Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Der argentinische Filmkomponist Lalo Schifrin wurde am Montag im Wiener Konzerthaus mit dem Max-Steiner-Preis für sein Lebenswerk geehrt. Der mittlerweile 80-Jährige kann auf zahlreiche cineastische Meisterwerke wie die bekannten und eingängigen Titelthemen der Serien "Mission Impossible" und "Starsky & Hutch" sowie die Filmmusik zu "Bullitt", "Cincinnati Kid" oder auch "Dirty Harry II - Callahan" zurückblicken. Durch den Abend führte Gedeon Burkhard, für das musikalische Rahmenprogramm zeichneten Al Jarreau und Natalia Ushakova verantwortlich. David Newman dirigierte die musikalische Reise in die unterschiedlichsten Genres des vierfachen Grammy-Gewinners.
Am 5. Juni wurde der APA-Fotopreis verliehen – die ausgezeichneten Arbeiten im Überblick
Musikalisch ein unwahrscheinlich guter Abend, ich bin immer noch entzückt.
Aber Sandra Tomek, der US-Botschafter und die Dame, die als personifizierte Vertretung der Stadt Wien dort war, waren allesamt schrecklich.
Und die Hostess-Tussi, die Lalo Schifrin praktisch auf die Bühne geschoben hat, gehört fristlos entlassen
Neben Morricone und Mancini ist Schifrin einer der genialsten Filmkomponisten, ever. Very stylish, always funky. Auch seine beiden Instrumental LPs aus den 70ern "Black Widow" und "Towering Toccata" sind bis heute unerreicht.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.