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Symbolbild Pfirsich
vergrößern 800x608Einem aufmerksamen derStandard.at-Leser verdanken wir diese Aufnahme der Spar-Gourmet-Filiale Servitengasse, Wien.
Salzburg - Die Handelskette Spar ist vom Landesgericht Salzburg verurteilt worden, weil sie ägyptische Pfirsiche als "Erntefrisch aus Österreich" und Paprika aus Spanien als "Ein Produkt aus Österreich" angeboten hat. Spar wurde die irreführende Werbung mit Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Pfirsiche und Paprika untersagt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte in seiner Klage auch beantragt, dass derartige Methoden generell für Obst und Gemüse zu untersagen seien. Das war dem Gericht aber zu weitgehend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen hatte im April 2011 in einem Werbeprospekt Pfirsiche mit einem rot-weiß-roten Banner und der Aufschrift: "Saisonstart: Erntefrisch aus Österreich!" beworben. In einer nahezu unlesbaren Schrift mit ca. einem Millimeter Größe stand: "aus Ägypten Klasse 1". Und im November 2011 wurden in einem burgenländischen Supermarkt grüne Paprika mit dem Werbeslogan "Ein Produkt aus Österreich" angeboten; auf der Packung war "Herkunft Spanien" zu lesen. Auch diese Herkunftsbezeichnung trat aufgrund der geringen Schriftgröße vollkommen in den Hintergrund.
Der VKI klagte Spar auf Unterlassung der irreführenden Werbung mit Herkunftsangaben. Im Verfahren argumentierte das Handelsunternehmen, dass einem "verständigen Verbraucher" klar sein müsse, dass es im April keine einheimischen Pfirsiche geben könne. Und das rot-weiß-rote Banner sei nur durch einen Fehler bei der Drucklegung an dieser Stelle stehen geblieben. Das Gericht verwies dagegen darauf, dass gerade der hervorspringende Slogan "Erntefrisch aus Österreich" den Angesprochenen zu einem raschen Kaufabschluss verleiten solle, ohne sich über die Richtigkeit der plakativen Ankündigung Gedanken zu machen. Das Herkunftsland von Früchten bilde "ein maßgebliches Argument für die Kaufentscheidung", heißt es im Urteil vom 10. Oktober.
Spar wurde aufgetragen, die irreführende Werbung mit Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Pfirsiche und Paprika zu unterlassen. Außerdem darf der VKI den betreffenden Teil des Urteils auf Kosten der Kette in einer Tageszeitung veröffentlichen. Das Begehren des Vereins, dass Spar derartige Werbemethoden bei Obst und Gemüse generell zu unterlassen habe, wies das Gericht als "überzogen" zurück.
"Es handelt sich um ein Produkt in einem regionalen Flugblatt in Niederösterreich, bei dem unserer Werbeabteilung ein Fehler passiert ist", sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. "Da kann man uns nicht als Riesen-Betrüger hinstellen." Und die falsche Kennzeichnung von Paprika betreffe einen von 1.500 Spar-Läden. Dort seien die österreichischen Paprika ausgegangen und spanische Paprika nachgefüllt worden. "Das frische Werbeschild war bereits gedruckt, aber noch nicht angebracht. Und genau in dieser kurzen Zeit wurde es fotografiert."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob die Lebensmittelkette berufen wird, konnte die Sprecherin noch nicht sagen. Das Urteil sei eben erst eingelangt und müsse von den Juristen noch geprüft werden. (APA, 23.10.2012)
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Der VKI hat gute Arbeit geleistet. Das Urteil sollte nicht in der Tageszeitung sondern im nächsten Spar-Flugblatt abgedruckt werden.
Fehler können passieren, aber was soll dann das Argument, dass einem "verständigen Verbraucher" klar sein müsse, dass er den Werbeslogans nicht trauen darf? Und dass er eine Lupe braucht, um die Wahrheit in der 1-mm-Schrift zu entziffern? Ist die auch nur durch einen "Fehler" so klein geraten?
Lieber Spar, so werdet ihr nie der sympathischste Supermarkt Österreichs!
Weitere "Einzelfälle" von falschen Kennzeichnungen bei Spar und anderen:
http://marktcheck.greenpeace.at/flugblatt... ilder.html
Auch so ein Schummelprodukt, das in allen Supermärkten, nicht nur bei Spar, verkauft wird.
Ich hatte vor zwei Jahren einen längeren Briefwechsel mit Spar und dann mit der Kundenbetreuung der Firma, die Patros "Schafkäse" vertreibt. Beim Zubereiten eines Salates las ich das Kleingedruckte: hergestellt aus deutscher Kuhmilch. Meine Beschwerde über diese Kundentäuschung wurde damit abgetan, dass der deutsche Kunde eben eine mildere Art bevorzuge als echter griechischer Schafskäse hergibt.
Ich lege jede Packung zurück, wenn am Preisschild Österreichisches Produkt und auf der Packung Herkunft:Spanien steht. Es vergeht kein Einkauf, bei dem ich nicht laut schreien möchte über die falschen Aufschriften.
Hab' mir vor einiger Zeit mal die wenige Mühe gemacht und die Kartons, in denen z.B. Gurken angeboten wurden näher zu betrachten - eine als österreichisch angebotene Sorte kam tatsächlich aus Holland.
Ebenso bei Tomaten - gerne gemacht bei Lidl und Spar!
Es ist meist sehr einfach dreisten Etikettenschwindel zu durchschauen, wenn man denn nur will und die Zeit dazu hat, nachzusehen.
Falls wirklich nur Einzelfälle, dann okay. Aber der Verdacht bleibt, dass Spar einfach ertappt wurde. Das wäre sehr enttäuschend, da sich gerade dieser Konzern Nachhaltigkeit (z.B. in Kooperation mit dem WWF bei Fischprodukten) auf die Fahnen geschrieben hat. Alles nur Marketingschmäh?
- bei meiner Ehr' - da seid's dann volle Wäsche beschissen und Bauern sowie -märkte werden zumindest in Nö von der Lebensmittelaufsicht völlig zufällig nicht oft kontrolliert - da wird mit zweierlei Maß gemessen. Ich habe am Brunnenmarkt vor Jahren von einem Nö Biobauern Bio-Kiwi aus eigenem Anbau angeboten bekommen, die noch im Karton einer italienischen Firma einzeln also offensichtlich original verpackt waren ..
Die Frage ist nur wo? Der tägliche Einkauf gestaltet sich zunehmend zum Glücksspiel. Nach nahezu jedem Einkauf finden sich Artikel wo man feststellt: da wurde ich über'n Tisch gezogen! Sei es weil der weniger Inhalt als gewohnt drin war, die Herkunft anders als angegeben, die Beschaffenheit nicht der Bezeichnung entsprochen hat.
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. "
Warum kommt nicht dieser § zur Anwendung? Die Feststellung durch ein Gericht, dass eine Firma Strafgesetzesbrüche in Zukunft zu unterlassen hat, ist überflüssig.
Wo bleiben Strafe und Schadenersatz für die Geschädigten?
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