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Jérôme Kerviel
Paris - Ende Juni ging in Paris der Berufungsprozess gegen den französischen Skandalbanker Jérôme Kerviel zu Ende. Richterin Mireille Filippini kündigte das Urteil gegen den 35-Jährigen, der der Großbank Société Générale einen Milliardenverlust zugefügt hatte, für den 24. Oktober an. In seinem Schlusswort hatte sich Kerviel bei den Angestellten der Bank entschuldigte: "Ich bitte sie um Entschuldigung, Sie haben unter einem System gelitten, an dem ich mitgearbeitet habe". Er habe das Betrugssystem aber nicht selbst geschaffen, betonte der frühere Händler.
Die Verteidigung forderte den Freispruch des Angeklagten, der bei seinen hochriskanten Geldgeschäften mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt haben will. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni eine fünfjährige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert.
Im Herbst 2010 war Kerviel in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, von denen allerdings zwei auf Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem ordnete das Gericht einen Schadenersatz an die Société Générale in Höhe von 4,9 Milliarden Euro an. Dies entspricht dem Verlust, den Kerviel der Bank verursachte. Ein Anwalt des Geldinstituts wiederholte im Sommer vor Gericht die Rekordforderung von 4,9 Milliarden Euro, obwohl die zweitgrößte französische Bank 1,7 Milliarden durch Steuererleichterungen wieder zurückerhielt.
Die Anwälte Kerviels sehen aber genau in der Rückerstattung dieser Summe eine Chance, dass der Angeklagte seiner Strafe entgehen kann. Eine weitere Hoffnung seien mittlerweile aufgetauchten zwei Zeugen, die vor Gericht aussagen sollen: Die ehemaligen Angestellten von Fimat, einer Tochterfirma der Société Générale hätten bereits im Vorfeld angegeben, über Kerviels hohe Spekulationen gewusst zu haben. Laut Anwälten ein Indiz mehr dafür, dass Kerviel kein Betrüger, sondern das Bauernopfer des Systems gewesen sein musste. (red, derStandard.at, 23.10.2012)
Die französische Bank kündigt einen Sparplan von 900 Millionen Euro an
Jérôme Kerviel, Ex-Banker der Société Générale, hat hoch gepokert und verloren: Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil erster Instanz
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