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Seit Jahren schon ist die EU bestrebt, den bis dato kaum regulierten Online-Glücksspielmarkt zu liberalisieren. Am Dienstag stellt nun Binnenmarktkommissar Michel Barnier Grundzüge für eine künftige EU-weite gesetzliche Regelung des stark wachsendes Wettmarkts vor. Künftig will Brüssel "gegen jene Mitgliedstaaten vorgehen, deren nationale Gesetze im Wettbereich nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs übereinstimmen", zitierte am Montag die deutsche Zeitung "Die Welt" aus Barniers Text.
Die EU-Kommission ist offenbar mit ihrer Geduld am Ende, denn viele Mitgliedstaaten führen seit Jahren ausgeklügelte Gründe an, warum sie ihren Wettspielmarkt für private Anbieter nicht oder nur in engen Grenzen öffnen - und damit gegen die Wettbewerbsfreiheit im Binnenmarkt verstoßen. "Nationale Vorgaben haben vor allem den Schutz der Verbraucher zum Ziel. Obwohl die Mitgliedstaaten meist legitime Gründe für die Einschränkung grenzüberschreitender Wettangebote haben, müssen sie trotzdem die Angemessenheit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen belegen", meint die Kommission laut Zeitungsbericht. Die Mitgliedstaaten müssten beweisen, dass das öffentliche Interesse, "das sie aus eigenem Erwägen zu sichern versuchen, in konsistenter und systematischer Art verfolgt wird".
In Österreich sind Sportwetten - im Gegensatz etwa zu Deutschland - schon seit Jahren liberalisiert, nicht aber Online-Roulette und Co. Die entsprechende Lizenz für Internet-Glücksspiel hängt hierzulande an der Lotterien-Konzession, die kürzlich erst neu - wie schon zuvor an die Österreichischen Lotterien - vergeben wurde. Theoretisch dürfen Österreicher also nur auf der Lotterien-Plattform win2day.at zocken. Gegen das Vergabeverfahren haben unterlegene Bewerber aber zahlreiche juristische Mittel ergriffen, so muss sich aktuell der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Lotterielizenz befassen, auch bei der EU-Kommission sind Beschwerden eingelangt.
Österreich musste seinen Glücksspielmarkt wegen eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 auf neue rechtliche Beine stellen, aber auch das neue Glücksspielgesetz (GSpG) ist Monopolgegnern und auch einigen Rechtsexperten zufolge nicht ganz EU-rechtskonform, einzelne Bestimmungen seien zu sehr auf den Casinos-Austria-Konzern zugeschnitten, wird moniert.
Ähnlich die Situation in Deutschland: Hier verstoßen die Vorschriften für den Online-Glücksspielmarkt laut einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010 gegen EU-Recht. Die Bundesländer hatten die Verteidigung ihres staatlichen Monopols mit dem Kampf gegen die Spielsucht argumentiert. In diesem Fall, so das EU-Recht, dürfen Staaten in der Tat dem freien Wettbewerb Grenzen setzen. Allerdings machten die deutschen Bundesländer weiter intensiv Werbung, um ihre Profite zu maximieren. Zudem ließen sie Automaten- und Casinospiele unangetastet, die von der Bundesebene geregelt werden.
Deutschland musste seinen Glücksspielstaatsvertrag in der Folge zweimal überarbeiten. Die erste Fassung wurde von Brüssel wegen der extrem restriktiven Konzessionsvergabe abgelehnt, die jetzt geltende Version ist auf EU-Ebene ebenfalls umstritten. Private Anbieter haben bereits erste Beschwerden wegen fehlender Kohärenz eingebracht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter dürften laut "Welt" spätestens 2014 einschreiten.
Denn Binnenmarktkommissar Barnier baue selbst Druck auf, dass Brüssel endlich gegen das Monopolgehabe vieler Regierungen vorgeht. Zumal die Klagswelle nicht abebbe: Mindestens 700 Beschwerden würden derzeit von den Gerichten in der EU verhandelt.
Der Onlinemarkt gilt als rasanter Umsatztreiber im Glücksspielbereich. Die Wachstumsrate liegt dem Zeitungsbericht zufolge jährlich bei 15 Prozent, nach EU-Angaben werden die Einnahmen bis 2015 auf rund 13 Milliarden Euro ansteigen, nach 9,3 Milliarden im Jahr 2011: (APA, 22.10. 2012)
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