Studiengebühren, die Butter aufs Brot

Kommentar der anderen | J. Michael Rainer, 23. Oktober 2012, 19:09

Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken gegen die Studiengebühren angemeldet. Der Jurist wundert sich und verlangt, die Autonomie der Universitäten zu stärken

Mit großem Erstaunen erfuhr ich, dass der Verfassungsgerichtshof den auf der Grundlage eines Gutachtens des bekannten Wiener Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer von den Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie beschlossenen Studienbeiträgen skeptisch gegenübersteht. Wohl eine Indiskretion aus einem laufenden Verfahren, war mein erster Gedanke.

Als ich mich dann in die Berichterstattung des ORF vertiefte, musste ich feststellen, dass es sich dabei keineswegs um eine Indiskretion handelte, sondern um sehr deutliche Äußerungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Gerhard Holzinger. Der plauderte munter aus dem Gerichtssaal, als würde er bereits das Erkenntnis verkünden.

Ich traute meinen Augen nicht, wie kann der Präsident eines Höchstgerichtes derart detaillierte Auskünfte zur Bewertung eines laufenden Verfahrens geben? Aufgrund meiner eigenen wissenschaftlichen Forschungsgebiete pflege ich enge Kontakte weltweit mit Höchstrichtern, unter anderem in den USA, Großbritannien, der Schweiz, Italien und Frankreich. Aber eine derartige vorweggenommene Erläuterung von Entscheidungen war mir bislang noch nie untergekommen.

Das Thema ist in der Tat heikel und Gegenstand lang währender und langwieriger politischer Auseinandersetzungen. Ich möchte Präsident Holzinger keineswegs eine politische Motivation unterstellen. Ich habe ihn anlässlich von Vorträgen als überaus besonnenen und staatsmännisch agierenden Höchstrichter wahrgenommen. Die unmittelbar eingetretenen Reaktionen waren aber außerordentlich politisch, derart dass sofort ein Ministerbashing begann, hatte sich doch gerade Minister Karlheinz Töchterle für Studiengebühren starkgemacht. Der auf diese Weise Gescholtene reagierte besonnen und wies darauf hin, dass er jedenfalls die Prüfung der Materie durch den Verfassungsgerichtshof begrüße.

Möglicherweise hat Präsident Holzinger auch aus Unkenntnis der an den Universitäten herrschenden Umstände und Stimmungen gehandelt. Nach langen internen Diskussionen, Abwägungen und Abstimmungen haben bekanntlich acht der 21 Universitäten in Eigenregie die Einhebung von Studiengebühren beschlossen. Darunter befinden sich die drei Volluniversitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie auch die WU, die somit einen bemerkenswerten Prozentsatz an Österreichs Studierenden ausmachen.

Als Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Innsbruck kann ich bestätigen, die veranschlagten Einnahmen von etwa drei Millionen Euro im Jahr sind in Zeiten wie diesen beileibe keine Kleinigkeit. Ich möchte betonen, dass die Entscheidung, ob, in welchem Ausmaße und für welche Studien Studienbeiträge einzuheben sind, grundsätzlich in die Autonomie der Universitäten zu stellen ist. Nur in den Universitäten kann das nötige Know-how vorhanden sein, um derartige Vorgänge profund zu diskutieren und sinnvoll umzusetzen. Ein derartiger Vorschlag ist auch dem nur allzu notwendigen Prozess einer Schwerpunktbildung, Profilsetzung und Kooperation innerhalb der Universitäten dienlich.

Die Hände sind gebunden

Alle Organe einer Universität sollten daran beteiligt sein: das Rektorat als Proponent, der Senat, der aus Mitgliedern aller an einer Universität beteiligten Gruppen besteht, sowie der Universitätsrat als Aufsichtsorgan. Damit ist gewährleistet, dass nicht, wie dies von Gegnern dieser Lösung manchmal propagiert wird, "wild gewordene" Rektoren plötzlich sagenhafte Studiengebühren für alle Studierenden verhängen.

Die Autonomie der Universitäten entspricht in vielen Dingen einer sinnvollen Übertragung von Verantwortung, wobei klargestellt sein muss, dass es grundsätzlich zu einer zentralen Aufgabe des Gesamtstaates zählt, den Universitäten die erforderlichen finanziellen Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen - was ja auch von niemandem infrage gestellt wird.

Andererseits könnten mit jenen Beträgen, die gezielt durch die autonomen Universitäten beschlossen werden können, schlicht und einfach jene Nischen bedient werden, bei denen Österreich inzwischen in erstaunlicher Weise nicht präsent ist. Warum überlässt man dieses Segment einzig und allein den großen US-amerikanischen Universitäten und in zunehmenden Ausmaß auch den asiatischen? Warum den Privatuniversitäten? Haben wir überhaupt kein Vertrauen in uns selbst?

