Wien - Ein internes Gutachten des Parlaments führt keine Gründe an, warum die zum Team Stronach übergelaufenen ehemaligen BZÖ-Abgeordneten innerhalb der Legislaturperiode keinen Klub gründen sollten. Festlegungen oder Vorgaben an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) gibt es in dem siebenseitigen Papier des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Diensts aber keine.

Präzedenzfall LIF

Das Hauptaugenmerk liegt auf jenem Präzedenzfall, den der damalige Nationalratspräsident und nunmehrige Bundespräsident Heinz Fischer mit dem Liberalen Forum (LIF) geschaffen hatte. Auch die fünf BZÖ-Überläufer berufen sich auf die Abspaltung des LIF von der FPÖ im Jahr 1994.

Keine Frist für Klubbildung

Knackpunkt der jetzigen Situation ist, ob die fünf Abgeordneten auch während der Legislaturperiode einen Klub gründen dürfen. Bereits im Fall des LIF hatte sich Fischer auf die Bundesverfassung und die Geschäftsordnung des Nationalrats berufen, das Gutachten zitiert ausgiebig aus dessen Entscheidungen. So lasse die Ausübung des freien Mandats eine Klubgründung während der Legislaturperiode ausdrücklich zu. Zudem gebe es weder eine Frist für die Klubbildung noch ein Verbot von Veränderungen, wie bei der Gründung des LIF-Klubs argumentiert worden war.

Prammer muss Klub "anerkennen"

"Wenn sich fünf Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei zu einem Klub zusammenschließen, ist der betreffende Klub in der Rechtsordnung existent", heißt es in dem Gutachten. Die in der Geschäftsordnung erwähnte "Anerkennung" bestehe lediglich darin, dass die Nationalratspräsidentin die Mitteilung beurteilen muss, da sie verpflichtet sei, die daran anknüpfenden Rechtsfolgen in die Wege zu leiten. "Die Präsidentin hat aber keinen rechtsbegründenden Akt (z. B. Bescheid) zu setzen", entscheide also nicht über eine Anerkennung des Klubstatus. (APA, 25.10.2012)