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Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat zwei einstweilige Verfügungen gegen Jörg Kachelmann und den Heyne-Verlag aufgehoben. Seine ehemalige Geliebte darf der Moderator nun doch mit vollem Namen nennen. (prie, DER STANDARD, 27./28.10.2012)
G+J-Sprecher Christian Merl: "Ziehen uns sicher nicht zurück"
Artikel der Tageszeitung "Österreich" Anlass für das selbstständige Verfahren
Iris Brüggler wird "Österreich am Sonntag"-Chefredakteurin - Farbmagazin soll ab Juni ausgebaut werden
"Österreich" will laut Geschäftsführer Oliver Voigt zwei Magazine starten
Janina Lebiszczak-Schuster und Christoph Langecker übernehmen Chefredaktion
Der "Kurier" konnte "das letzte Habsburg-Rätsel" lösen und damit zurückschlagen - Dan Brown nichts dagegen
"Genuss Krone", "Business Krone", "Motor Krone Exklusiv" und "Style Krone"
Neben Ida Metzger auch Hermann Sileitsch neu im Team - Michael Bachner wechselt von der Wirtschaft in die Innenpolitik
Alexandra Föderl-Schmid, Chefredakteurin des STANDARD: Qualitätsmedien sind moderne Aufklärer
Er war bisher Leiter der Karriere-Redaktion bei der "Presse"
Emily Bell kritisiert "völlig sexistischen Bericht über Frauen in Machtpositionen"
Nicolas Beytout hat mit "L'Opinion" eine neue, auch gedruckte Tageszeitung auf den Markt gebracht
Positive Bilanz für das Jahr 2012
Unschuldsvermutung nicht verletzt - Strasser-Anwalt meldet volle Berufung
Der 30-Jährige hatte dem Boulevardblatt eine Geschichte über einen Fuchs-Angriff auf ein kleines Mädchen verkauft
Deutsches Fachmedium schürte Gerüchte, Bertelsmann wolle Gruner + Jahr verkaufen
Wolfgang Riedler tritt mit 1. Juli die Nachfolge von Karl Schiessl an
Nachrichtenmagazin berichtet von Stellenabbau und Sparprogramm im Ausmaß von 20 Millionen Euro - Springer-Sprecher nennt Zahlen falsch
Inserateschaltungen "erweckten teilweise den Eindruck einer Imagekampagne des Bundesministers"
Sechs Mal pro Jahr
Schlechtes Geschäft bei Inseraten - Unklarheit über definitive Zahl der Kündigungen
Nadine Nordmann übernimmt nach der Ära Gernandt - Anpassung an neue Mediennutzung
CCS Report gibt Einblick in die Printwelt österreichischer Leser
Zeitungskongress in Wien beschäftigt sich mit der Zukunft von Qualitätsjournalismus
allg. lt. wikipedia:
"... Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt. Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II). Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler. Allein die Anwesenheit bei aufsehenerregenden Ereignissen ist dagegen nicht ausreichend. Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse. ..."
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