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Begehen wohlhabende und gut vernetzte Menschen weniger Verbrechen, oder können sie ihre Schandtaten nur besser verheimlichen? Wer in Österreich in Haft sitzt, kommt jedenfalls meist aus ärmlichen Verhältnissen.
vergrößern 500x502Verturteilungen nach dem Strafgesetz.
In Österreich gibt es 27 Justizanstalten: sieben Strafvollzugsanstalten für Männer, eine für Frauen, drei Anstalten dienen dem Maßnahmenvollzug, außerdem gibt es 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, das größte davon in der Wiener Josefstadt. Rund 9000 Menschen sitzen derzeit hinter Gittern.
Wer hineinmuss, hängt nicht nur vom jeweiligen Strafdelikt ab, sondern auch von Herkunft, Bildung und Seilschaften, was, so meint der Wiener Strafversteidiger Werner Tomanek, den Rechtsstaat in eine Zwei-Klassen-Justiz teilt. In seinem neuen, gleichnamigen Buch zieht der 48-jährige Jurist aus Ottakring Vergleiche mit der Zwei-Klassen-Medizin. Wer entsprechend vernetzt sei und es sich leisten könne, erhalte im Ernstfall die bessere Behandlung.
Viele Daten aus dem aktuellen Sicherheitsbericht scheinen dem Strafverteidiger, dessen Mandanten nicht nur, aber häufig aus unteren Schichten und zum Teil aus dem Ausland kommen, recht zu geben. In der Verurteilungsstatistik fällt beispielsweise auf, dass bei leichteren Delikten noch eindeutig österreichische Staatsbürger den Großteil ausmachen. Schon bei verhängten Gefängnisstrafen zwischen einem bis drei Jahren wird der Anteil von Ausländern unverhältnismäßig groß. Erst bei lebenslangen Haftstrafen liegen österreichische Verbrecher wieder vorne. Andererseits wird ausländischen Straftätern fast nie eine elektronische Fußfessel gewährt, was aber dadurch zu erklären ist, dass für die Gewährung dieser Maßnahme ein Wohnsitz in Österreich unbedingt notwendig ist.
Am Stichtag 1. September 2011 befanden sich 4027 Nichtösterreicher in gerichtlicher Haft, ihr Anteil an allen Insassen von Justizanstalten hat sich gegenüber den 1990er-Jahren mehr als verdoppelt und erreichte mehr als 46 Prozent. Die Zahl österreichischer Insassen im Jahresdurchschnitt liegt nach einem massiven Rückgang in den 1980er-Jahren seither mit geringen Schwankungen bei etwa 5000. "Die Zunahme der Insassenzahlen in den vergangenen Jahren ist also ausschließlich auf eine Zunahme von Fremden in Haft zurückzuführen", heißt es im Sicherheitsbericht des Justizministeriums.
In den Haftanstalten sind weiters Menschen mit geringer Bildung überrepräsentiert: Fast genau zwei Drittel aller österreichischen Insassen haben nicht mehr als höchstens einen Pflichtschulabschluss, nur neun von hundert sind Häftlinge mit Matura. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Personen mit Matura österreichweit bei 24 Prozent, der Anteil von Personen mit Pflichtschulabschluss als höchstem Bildungsniveau nur bei 27 Prozent.
Weit mehr als die Hälfte aller österreichischen Insassen hatten vor Haftantritt überhaupt kein Einkommen - konnten sich also im Vorverfahren keine teuren Rechtsanwälte und Privatgutachten leisten. (moe/simo, DER STANDARD, 23.10.2012)
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"Wer in Österreich in Haft sitzt, kommt meist aus armen Verhältnissen"
ach nein jetzt, die Überraschungen hörn ja nicht mehr auf.
wenn man sich dagegen ansieht wieviele hochqualifizierte Sträflinge dagegen in China einsitzen... da müssen wir uns aber dranhalten, dass wir da im globalen Wettbewerb mithalten können.
Ein paar politische Dissidenten mit Akademikertitel, die man da hineinstecken kann und die Akademikerquote erhöhen können, gibts doch gewiss.
Was sagt eigentlich unsere Frauenministerin dazu, dass den schweren Mädels nur eine SVA zur Verfügung steht - während Männer unter ganzen sieben wählen können. Ist doch wohl auch diskriminierend.
Wärend für einen Reichen die Geldstrafe nur ein mieses Geschäft und die Gefängnisstrafe verheerend ist, wird es beim Armen wohl umgekehrt sein.
Weiters ist es fraglich, ob eine Fußfessel für Reiche überhaupt eine nennenswerte Strafe darstellt
bin selbst arm. wenn ich wieder mal zu ein paar monaten freiheitsstrafe verknackt werde, macht mir das gar nix aus. bedeutet ja nur, dass meine person ihrer freiheit beraubt wird.
es stört mich auch nicht, dass ich arm gemacht wurde. mein sehnlichster wunsch ist es, dass es anderen besser gehen möge.
(versuch) der absichtlich schweren körperverletzung. War ein unfall, gab das Opfer (das den Unfall selbst Verursachte) auch bei der Polizei an, änderte die Aussage jedoch (Schadenersatz). Zeugen gabs keinen, War also Aussage gegen Aussage. Mein Anwalt meinte aber auch vorher, dass man bei diesem Richter als Angeklagter prinzipiell schlechte Karten hat. Dieser meinte auch, ich solle das Urteil sofort akzeptieren, damit die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch macht (bereue ich jetzt im nachhinein, war aber durch den Prozess derart kaputt, dass ich nach der Verhandlung nur froh war, nicht ins Gefängnis zu müssen). War vor dem Urteil unbescholten. Richter wirkte sehr müde und genervt, das Urteil sprach er versehentlich erstmal gegen das Opfer.
akzeptiert ist akzeptiert. bin ich nicht d'accord, akzeptiere ich eben nicht und berufe.
zumal de jure die akzeptanz eines schuldspruchs letztlich als schuldeingeständnis zählt.
also: wie willst das denn durchdrücken, die wiederaufnahme, wenn du ja dich selbst durch die aktzeptanz des schuldspruchs als schuldig geoutet hast? das ist de facto so nicht möglich.
selbst bei vorlage von neuen sachbeweisen (die einzige möglichkeit einer wiederaufname) reagiert die österr. justiz sehr sehr sehr zurückhaltend.
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