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Karl-Heinz Grasser: Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Wien/Vaduz - Auch eineinhalb Jahre nach den Hausdurchsuchungen in der Causa Buwog bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser warten die österreichischen Ermittler noch immer auf die Ausfolgung von Unterlagen. Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die die Ausfolgung der Akten vorerst untersagt, ist nun wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein in der Sache am Zug. Eine Verhandlung beim OGH wurde bisher aber noch nicht anberaumt, hieß es am Donnerstag.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs von Anfang September 2012 liege dem OGH vor, sagte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank. Er rechnet damit, dass sich die Höchstrichter noch heuer mit der Causa beschäftigen werden. Sie würden nun in der Sache auf Grundlage des Staatsgerichtshofs urteilen, erklärte Ungerank weiter.
Bewegung kommt dagegen in eine der zahlreichen Nebenfronten des Verfahrens, der sogenannten Aktenaffäre, in die ein Liechtensteiner Stiftungsvorstand von Ex-Minister Grasser und Rechtsanwalt bei Marxer & Partner verwickelt ist. Er wurde Ende Mai 2012 wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt. Die Berufungsverhandlung wurde vom ursprünglichen Termin am 7. November auf den 7. Dezember verschoben, erklärte Ungerank.
Der erstinstanzlich, nicht rechtskräftig verurteilte Anwalt hatte anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen.
Die Hausdurchsuchungen bei Grassers Wirtschaftstreuhänder wurden im April 2011 vorgenommen. Der Treuhänder bekämpfte danach die Ausfolgung der Akten durch alle Instanzen bis zum Staatsgerichtshof. Dort hoben die Verfassungsrichter die ursprüngliche OGH-Entscheidung auf, die eine Ausfolgung der Akten nach Österreich erlaubt hatte. Sie sehen die Geheim- und Privatsphäre des Grasser-Treuhänders dadurch verletzt bzw. haben wegen der Verletzung der Begründungspflicht das OGH-Urteil aufgehoben.
Zwar teilte der Staatsgerichtshof die OGH-Ansicht, dass einem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung übergeben Akten - sogenannte "vorexistierende Akten" - beschlagnahmt werden dürfen, nicht aber Akten, die im Mandatsverhältnis entstanden sind. Diese "privilegierten Akten" sollen daher ausgesondert werden, verlangte der Staatsgerichtshof.
Im Dezember 2011 hatte die liechtensteinische Regierung der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen. (APA, 26.10.2012)
Der Porsche, für den Karl-Heinz Grasser zu geringe Leasingraten bezahlt haben soll, sei zwar auf Grassers Wahlonkel gemeldet, aber nie von ihm genutzt worden
Ex-Finanzminister Grasser hat sich gegen Mosers Vorwurf, "Schutzpatron der Steuersünder" zu sein, erfolgreich gewehrt
Eine Gegenüberstellung mit seinem Steuerberater verlief für Karl Heinz-Grasser laut Format-Bericht nicht gut
Nach dem Bezirksgericht entschied auch das Landesgericht gegen Grasser. Sein Anwalt spricht von einem "Fehlurteil"
Grasser will "kein Opferlamm sein", das Urteil in der Schadenersatzklage des Ex-Finanzministers ergeht schriftlich
bei dem ganzen Korruptionsaufbau in der Zeit wo der abgewählte Ex-Sch-BK Regierungschef war, dass dieser von gar nichts gewußt hat und noch nicht einmal befragt wurde! Lug und Betrug wurden zur Hoffähigkeit hochstilisiert und wird heute noch gedeckt, an Aufklärung besteht nur so weit Interesse, als nicht das eigene Coleur angepatzt wird!
Der verst. LH Haider hatte recht, als er von einer Demokratur sprach, dorthin gebracht von den Regierungen der vergangenen Jahrzehnte!!!
Diese Zeit reihe ich gleich nach der "nie wieder" ein!
Es wird Zeit, dass auf ein neues Österreich hingearbeitet wird, wo der Spruch von Figl "glaubt an dieses Österreich" wieder Gültigkeit hat!
Die Haltung Liechtensteins ist ein (weiterer) feindseliger Akt gegen Österreich. Wenn sie einen eigenen Staatsbürger schützen wollten, das könnte man noch verstehen, aber Österreich dabei zu behindern mit einem korrupten Ex-Minister abzurechnen, das ist inakzeptabel. Die österreichische Diplomatie müsste viel nachhaltiger Druck auf den Piratenstaat ausüben.
Es sei denn, die "österreichische Diplomatie" steht heimlich auf Seiten von Grasser und Liechtenstein. Das würde die auffällige Duldungsstarre erklären.
Eine für Österreich nicht ganz bedeutungslose Berufungsverhandlung findet einen Monat später als ursprünglich vorgesehen statt!
Immer wieder wünscht man sich, dass die RubrikschreiberInnen der APA auch den jeweiligen Artikel lesen würden....
hat grasser angeblich gesagt und die republik österreich (das sind wir alle) geklagt.
wie wäre es, würden wir ihm die staatsbürgerschaft entziehen. sein lebensmittelpunkt ist ohnehin dort wo seine moneten schlummern.
schon im alten rom war die verbannung ein probates mittel. aus den augen aus dem sinn. ein beitrag zur moralischen hygenie in österreich.
das wird schon noch, das passt schon , die Akten die Grasser dem Treuhänder übergibt die müssen heruasgegeben werden, und jener Teil der Akten in denen der Beschuldigte dem Wirtschaftstreuhänder anvertraut was er alles angestellt hat sollen dem Berufsgeheimnis unterliegen, das passt so,
also die Buwogakten die Grasser dort angeliefert hat müssen herausgegeben werden, was Grasser dort allenfalls gebeichtet hat soll dem Berufsgeheimnis unterliegen, man sollte jetzt nur Druck machen dass Liechtenstein nicht weiter herumtrickst
lichtenstein muss sich entscheiden
will es als rechtsstaat gelten, der verbrechen nicht zulässt und nicht toleriert oder als staat der korruption, geldwäsche, betrug und steuerhinterziehung duldet oder noch schlimmer anzieht, fördert und dabei gut verdient.
geld oder moral.
im zweiten fall wäre eine ächtung durch die eu erforderlich, auch wenn dort viele der nutznieser dieser geschäftsstrategie sitzen.
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