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Der ORF hat am Freitag erwartungsgemäß beim Bundeskommunikationssenat (BKS) Berufung gegen den Bescheid der KommAustria, der dem Sender ein unausgewogenes Gesamtprogramm attestierte, eingelegt. "Den Vorwurf der Unausgewogenheit beziehungsweise Unangemessenheit weist der ORF entschieden zurück und das haben wir in unserer Berufung auch ausführlich dargelegt und argumentiert", so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zur APA.
Vielmehr erfülle der ORF wie kaum ein anderer europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag. "Kein anderer Sender erreicht mit seinen Informations- und Kulturprogrammen so viele Menschen wie der ORF. Marktanteile der TV-Flotte von annähernd 40 Prozent, dutzende Auszeichnungen und Preise an ORF-Produktionen sowie ORF-Journalistinnen und -Journalisten, der Erfolg beim Publikum und zahlreiche Experten- und auch behördliche Einschätzungen bestätigen dies", führt der Generaldirektor an. Von einem unangemessenen Verhältnis der Programmkategorien zueinander könne also keine Rede sein.
"Der gesetzliche Auftrag, Programm für alle zu machen, kann doch nicht - so offenbar die Meinung der Behörde - in sein Gegenteil, nämlich Programm mit Stoppuhr und Taschenrechner am Publikum vorbei zu produzieren, verkehrt werden", so Wrabetz.
VÖP will nicht in Berufung gehen
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP), der die ursprüngliche Beschwerde wegen Unausgewogenheit und Verwechselbarkeit des ORF-Programms bei der KommAustria eingereicht hatte, will nicht in Berufung gehen, wie VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm der APA sagte. Schließlich sei das Hauptanliegen der Programmunausgewogenheit von der Behörde bestätigt worden. Parteistellung hat der VÖP laut Drumm im weiteren Verfahren aber dennoch.
Die KommAustria hatte nach einer Beschwerde der Privatsender festgestellt, dass der ORF von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen beiden TV-Programmen ORF eins und ORF 2 kein ausgewogenes Gesamtprogramm geliefert und damit gegen das ORF-Gesetz und den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen hat. Zu viel Unterhaltung, zu wenig Information und Kultur ortete die Behörde und hielt darüber hinaus fest, dass es sich bei ORF eins und ORF 2 um keine Vollprogramme handle. (APA, 22.10.2012)
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