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Auf der Suche nach neuen Steuereinnahmen nehmen die Fiskalbehörden der Industriestaaten die Verrechnungspreise innerhalb multinationaler Unternehmen immer schärfer unter die Lupe. Und das mit gutem Grund: Denn die Preise, die sich Konzerntöchter in verschiedenen Ländern untereinander verrechnen, bieten zahlreiche Möglichkeiten, Gewinne dorthin zu verschieben, wo geringe Steuern fällig sind. Doch wenn eine Behörde mit der internen Preispolitik eines Konzerns - etwa der Verteilung von Headquarterkosten auf operative Töchter oder der Bewertung von immateriellen Gütern - nicht einverstanden ist, dann kann es passieren, dass dieser einen Gewinn in zwei Ländern gleichzeitig besteuern muss - trotz bestehender Doppelbesteuerungsabkommen.
Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, ohne den Umfang von Steuerprüfungen einzuschränken, drängt die OECD ihre Mitglieder zu Schiedsabkommen, berichtet Marlies de Ruiter, Leiterin der Abteilung für Steuerabkommen in der in Paris ansässigen Organisation. "Wir sehen zahlreiche bilaterale Steuerstreitigkeiten und keinen Mechanismus, um sie zu lösen", sagt de Ruiter, die vergangene Woche im Steuerseminar des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vortrug, dem Standard. " Die Behörden sind eher bereit, Probleme pragmatisch zu lösen, wenn sie wissen, dass die Sache bei einem Schiedsgericht landet."
Derzeit gibt es zwar Schiedsverfahren auf EU-Ebene, doch die seien veraltet und wenig effektiv, weil sie zu sehr wie ein Gerichtsverfahren ablaufen, sagt de Ruiter. Österreich und andere Länder haben in ihren bilateralen Verträgen freiwillige Schiedsklauseln, sogenannte Verständigungsverfahren, die ebenso zu wenig genutzt werden. Oft schlucken Konzerne eine kleine Doppelbesteuerung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Die OECD drängt daher auf eine neue Art von Steuerschiedsverfahren, das weniger formell ist und rasche Urteile ermöglicht. Dieses soll in alle neuen bilateralen Verträge aufgenommen werden; bis es tatsächlich zur Anwendung kommt, würden rund fünf Jahre vergehen, glaubt de Ruiter. " Damit wird das Verhältnis zwischen Unternehmen und Behörden fairer", meint sie. "Wenn die Regierungen bei Verrechnungspreisen härter vorgehen, dann muss anderswo Abhilfe geschaffen werden." (Eric Frey, DER STANDARD, 24.10.2012)
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