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Viele der jüngsten Vorschläge in der Steuerreformdebatte beziehen sich auf die Einkommensteuer. Sie reichen von verschiedenen Varianten einer Flat Tax mit einem einheitlichen, relativ niedrigen Steuersatz unabhängig von der Einkommenshöhe bis hin zum aktuellen Vorschlag von Finanzministerin Maria Fekter, den Eingangssteuersatz merklich zu senken. Allesamt adressieren sie zwei wichtige Probleme: die hohe Belastung der unteren und mittleren Einkommen mit Steuern und Abgaben und die Komplexität und Intransparenz der Einkommensteuer mit ihrer unüberschaubaren Fülle an Ausnahmeregelungen.
In der Tat liegt der Eingangssteuersatz in Österreich mit 36,5 Prozent deutlich über dem Durchschnitt in der EU. Während ein österreichischer Arbeitnehmer von jedem verdienten Euro, der den steuerfreien Grundfreibetrag von 11.000 Euro jährlich übersteigt, über ein Drittel als Lohnsteuer abführen muss, sind es im EU-Durchschnitt nur gut ein Fünftel: Was nichts anderes bedeutet, als dass in Österreich die steuerlichen Hürden zur Ausdehnung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses relativ hoch sind. Der hohe Eingangssteuersatz ist damit beschäftigungspolitisch problematisch, aber auch gleichstellungspolitisch, da sich in diesem Einkommensbereich mehrheitlich Frauen befinden. Verstärkend wirken die Sozialbeiträge, die bereits bei geringer Einkommenshöhe voll einsetzen. Modellrechnungen der OECD zeigen, dass von jedem zusätzlichen Euro Verdienst eines Arbeitnehmers mit zwei Dritteln eines Durchschnittsbruttoverdienstes 44 Cent in Lohnsteuer und Sozialversicherung fließen, bei einem Durchschnittsverdiener sind es gar 48.
Nun hängt die tatsächliche Abgabenbelastung der Arbeitseinkommen nicht nur von den nominellen Steuersätzen ab. Auch die Höhe eines steuerfreien Grundfreibetrages, der Umfang von Ausnahmen und die Ausgestaltung der Sozialbeiträge sind relevant. Wird die Bemessungsgrundlage berücksichtigt, ist die Belastung von unteren und mittleren Arbeitseinkommen immer noch überdurchschnittlich. Aufgrund umfangreicher Ausnahmeregelungen - wie etwa der hohe steuerfreie Grundfreibetrag oder der Steuervorteil für das 13./14. Monatsgehalt - schrumpft allerdings der Abstand zum europäischen Durchschnitt deutlich.
Die Flat-Tax-Vorschläge erscheinen wenig tauglich, die bestehenden Defizite bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen zu lösen, abgesehen davon, dass dies hohe Einkommen massiv entlasten würde. Kurzfristig am zielführendsten ist eine deutliche Senkung des Eingangssteuersatzes und der Sozialbeiträge für die unteren Einkommen.
Allerdings erfordert es die Budgetlage, die zu erwartenden Steuerausfälle in Milliardenhöhe gegenzufinanzieren. Der Abbau von Ausnahmen würde das Steuersystem vereinfachen, dürfte aber zur Gegenfinanzierung kaum ausreichen. Sie wäre daher zu ergänzen durch beschäftigungs- und wachstumsfreundlichere höhere Umweltsteuern und Grundsteuer sowie die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Mittelfristig könnten Einkommensteuer und Sozialbeiträge zu einem integrierten Tarif mit einem progressiven Verlauf und weniger Ausnahmen zusammengefasst werden. Er würde nominelle und tatsächliche Belastung einander annähern und so das Abgabensystem einfacher und transparenter machen. (Margit Schratzenstaller, DER STANDARD, 27/28.10.2012)
Margit Schratzenstaller ist Referentin für öffentliche Finanzen beim Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo).
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Es ist auch möglich sich selbst zu entlasten. Manchen muss dabei aber geholfen werden, nicht nur bildungsfernen sondern auch statusorientierten Menschen. Ganz besonders bedarf es einer tätigen Unterstützung beim Konsum, der Mobilität und beim Energieverbrauch. Keine Broschüren sondern individuelle Beratung.