Es geht um die Schaffung neuer innovativer, internationaler Studien auf Weltniveau. Masterstudien, Doktoratsstudien, die, international angeboten, dazu beitragen können, für die Universität jene Mittel einzuspielen, die ihr heute fehlen. Politikerinnen und Politiker aller Couleur, lasst euch davon überzeugen, das Problem der Studiengebühren in die Autonomie der Universität zu geben, habt Vertrauen darin, dass die Universitäten sich als Experten der Materie dieser Verantwortung in verantwortungsvoller Weise stellen werden und selbstverständlich durch diese Form der Studienbeiträge niemanden von den Studien ausschließen werden.

Hinausprüfen ein Gräuel

Autonomie bedeutet Verantwortung, Verantwortung den Lehrenden wie den Studierenden gegenüber. Alle uns anvertrauten Studierenden sind uns hochwillkommen, wir sollten sie mit größter Effizienz und Zuneigung empfangen und ausbilden. Begriffe wie "hinausprüfen" waren mir stets ein Gräuel.

Liebe Politikerinnen und Politiker aller Couleur, wenn ihr an uns Zweifel hegt, macht zumindest den Versuch, lasst uns durch Learning by Doing zu neuen Erkenntnissen gelangen, und wenn es nicht anders geht, begrenzt die neuen Möglichkeiten auf vier Jahre und bewertet uns dann aufgrund der erzielten Ergebnisse. Mein besonderer Wunsch: ein einstimmiger Beschluss im Nationalrat noch vor Weihnachten.  (J. Michael Rainer, DER STANDARD, 24.10.2012)

J. Michael Rainer ist Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Innsbruck

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3 Mio Euro/Jahr - also eine monomolekulare Butterschicht aufs Brot.
Will uns dieser Herr eigentlich verxrschen?

Damit will er einmal anfangen...
Die Einnahmen werden dann mit der Zeit durch höhere Gebühren und Kickbackzahlungen der Banken noch ordentlich steigen...

Rainer ist Römischrechtler

die Einführungsprüfung in das Öffentliche Recht ist doch schon lange her. Sich mit dem VfGH-Präsidenten anzulegen war aber nicht geschickt. Er hätte davon ausgehen müssen, dass der weiß, was er tut und sagt.

Aber man muss auch Rainer verstehen: Er hat jetzt 2 Amtsperioden als Universitätsratsvorsitzender in Innsbruck beinahe hinter sich. Er hat gut gegessen und getrungen und ein schönes Honorar kassiert. Er braucht ab März 2013 einen neuen Job. Und da trat er eben mit großer Gestik und Theatralik ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ist schiefgelaufen. Es hagelt Spott. Und da nützen die ganzen Dr.hcs nichts. Und es wird ein bezeichnendes Licht auf die fachliche Qualität der Inhaber von Spitzenpositionen in Österreich geworfen.

das könnte einiges erklären

Verwunderlich ist ...

... lediglich der Kommentar von Herrn Rainer. Der Verfassungsgerichtshof muss bei einem Bescheidprüfungsverfahren gem. § 144 B-VG natürlich begründen, warum er ein solches einleitet (er macht das nur in rund 10% der Fälle, d.h. die Begründung ist insbesondere auch deswegen notwendig, um zu belegen, warum dieser Bescheid einer Prüfung bedarf). Die Begründung ist kurz und knapp ausgefallen und hat zwei Problembereiche erfasst, die darauf schließen lassen, dass der Bescheid möglicherweise gesetzwidrig erlassen wurde.

Zum weiteren Inhalt: Die Entscheidung, ob ein Studium mit zusätzlichen finanziellen Hürden ausgestattet werden soll, ist eine rein politische, daher kann diese gar nicht in den Bereich der Universitätsautonomie fallen.

"...begrenzt die neuen Möglichkeiten auf vier Jahre und bewertet uns dann aufgrund der erzielten Ergebnisse"

Bin ich jetzt der einzige, dem dazu "Deutsches Volk, gib uns vier Jahre Zeit" einfällt?

Butter aufs Brot? Meinetwegen - aber erst dann, wenn der Staat von Dosenbrot auf ein frisches Bäckerbrot upgradet!

Man sollte da noch was hinzufügen: J. Michael Rainer ist Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Innsbruck, Mitglied des Cartell-Verbands und ein Du-Freund von Karl-Heinz Töchterle, den er noch von der Uni Innsbruck kennt. Mit diesem back-

ground Wissen braucht man den obigen Artikel dann gar nicht mehr zu lesen, weil klar ist was kommt. Wer sich das blabla sparen will, hier zusammengefasst:

Die ersten 5 (!) Absätze benötigt Herr Rainer, um den Verfassungsgerichtshof-Präsidenten ein bisserl runterzumachen. Damit übt sich Herr Rainer im selben Stil wie schon der selige Jörg - er ruhe in Frieden! Wann immer der VerfGH etwas sagt was einem nicht passt, beleidigt man halt den Präsidenten.

