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Wien - Der Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek hat mit seinem Buch Die Zwei-Klassen-Justiz (Verlag edition a) offenbar einen Nerv der Zeit getroffen. Auf den entsprechenden Standard-Bericht und das Interview mit dem Neobuchautor gab es zahlreiche Reaktionen. Die meisten davon teilen Tomaneks Meinung, dass Menschen, die mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen, es leichter haben, wenn sie vermögend und gut gebildet sowie in maßgebliche gesellschaftliche Netzwerke eingebunden sind. Wie berichtet, stützen auch soziologische Daten über Häftlinge in Österreich diese Annahme.
Politiker hingegen urteilen differenzierter: Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, ist zwar sicher, dass es Ungleichheiten vor Gericht gebe, von einer Zwei-Klassen-Justiz möchte er aber nicht sprechen. "Das würde nämlich bedeuten, dass das Justizssystem darauf ausgelegt wäre und das ist es nicht", sagte Steinhauser am Dienstag auf Anfrage.
Aber es sei natürlich ein wesentlicher Unterschied, ob sich ein Beschuldigter einen renommierten Starverteidiger leisten könne oder auf einen Pflichtverteidiger angewiesen sei. Auch die Qualität von Dolmetschern im Fall von nichtdeutschsprachigen Angeklagten könne entscheidend sein. Steinhauser: "Es gibt justizimmanente Probleme, an denen wir ständig arbeiten und Lösungen finden müssen."
Auch FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer, selbst Rechtsanwalt, kann die Existenz einer Zwei-Klassen-Justiz nicht bestätigen. "Im Gegenteil, gerade die Rechtsversorgung für mittellose Menschen in Österreich bewegt sich im Vergleich zu anderen Ländern auf hohem Niveau", lobt Fichtenbauer im Gespräch mit dem Standard. Natürlich könne sich nicht jeder eine Anwalt-Armada wie in der Meinl-Bank-Causa leisten, aber das sei auch nicht immer ein Vorteil. "Der ehemalige Kärntner VP-Chef Josef Martinz hatte ja auch einen guten Anwalt und wurde trotzdem erstinstanzlich verurteilt." Dass es heute noch so etwas wie einen Politikerbonus vor Gericht gebe, glaubt Fichtenbauer nicht. "Das hat sich in den vergangenen Jahren eher zu einem Politikermalus gewandelt", konstatiert der Politiker. (Michael Simoner, DER STANDARD, 24.10.2012)
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das system mag ja nicht darauf ausgelegt sein, es wird auf alle fälle so gehandhabt.
erfahrungsgemäß ziehen da natürlich auch seilschaften in der justiz. ein bekannter anwalt mag da schon alleine durch seine beziehungen zu einiges vor gericht zu bewegen.
typisch österreichisch halt ,nicht?
Und füge noch hinzu: ich empfinde es ebenso als typisch österreichisch, dass wenn irgendjemand ein wie auch immer geartetes Problem in Ö aufzeigt, setzt sofort ein Relativierungs- und Schönred-Reflex bei vielen ein. (Unirankings schlecht? Sind die Rankings fehlerhaft. Es gibt kein Problem.) Wenn man sich nicht endlich den zahlreichen Problemen in diesem Land (Verteilungsgerechtigkeit, Justizgerechtigkeit, Abschaffung der Pensionsprivilegien weniger auf Kosten aller, Steuervorteile weniger auf Kosten aller, Korruption, Fremdenfeindlichkeit, etc. etc.) stellt, wird es ein unsanftes Erwachen für viele (vor allem konservative) in der Zukunft geben.
Seit vielen Jahren schon sind sie bekannt!
Wenn einmal ein Martinz verurteilt wird, na und!
Die Scheuchs scheren sich nicht darum, machen sich sogar lustig!
Und KHG?!
Geld bringts ganz sicher!
Und es dauert und dauert, das macht die Bürger zornig!
Das Problem ist halt auch die Voreingenommenheit der Bürger: siehe Tierschützer vs. Küssel hier im Forum, auch grasser hätte, ginge es nach den Bürgern, kein faires verfahren. Man muss schon die Justiz vor diesem Druck von außen beschützen, aber im Gegenzug, dürfen Fehler der Justiz sich für die Opfer auch keine negativen Auswirkungen haben und diese müssen entsprechend entschädigt werden.
... ein gleich hohes, ja sehr oft sogar ein höheres Strafmaß ausgesprochen, als ein prominenter Gesetzesbrecher, der z.B. das ganze Volk um Millionen oder sogar Milliarden schädigt!
Das ist ein Grund weshalb ich schon lange für ein Strafrecht mit Berücksichtigung der Schadenshöhe plädiere, wobei ab einer gewissen Höhe des Schadensaufkommens meiner Meinung nach nicht nur das komplette Vermögen (incl. Stiftungs- und Tochterfirmenvermögens) des Verursachers zur Wiedergutmachung herangezogen werden muß, sondern zusätzlich langjährige Haftstrafen auszusprechen sind ...
... da ist schon 'was dran - ABER: auf Grund mannigfacher suspekter Verfahrensabläufe auch durchaus verständlich, wenn nicht sogar berechtigt!
Und egal welche Person welche Funktion inne hat, die österreichische Justiz und deren Rechtssprechungen als ausgewogen, neutral und fair zu bezeichnen ist eine überaus gewagte Behauptung. Zudem ist der Vergleich mit anderen Ländern, in denen das Unrechtssystem wesentlich größer als bei uns sei, an dieser Stelle absolut unangebracht und beweist gerade den Wahrheitsgehalt bestimmter Vorurteile!!!
Bei vergleichbaren Rechtsvergehen werden nachweislich zum Teil sogar konträre Urteile gesprochen - ganz zu Schweigen von der Verhältnismäßigkeit ... Ein kleiner Ladendieb bekommt im Wiederholungsfalle
Einige Anmerkungen:
Suspekte Verfahrensabläufe: viele Abläufe sind nur suspekt, weil sie nicht verstanden werden. (Bsp: die Aufregung um höhere Strafen bei vermögensdelikten, im vermeintlichen Gegensatz zu Verbrechen gegen die körperliche Integrität.)
Mir ist nicht bewusst einen Vergleich mit einem anderen Land angestrengt zu haben?
Konträre Urteile: ein Urteil hängt von vielen Faktoren ab, auch welche, die mit dem fall nichts zu tun haben (ist der Richter ausgeschlafen?)...
Vermögenszuggriff: immer auf alles, was der betreffenden Person gehört: fehört dieser Person die mutterfirma und wird auf diese zugegriffen, wird automatisch auf die Tochter zugegriffen...
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