Wie wär's mal, wenn man Familien entlasten würde ? Die erbringen nämlich den Großteil der sozialen Arbeit und sichern die Zukunft.
In Österreich ist es so, dass ein DINKs-Paark ohne Kinder weniger Steuern zahlt als ein Alleinverdiener mit drei Kindern, der über das gleiche Einkommen verfügt.
In Ihrem Beispiel verdient der Alleinverdiener das Doppelte, also würde ich auch erwarten, dass er mehr Steuern bezahlt. Abgesehen davon gibt es Kinder- und Alleinverdienerabsetzbeträge. Also mit demselben Gehalt zahlt ein Kinderloser mehr Steuern.
mit 380,-- Euro ist nicht mehr geringfügig: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt nicht bei elf-, zwölfhundert, sondern bei exakt € 376,26: Wer auch nur einen Cent darüber liegt, wird mit einem Schlag sozialversicherungssteuerpflichtig.
Mit 380,-- hat man netto weniger als mit 376,26, und auch der "Dienstgeber" darf bluten: Daliegen tatsächlich beachtliche Hürden zur "Ausdehnung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältniss"es, die sind tatsächlich hoch.
Weil, man staune, die dann fällige SV vom ersten Euro an gerechnet wird, die ESt.- bzw. LSt.-Sätze, ab gelten hingegen nur für den DARÜBERliegenden Teil: ÜBER 11.000 Euro.
"Allesamt adressieren sie zwei Probleme" ist übrigens auch eine originelle Formulierung; deutsch halt nicht.
okay, hab's jetzt nachgelesen. sie haben recht, die formulierung "als dass in Österreich die steuerlichen Hürden zur Ausdehnung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses relativ hoch sind" ist so nicht richtig.
allerdings geben sie mit ihren angaben zur sv bei geringfügiig beschäftigten schratzenstaller auch in der sache recht.
Naja - gerade wenn's etwas mehr als geringfügig beschäftigt sind, bekommen's eine vollwertige Sozialversicherung zu einem unglaublich günstigen Preis.
Mit den Selben Leistungen für die andere ein vielfaches mehr bezahlen.
Das sollten's auch nicht übersehen.
je mehr ihr einkommen die höchstbemessungsgrundlage übersteigt umso mehr werden sie besser gestellt. und auch mit nicht-sv-pflichtigem einkommen (bspw. mieterträge) sind sie besser gestellt. es sind nur die absoluten beträge, ein anderes bild zeichnen.
das hängt mehr von den umständen ab:
Fall 1) Person bezieht ein erwerbseinkommen und ein kapitaleinkommen. dann genießen beide den selben steuervorteil für das erwerbseinkommen. (der freibetrag gilt ja für beide) die person mit dem zusätzlichem kapitaleinkommen zahlt dann im schnitt weniger steuern auf das gesamte einkommen.
Fall 2): die person hat nur kapitaleinkommen.
damit wird ein vergleich wegen der SV ungleich schwieriger. einfachheitshalber daher ohne SV-beiträge. dann muss die person schon mehr 81.000 brutto verdienen, um mehr als 25% durchschnittssteuersatz zu haben. bis zu diesem betrag ist die KESt höher besteuert.
die beispiele basieren auf angestellten, also begünstigten 13. 14. monat.
Eine ganze Armada aus allen Bereichen quält sich Jahr ein Jahr aus mit dem Zeugs herum, und keiner hat mehr den kompletten Durchblick. Kostet ein Vermögen. Weg mit den ganzen Ausnahme- und Privilegienmöglichkeiten. Auch die EU macht Statistiken zum Abwinken zu jedem Blödsinn, aber eine echte Matrix aller Länder mit jeweiligen Brutto- und Nettojahreslohn gibt es nicht wirklich. Erst wenn das System so simplifiziert ist, so was auf Knopfdruck machen zu können, sind wir dort wo es sein sollte. Aber verstehe; das wäre nicht Österreichisch, wo alles möglichst kompliziert und verworren sein muss (für die sogenannten 'Experten'), und jeder glaubt mehr davon profitieren zu können, aber real eher das Gegenteil der Fall ist.
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