Im Rest des Artikels argumentiert Herr Rainer: Weil die Unis Geld brauchen, sollen sie das Rrecht bekommen, sich dieses zu krallen.

Ok, ich brauch auch Geld: Dann hätt ich gern das Recht, von jedem Fußgänger der auf dem von mir bezahlten Gesteig vor meinem Haus vorbeigeht, 10 Euro einzuheben!

Ich finanziere gerne mit meinen nicht unerheblichen Steuern

die Fach-ausbildung junger Menschen. Bei meinen Beiträgen für Pleitebanken und Pleite-Lokalpolitiker hingegen würde ich mich lieber zurückhalten.

vielleicht a bissl potschert formuliert

aber in der Sache hat er so Unrecht nicht: Wenn der Staat den Universitäten Autonomie zugesteht, dann kann das ja nicht bloß die Autonomie sein zu entscheiden, welches Häuslpapier auf den Uni-WS hängt oder (öfter eh) nicht hängt. Dazu gehört auch die Kompetenz, über die Einhebung von Gebühren selbst zu entscheiden. Muss eine Uni ja nicht machen.

Einfach nur zum Lachen

Ja, die Autonomie, die Studiengebühren einzuführen, die der Minister über seine von ihm eingesetzten Universitätsräte haben möchte. Schöne Autonomie.

Aber am besten sind die Passagen im Rainer-Kommentar, wo der dezent darauf hinweist, dass er Professoren in den USA, Frankreich und England kennt. Das ist mehr als potschert. Es ist einfach nur zum Lachen.

Nein, die Autonomie bezieht sich nur auf den Klopapierkauf, die Dienstverträge der Uniangestellten und privatrechtliche Verträge wie Forschungskooperationen.

Das Studienrecht ist und bleibt hoheitlich, die Universitäten sind nach wie vor nachgelagerte Behörden des Wissenschaftsministeriums.
Das steht so auch explizit im UG.

Und Studiengebühren, Zugangsbeschränkungen, etc. sind ganz sicher Teil des Studienrechts.

Ein nicht hoheitliches Studienrecht wäre auch ein absichtliches Unterlaufen demokratischer Standards. Weshalb sollten größtenteils öffentlich finanzierte Anstalten den Bürgern gegenüber einerseits als Autorität (Prüfungen, ...) und andererseits als Vertragspartner des bürgerlichen Rechts (weniger Rechtsschutz) auftreten?

Prof.Dr.Dr.hc.mult Johannes Michael Rainer hat sich mit diesem Kommentar bis auf die Knochen blamiert

Aber der Universitätsrat in IBK ist insgesamt problematisch struktuiert. Neben der Kreisky-Schwiegertochter, von der nie irgendein Beitrag außen zu vernehmen war, sitzt auch Christian Smekall in diesem Uni-Rat: fast 40 Jahre Professor an der Uni IBK, 5 Jahre Rektor und nun seit langem Mitglied des Uni-Rats: immer an derselben Uni. So hat sich der Gesetzgeber externe Kontrolle der Universitäten nicht vorgestellt. Möglicherweise strebt Smekal nun nach dem Vorsitz, nachdem Rainer nach 8 Jahren nicht mehr darf. Rainer wird wohl Uni-Rat an einer anderen Uni werden - wenn man ihn nach diesem Kommentar, der grobe juristische Schwächen offen gelegt hat, noch lässt.

nachdem Rainer einen Ausflug über den Ursprung der Menschheit

usw. unternommen hat, bis seine wortreiche Nichtssagung sich nur über den VfGH-Präsidenten ausläßt, sollte er sich einmal mit dem auseinandersetzen, was H eigentlich gesagt hat, so wurde es jedenfalls kolportiert (andere Quellen stehen mir nicht zur Verfügung)
H sagte: der VfGH hat das Gesetz (Teile davon) aufgehoben, weil viele Dinge rechtlich zuwenig eindeutig geklärt waren, sind sie immer noch, daher ist es denkbar, dass eine je eigene Interpretation der div. Unis die Rechtssicherheit auch nicht erhöht, so dass dies ebenfalls zu untersagen ist (so irgendwie halt - der Tenor stimmt)
mehr hat er nicht gesagt. (soweit ich die Artikel dazu gelesen habe)
Der Wiener Mayer hat zu allem möglichen was gesagt ...

an den universitäten sind besonders die verwaltungs- und sachkosten besonders stark gestiegen. dort wäre zuerst mit dem sparstift anzusetzen, bevor über studiengebühren nachgedacht werden sollte. als wohlbestallter universitätsrat, der von diesem managerialismus üppig profitiert, hat man latürnich eine andere sicht der dinge.

ja, wenn das Rektorat insgesamt etwa 25-50% der

Studiengebühren allein für sich verbrauchen, dann kann da wohl nicht von sparen geredet werden.

