. Die Stadt Salzburg hatte auf Kostenersatz für die Sondierung von 28 Verdachtspunkten und die Bergung dreier Blindgänger zwischen 1997 und 2002 auf Stadtgebiet geklagt. Zuerst hatte das Landesgericht Salzburg der Klägerin recht gegeben. In zweiter Instanz blitzte die Stadt beim OLG Linz ab. Der OGH hob 2008 beide Urteile auf und entschied, dass der Verfassungsgerichtshof zuständig sei. Dieser spielte den Ball allerdings wieder an den OGH zurück.
Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zeigte sich "sehr enttäuscht". Das Urteil sei angesichts der geschätzten 15.000 Blindgänger, die noch in Österreichs Erde schlummern, "für die Kommunen sehr unangenehm". Jetzt sei die Bundespolitik am Zug, sagte Schaden. Es könne nicht sein, "dass wir einen rechtlichen Schwebezustand haben und warten, bis das nächste Mal eine Fliegerbombe hochgeht". Sondierung und Bergung könnten allenfalls noch "finanzstarke Gemeinden finanzieren. Finanzschwache Kommunen oder gar normale Grundeigentümer aber sicher nicht".
Der OGH verwies auf einen Entwurf zu einem Bundesgesetz durch das Innenministerium aus dem Jahr 2008, der damals aber auf breite Ablehnung gestoßen war. Dem Entwurf zufolge hätte der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernehmen sollen, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt werde und eine Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre. "Durch den Gesetzesentwurf wird eindrucksvoll bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten offenstehen, die Kostentragung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen", konstatierte der OGH.
"Als potenzielle Kostenträger kommen der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Liegenschaftseigentümer in Betracht, wobei auch eine gemeinschaftliche Kostentragung denkbar ist", erklärte der Oberste Gerichtshof. Eine derartige Entscheidung hänge vor allem auch von politischen Wertungen ab. "Derzeit fehlt aber eine gesetzliche Regelung."(APA, 27.10.2012)
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Es wäre dann noch die Frage, wer für die verursachten Kosten aufkommen müsste, wenn so eine bombe doch explodiert -w arum auch immer. Wird das auf die versicherungen abgewälzt, oder müsste auch derjenige, auf wessen grundstück die bombe hops gegangen ist, dafür büsen?
Der GH-Logik nach jkönnte es nämlich so sein
Es ist schon heftig dass sogar Privatpersonen die Bergung selber zahlen müssen. Nur blöde wenn ein Privater nicht das Geld hat, dann wird er in den Privatkonkurs geschickt.
Für Kriegsrelikte ist der Staat verantwortlich, denn gegen den Staat wurde Krieg geführt. Wenn Privatpersonen für die Restebeseitigung aufkommen müssen, dann ist das Grundstück wohl nicht Teil dieses Staates - oder doch?
Der Gesetzgeber macht es sich leicht und spielt eine absolut dreckige Rolle in dieser Angelegenheit. Es ist krass wie unsere Politiker handeln, bleibt nur zu wünschen, dass jeder Parlament mit eigenem Grundstück eine Bombe darin findet, damit die Leute selber wissen wie das ist.
.. das Deutsche Reich und ihre strategischen Verbündeten Russland und Japan!
Erst der 3-Mächte-Pakt hat allen 3 Nationen den Rücken frei gehalten, um ihre Expansionspolitik (speziell Deutschland und Russland!!) anzugehen!
Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ):
"Es könne nicht sein, "dass wir einen rechtlichen Schwebezustand haben und warten, bis das nächste Mal eine Fliegerbombe hochgeht"
Herrn Schaden ist offensichtlich nicht in der Lage ein Urteil zu lesen bzw. anzuerkennen.
Es herrscht hier kein "Schwebezustand", weil ja ein höchstgerichtliches Urteil vorliegt.
Nebenbei - die Salzburg war mir bisher immer als wohlhabende Stadt bekannt, dass gerade diese Stadt die Kosten auf andere - ärmere Kommunen - abwälzen will, ist unverständlich.
"Der Bund" ist nicht nämlich nicht irgendwer - das sind wir alle - Österreicherinnen und Österreicher.
Meiner Meinung nach hat Schaden Recht: Kleinere Gemeinden würde so ein Bombenfund ruinieren - und es ist nicht wirklich einzusehen, warum ein paar Zentimeter entscheiden sollen, ob Purkersdorf oder Wien die Entsorgungskosten trägt.
Dann würde ich eher Solidarität vorschlagen, weils ja jeden treffen kann, aber niemand (fassbarer) Schuld hat: Die jährlich entstehenden Kosten für Bombenbergungen sind z.B. nach einem Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinden aufzuteilen. Das wär also für diese Aktion etwa 20.000 Euro für Salzburg, 200.000 für Wien und 1.000 für Purkersdorf :-)
????
Angesichts der Begründung ...
Sind sie der Meinung dass Gerichte auf Basis von Gesetzen entscheiden sollen oder nicht?
Bitte entscheiden sie sich schnell, weil davon ist abhängig ob sie in einem demokratischen Rechtsstaat oder einem Polizeistaat leben wollen...
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