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Fekter war gar nicht selbst anwesend, um die Kritik an ihren Steuerplänen anzuhören. Für die Opposition ein Skandal.
Wien - Der von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) vorgeschlagene Steuerfreibetrag von 7.000 Euro pro Kind könnte verfassungswidrig sein. Darauf hat der frühere Wifo-Budgetexperte Gerhard Lehner am Mittwoch im Budgethearing des Parlaments hingewiesen.
Fekter selbst blieb dem Budgetausschuss wegen der zeitgleich angesetzten Grundsatzrede ihres Parteichefs Michael Spindelegger fern. Sie hatte zuletzt die Senkung des Eingangssteuersatzes, eine Entlastung beim Spitzensteuersatz sowie einen Kinderfreibetrag von 7.000 Euro vorgeschlagen, wurde jedoch von Spindelegger mangels budgetärem Spielraum zurückgepfiffen. Vertreten wurde sie von SP-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, der einen Gesetzesentwurf für ein Bankeninsolvenzrecht bis Jahresende ankündigte.
Keinen Spielraum für eine rasche Steuersenkung sah im Expertenhearing auch Ex-Wifo-Mitarbeiter Lehner. Der Budgetpfad zum Nulldefizit 2016 sei realistisch, vertrage aber keine Steuerausfälle, argumentierte der von der ÖVP nominierte Experte: "Daher sollten wir die Budgetkonsolidierung in den Vordergrund stellen." Außerdem zog Lehner in Zweifel, ob ein derart hoher Kinderfreibetrag (von dem Familien mit niedrigen Einkommen nicht profitieren würden, Anm.) der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs entsprechen würde, bei der Familienförderung alle Kinder gleich zu behandeln.
Der von der SPÖ nominierte AK-Mitarbeiter Markus Marterbauer schätzte die Kosten der von Fekter vorgeschlagenen Steuersenkungen auf zumindest drei Prozent der Wirtschaftsleistung. Er plädierte angesichts der hohen Arbeitslosigkeit für ein zielgerichtetes Beschäftigungsprogramm - konkret Investitionen in den sozialen Wohnbau und die Kinderbetreuung. Hier könnten schon Investitionen von wenigen 100 Millionen Euro mehrere tausend Arbeitsplätze bewirken, meinte er. Finanzieren würde er den Ausbau der Kinderbetreuung durch vermögensbezogene Steuern.
Abgelehnt wurden Vermögenssteuern von den von FPÖ und BZÖ geladenen Experten, Barbara Kolm vom wirtschaftsliberalen Hayek Institut und Michael Jäger vom europäischen Steuerzahlerbund. Jäger würde zur kurzfristigen Budgetsanierung Staatsfirmen privatisieren. Mittel- und langfristig plädierten sowohl er als auch Kolm für Reformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit und Bildung. Beide lehnten außerdem die geplante Ausdehnung der EU-Kompetenzen (Stichwort: Bankenunion) ab. Für Kolm kann die Wettbewerbsfähigkeit Europas nur durch regionale Flexibilität gesichert werden.
Beim Bankeninsolvenzrecht liegt laut Finanzstaatssekretär Schieder mittlerweile ein interner Entwurf für eine Punktation vor. "Hier werden die Arbeiten an Dynamik zunehmen", sodass "hoffentlich in diesem Kalenderjahr" ein Beschluss vorgelegt werden könne, sagte der SP-Politiker.
Auf die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) konzentrierte sich die von den Grünen nominierte Ruth Picker, Geschäftsführerin des Dachverbandes AG Globale Verantwortung. Dass es 2013 6,6 Mio. Euro mehr für EZA gibt, ist für sie zwar ein "winziger Schritt in die richtige Richtung". Picker kritisierte aber, dass damit nur eine geplante Kürzung einmalig zurückgenommen werde. Sie appellierte an die Abgeordneten, ab 2015 mehr Geld in die EZA fließen zu lassen, um die Aufstockung von aktuell 0,27 Prozent des Bruttonationaleinkommens auf die international zugesagten 0,7 Prozent zu ermöglichen: "Das ist ein Gebot der Menschlichkeit."
