Wall-Street-Größe muss ins Gefängnis

25. Oktober 2012, 11:58

Rajat Gupta war ganz oben, bis zum ganz tiefen Fall: Der Mann verriet Firmengeheimnisse und wandert dafür ins Gefängnis

New York - Rajat Gupta hatte es geschafft. Der Inder arbeitete sich zum Chef der Unternehmensberatung McKinsey hoch, saß in den Verwaltungsräten von Procter & Gamble und Goldman Sachs. Was er dann tat, ruinierte seinen Ruf und bringt ihn nun ins Gefängnis: Er verriet Firmengeheimnisse.

Die New Yorker Justiz greift im Kampf gegen Insiderhandel durch: Mit Rajat Gupta muss ein Hochkaräter aus der amerikanischen Unternehmenswelt für zwei Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er 5 Millionen Dollar (3,6 Millionen Euro) Strafe zahlen. Gupta hat nach Ansicht des Gerichts brisante Firmengeheimnisse an den Hedgefonds-Manager Raj Rajaratnam verraten. Dieser nutzte die Informationen, um an der Börse zu spekulieren.

Schwerwiegende Konsequenzen

"Rajat Gupta muss nun die schwerwiegenden Konsequenzen seines Verbrechens tragen", erklärte Bundesstaatsanwalt Preet Bharara am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in New York. Er hoffe, dass die Strafe jedem anderen eine Warnung sein werde. "Sein Gebaren hat eine über Jahre gewachsene, gute Reputation für immer beschädigt."

Gupta stand zehn Jahre lang an der Spitze der Unternehmensberatung McKinsey und galt als großzügiger Spender. Seine exzellenten Kontakte brachten ihm Posten in den Verwaltungsräten des Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble und der Investmentbank Goldman Sachs ein. Zum Verhängnis wurde dem heute 63-Jährigen seine Männerfreundschaft zu Rajaratnam, in dessen Hedgefonds Galleon er auch investierte. Gupta gab Geheimnisse aus geschlossenen Sitzungen der Firmengremien teils schon Minuten später an Rajaratnam weiter.

Ein besonders drastischer Fall ereignete sich im September 2008 und damit in der heißen Phase der Finanzkrise. Nach einer Besprechung des Goldman-Verwaltungsrats griff Gupta gleich zum Telefon und erzählte Rajaratnam, dass der legendäre US-Investor Warren Buffett fünf Mrd. Dollar (3,85 Mrd. Euro) in die Investmentbank stecken wolle. Das galt als enormer Vertrauensbeweis gegenüber der Bank. Rajaratnam deckte sich mit Aktien ein. Nachdem die Milliardenspritze offiziell verkündet worden war, schoss der Kurs in die Höhe. Rajaratnam und sein Hedgefonds strichen nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft mehr als eine Million Dollar an Gewinn ein.

Kopf eines Insiderrings

Der Fondsmanager war der Kopf eines ganzen Insiderrings. Dessen Aufdeckung hatte die Wall Street erschüttert und zu einer härteren Gangart der Justiz in Finanzdelikten geführt. Rajaratnam war bereits im vergangenen Jahr zu elf Jahren Gefängnis sowie zu einer Strafe von 63,8 Mio. Dollar verurteilt worden. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter folgten. Gupta gilt als prominenteste Figur.

Handel mit Aktien auf der Grundlage geheimer Informationen ist verboten, weil er andere Anleger benachteiligt. Mit dem Wissensvorsprung kann abgeschätzt werden, wie sich Kurse entwickeln. Daher können Anleger mit Insider-Informationen enorme Gewinne machen - oder Verluste vermeiden, indem sie Aktien rechtzeitig verkaufen. (APA, 25.10.2012)

nach einem halben jahr ist der ehh wiedxer draussen,der hat zu gute Kontakte als das er lange ins gefägniss gehen muss

warum geht der, der diese Insiderinfos ausnutzt nicht auch sitzen? Steht zumindest nicht im Artikel, ist aber genauso strafbar... zumindest in Österreich

es dürfte ihnen entgangen sein ....

... dass rajaratnam, der die informationen für seinen hedgefonds verwertet hat, zu elf jahren gefängnis und fast 64 mio dollar strafe verurteilt worden ist.

in den usa verstehen sie in solchen dingen überhaupt keinen spass.

als wäre Insiderhandel nicht generell "state of the art" .. manchmal muss dann halt ein Bauer geopfert werden, damit das Werkl weiterläuft

in diesem fall ein großbauer

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.