Frage: was braucht ein Rektor ein Dienstauto?
befindet sich ja ohnehin alles an einem Ort

die uniräte kosten deutlich mehr als die rektor/innen. und daß die unis dem bund miete zahlen müssen, ist ein witz. die veröffentlichten unibudgets sind aufgeblasen, um kennzahlen zu verbessern. die zugeteilten budgets abzüglich der durch die autonomisierung entstandenen, zusätzlichen kosten, zuzüglich etwaiger kostenersparnisse (gibts welche?), ergeben erst budgets, die mit budgets vor der autonomisierung verglichen werden können.

noch schlimmer, als ich gedacht habe

Übrigens, hat jemand schon eine ordentliche Kalkulation gesehen, was die Studenten wirklich kosten.

Was da jetzt so an Studiengebühren koöporteirt wird, ist der Ansatz Lehre 100% und der Ansatz Wissenschaft und Forschung 0%.

Legt man die Kalkulation für einen HTL-Schüler von 2000 auf die UNI um, dann würde das obige dem entsprechen.

Tatsächlich ist es aber so, dass der Uniprof nur maximal 20% Lehrtätigkeit kalkulieren darf, oft nicht einmal das.

Sehr geehrter Herr Rainer!

Der VfGH hob einige der Bestimmungen zu den Studiengebühren mit der Begründung auf, sie seien zu wenig genau bestimmt. Wie es nun mit weniger gesetzlicher Regelung möglich sein sollte, Studiengebühren einzuheben, entzieht sich meinem Verständnis - ebenso wie dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie zahlreichen anderen wissenschaftlichen Gutachtern.
Dabei halte ich es für nebensächlich, welchen Nutzen und welchen Schaden man in der Einhebung von Studiengebühren sieht; der derzeitige Weg ist jedoch auf jeden Fall falsch. Es mag zwar in Österreich Tradition haben, Erkenntnisse des VfGH zu ignorieren, dem rechtsstaatlichen Prinzip ist eine solch Vorgangsweise keinesfalls zuträglich.

Beschreibt...

...zwar die Situation in Deutschland, die grundlegenden Argumente gelten aber natürlich auch für Österreich:

"Die Studiengebührenbefürworter machen wieder mobil"
http://www.nachdenkseiten.de/?p=14808

(Ich war zwar lange Zeit ein Studiengebührbefürworter, aber inzwischen kommen mir Zweifel an den Argumenten)

den genannten Argumenten auf den Nachdenkseiten ist nichts hinzuzufügen!

danke, die Studiengebührendiskussion

ist eine alte vergorene Suppe.

Asserdem stimmt das mit der türe aufstoßen.
das will nur der ORF mit der Haushaltsabgabe (bin neugierig, ob dann in WGs sich auf einmal 5 Haushalte befinden
und die Grünen wollen dasselbe mit der Internet Megana Abgabe.

Man braucht ja die Leute für eine gute Presse.
Das nur, weil sie sich die Mühe der Datensicherheit ersparen wollen, was alles möglich ist - man versuche, in zB Google-Book eine Buch auszudrucken.

Jetzt werden bald die Universitätsräte neu bestimmt, als Senat der Uni Innsbruck würde ich diesen extrem schwachen Text zum Anlass nehmen, Hr. Rainer kein Senatsticket zu verschaffen. Aber vielleicht hat ihn ja eh die Regierung reingesetzt.

Ich denke, mehr Konkurrenz unter den Unis täte allen gut

Konkurrenz entsteht primär durch Angebot und Qualität von Lehre und Forschung.

Aber warum nicht auch durch Aufnahmetests und moderate, autonome Gebühren, die sich in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen befinden?

Die schweizer und australischen Unis machen uns hier einiges vor. Dort sind ausländische, zahlungskräftige Studenten ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, die Unis weltklasse. Einheimische bekommen oft ein Stipendium, und müssen daher eh nix bezahlen, oder wie in Australien erst nach dem Studium, abhängig vom Einkommen.

Warum soll das hier nicht funktionieren!?

Bildung ist kein Wirtschaftsfaktor

Bildung ist etwas ganz anderes.
Die Kapitalisierung der Bildung ist ein prinzipielles Übel, ist an sich schon des öfteren durchdacht worden, es kam nie was gescheites dabei heraus.

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