Dass Fekter dem Hearing im Budgetausschuss fern blieb, trug ihr Kritik von FPÖ ("verwundert") und BZÖ ("Skandal") ein. (APA, 24.10.2012)
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Davon profitiert jeder der Lohnsteuer zahlt - also alle mit einem Bruttomonatseinkommen von über 1.100 Euro monatlich.
So jemand ist - entgegen hier geposteter Meinungen - natürlich nicht reich!
Für die wirklich Reichen fallen 7000 Euro jährlich an weiterem Steuerabzugsposten nicht ins Gewicht.
Eher abwegig ist die Behauptung, dass das Verfassungswidrig wäre. Wenn man bedenkt, was alles in Österreich von der Steuer abgesetzt wird, dann ist es sicher zulässig auch Kosten der Kinderbetreuung abzusetzen.
Sonst wäre ja jede Steuerabsetzmöglichkeit verfassungswidrig, weil sie die untersten Einkommensschichten, sie ja nie nutzen können.
Ist doch nichts neues mehr! Seit etlichen Jahren verstoßen die Pläne der ÖVP gegen die Verfassung! Diese geistigen Tiefflieger wirtschaften in die eigenen Taschen und führen sich fürstlich auf - auf Kosten der Bevölkerung!
Wie lange wird uns dieses Thema noch beschäftigen
Solange die Regierung nicht die notwendigen Reformen
in den Bereichen Bildung Gesundheit Altersversorgung etc angeht wird es kaum möglich sein attraktive zielgerichtete Steuerreformen durchzuführen.
Klassisches Beispiel dazu die Reformen zum Pensionskassengestz,halbherzig und somit ineffizient
Dadurch verliert der Staat im Jahr hunderte Millionen an Steuereinnahmen und somit die Belebung der Realwirtschaft. Es werden die Banken gerettet aber nichts wird zur Stabilisierung des Volksvermögen von ca. 16 Milliarden € beigetragen. Eine erschütternde Erkenntnis für alle 806.000 Betroffenen. Diese Regierung wählt sich von selbst ab
Www.gut-haben.at
zu Beginn einer Rezession nicht der "richtige Zeitpunkt" ist, dann wird der mit Garantie auch nie kommen. Genau jetzt müßte man was machen, die Kaufkraft der Masse stärken bevor die rezessionsbedingt in den Keller fällt. Denn einen schon stark negativen Trend kann man kaum noch, und wenn dann nur mit extrem vielen Mittel - die eh nicht da sind - stoppen. Wenn der Spitzensteuersatz gesenkt wird, ändert das allerdings an der Kaufkraft der Bevölkerung genau gar nix.
so sieht's nun mal aus! Der Staat kann sich eine Steuersenkung jetzt nicht leisten.
Es ist nämlich das Geld des Staates das er Euch gnadenhalber überlässt wenn er Euch nicht 100% Eures Einkommens - das freilich sein und gar nicht Euer Einkommen ist - überlässt.
Euer Arsch, und alles was Ihr und Euer Arsch verdient, gehört dem Staat.
Und der Staat braucht sein Geld für die Banken, für die Bürokratie, für die Politiker, für die staatsnahen Versorgungsposten, für die Medien (den Qualitätsjournalismus), für die Volksverblödung (das Bildungssystem) und für alle anderen seiner vielen unverzichtbaren Aufgaben.
Ihr könnt froh sein wenn ihr den verbleibenden Rest kriegt.
Also: Dankbar sein, weiterschlafen und brav wählen gehen!
Leute begreift es endlich wir haben keine Schuldenkrise sondern ein Guthaben WAHNSINN und solange die Milliardäre keine vermögendssteuer zahlen müssen steigen unsere schulden weil schulden eben auf anderer seite Guthaben sind ,deshalb können nur die wohlhabenden das problem lösen und niemand anderer dazu braucht man kein Wirtschafts Proffessor sein,mein 10 jähriger Bruder weis das schon :)
ich liebe das.
und sollte auch nicht jeder deiner vorschläge verfassungskonform sein,so bleibst du doch der beste und eloquenteste finanzministerhase aller zeiten.
dein supermike
hohe freibeträge für kinder!
ja geldsäcke-schüutzer - den das bevorzugt natürlich wieder einmal die sehr gut verdiener!
Beispiel: 7.000,- Freibetrag ergibt für die sehr gut verdiener netto euro 3500,-
für die geringverdiener NULL!
ist ja super nicht wahr!!!!
