Eine Kerbe auf der Tablette sagt noch nichts über ihre Teilbarkeit aus, denn dabei kann es sich auch um eine so genannte "Schmuckkerbe" handeln, betont VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp.

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Wien - Um die nötige Dosierung zu erreichen, werden viele Tabletten vor der Einnahme geteilt. In einigen Fällen ist es sogar unerlässlich, da sich beispielsweise die benötigte Dosis mit der Zeit ändert. So sind etwa viele Herz-Kreislauf-Patienten, die einen Blutverdünner einnehmen, damit vertraut, die Dosis immer wieder anzupassen. Manche Patienten tun es aber auch schlicht deshalb, weil sie so Geld sparen wollen - etwa wenn man für die einmal entrichtete Rezeptgebühr mit dem höher dosierten Präparat doppelt so lange auskommt wie mit dem niedriger dosierten Arzneimittel. Tabletten korrekt zu teilen ist jedoch wichtig, da es bei einer ungenauen Teilung unter Umständen sogar zu einer gefährlichen Über- oder Unterdosierungen kommen kann.

Manche Tabletten lassen sich trotz Bruchkerbe jedoch nicht so einfach entzweibrechen, besonders von älteren Patienten, die oft motorisch eingeschränkt sind. Für den Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurden zwei Präparate ausgewählt, mit denen Patienten erfahrungsgemäß ihre Probleme beim Teilen haben. Insgesamt haben sechs Probanden zwischen 62 und 76 Jahren acht handelsübliche Tablettenteiler getestet. Darüber hinaus wurden die Tabletten auch per Hand und mit einem Besteckmesser geteilt.

Eindeutiger Testsieger war der Tablettenteiler von Pill Splitter ACU-LIFE. Erstaunlich gute Ergebnisse gab es im Vergleich dazu mit einem schlichten Besteckmesser: Dieses reiht sich punktemäßig an dritter Stelle mit einem „gut" ein. Der Rest der Produkte kam - ebenso wie das Teilen per Hand - nicht über eine durchschnittliche Bewertung hinaus.

Nicht teilbare Tabletten

Problematisch ist es, wenn Tabletten geteilt werden, die gar nicht dafür vorgesehen sind. Definitiv ungeeignet zur Teilung sind die meisten Antibiotika, Pilz-, Tuberkulose- und Krebsmittel, Virustatika, Immunsuppressiva sowie Hormonpräparate. Auch die Arzneimittelformulierung - also die Art der "Verpackung" kann einen Hinweis geben - so sind Kapseln oder überzogene Tabletten für die Teilung tabu. Denn die Überzüge erfüllen bestimmte Aufgaben, wie die Aufbewahrung flüssiger Wirkstoffe, das Überdecken eines unangenehmen Geschmackes oder die gesteuerte Abgabe des Wirkstoffes (beispielsweise erst im Darm).

"Da die Gebrauchsinformation bedauerlicherweise nicht immer ausreichend Aufschluss über die Teilbarkeit einer Tablette gibt, raten wir dazu, sicherheitshalber immer in der Apotheke nachzufragen, bevor man eine Tablette teilt. Lassen Sie sich nicht von einer Kerbe auf der Tablette verleiten, denn dabei kann es sich auch um eine so genannte Schmuckkerbe handeln", so die VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp.

"Aufpassen sollte man auch, wenn von einem teilbaren Medikament auf ein wirkstoffgleiches Nachahmprodukt (zum Beispiel Generikum) gewechselt wird . Denn Wirkstoffgleichheit heißt nicht automatisch, dass das Medikament für eine Teilung geeignet ist. Sicherheitshalber sollte man das im Vorfeld abklären", ergänzt Klepp.

"Besonders erstaunlich waren die schlechten Teilungsergebnisse der Handteilung. Da eine gute Hand-Teilbarkeit Voraussetzung für die Zulassung zur Teilung ist, fragt man sich, ob diese nicht auch im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch Laien überprüft werden sollte", resümiert die Gesundheitsexpertin. (red, derStandard.at, 25.10.2012)