Wenn eine "Geringverdiener"-Familie keine € 7.000 pro Kind absetzen kann, dann ist sie in der Regel bereits von Lohnsteuer befreit und bekommt alle möglichen zusätzlichen Sozial-Beihilfen solidarisch aus den Topf der übrigen Steuerzahler. Der Staat verdient ja kein Geld sondern schröpft alleine uns Steuerzahler! Von wegen Geldsäcke-Schützer!
Die Arbeistmarkt-Politik zur Senkung der Löhne und der Zwang zu € 700,- Jobs verstoßen gegen die Sozial-Demokratischen Werte. (So wie in Deutschland Harz IV unter Rot-Grün.)
Da ist es ganz normal, wenn Fekter gegen die Verfassung verstößt. Es gibt kene Werte mehr: Die Geschichte wiederholt sich - und ich habe wohl umsonst gelebt.
das AMS verstößt (und als SPÖ-Mitglied sollte ich sowas eigentlich wissen, das Recht auf Faulheit ist mir jedenfalls nicht als "Wert" bekannt). Das AMS hat gar nicht die Möglichkeit, irgendjemanden zu irgend einer Arbeit zu zwingen (zumindest nicht seit 1945), außer der will eine Leistung. Außerdem haben die Werte der SPÖ dem AMS relativ wurscht zu sein, entscheidend ist, was der NR beschließt. Und die haben dort halt schon lange keine Alleinregeriung. Trotzdem sind Jobs die unter KV entlohnt werden, nach dem ALVG nicht zumutbar. Und wenn Bezahlung unter KV bekannt wäre, dürfte der Job auch nicht angeboten werden. Der Ablehnung so eines Jobs kann zu keinen Konsequenzen führen.
Das alles stinkt nach Reichenbegünstigung, Lohnsteuer senken ist nur ein Zuckerl, in Wirklichkeit geht es um Senkung der Progression bei hohen Einkommen und in der gehobenen Bauwirtschaft sieht man die Steuerermäßigung für ein 13. und 14. Monatsgehalt als Privileg an. So sehr eine Förderung von Eltern mit Kindern wünschenswert wäre, Ministerin Fekter die mit kleinen Fleischermeistern prozessiert hat kein Vertrauen mehr.
einfach einen Kinderabsetzbetrag in der Höhe zw 2000,- und 3000,- statt des Freibetrags und das Problem wäre gelöst - wenn es der Fr.Fekter wirklich um die Förderung von Familien gehen würde jedenfalls.
ich fände auch ein Ehegattensplitting (bzw besser ein Elternsplitting) wie in Deutschland sinnvoll. man wird da zwar ideologisch schnell ins christlich-konservative Boot geschoben, aber Kinder kosten nunmal Geld und sie verhindern gleichzeitig für die Eltern die uneingeschränkte Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit.
es wäre daher gerechter, das Einkommen der Elternteile in einen Topf zu werfen und so die Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
allerdings natürlich nur für Paare mit Kindern, alles andere wäre absurd.
der Freibetrag vermindert die Bemessungsgrundlage, der Absetzbetrag vermindert direkt den zu bezahlenden Steuerbetrag. -> d.h. von einem Freibetrag profitieren jene mehr, die mehr verdienen.
den Absetzbetrag könnten (wie bspw den Alleinverdienerabsetzbetrag) auch jene ausgezahlt bekommen, die eigentlich überhaupt keine Einkommensteuer bezahlen (weil sie zu wenig verdienen)
Gerade für den Mittelstand bedeuten Kinder die grösste finanzielle Einbusse und oft sinkt der materielle Lebensstandard für Mittelständler mit Kindern dramatisch. Dass das anders sein könnte zeigt uns Frankreich vor. Und wenn ein Lohnsteuerfreibetrag für Kinder nicht verfassungskonform sein sollte, dann verstehe ich nicht warum der Kinderfreibetrag sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag verfassungskonform sind. In Deutschland gibt es ein Ehegatten/partnersplitting. Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass Ehepaare mit Unterhaltspflichten gegenüber einem nichtverheirateten Doppelverdienrehepaar nicht diskriminiert werden darf. Also verstehe ich die Argumentation, dass der Freibetrag verfassungswidrig sein soll nicht.
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