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Eugen Adelsmayr erfuhr in Österreich vom Urteil in Dubai. Der Richter sei offensichtlich einem gefälschten Gutachten gefolgt, sagt er.
Dubai/Linz - "Es fällt mir relativ schwer, diese Sachen ernsthaft zu kommentieren. Der Richter ist hier offensichtlich vollinhaltlich dem gefälschten Gutachten gefolgt und hat die beiden mich entlastenden Gutachten ignoriert." So reagierte der österreichische Arzt Eugen Adelsmayr im ORF-Interview auf das in Dubai gefällte Urteil: Der 53-jährige Anästhesist und Intensivmediziner war am Sonntag in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein Mitangeklagter - ein indischer Arzt - war indes freigesprochen worden.
Den beiden Angeklagten war von der Anklage vorgeworfen worden, im Februar 2009 einen durch eine Halswirbelverletzung querschnittsgelähmten Patienten durch Unterlassung von Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate getötet zu haben.
Adelsmayr kommentiert dies nun so: "Man hat den Ausführenden freigesprochen und mich als Anstifter zu lebenslänglich verurteilt." Und er weist noch einmal darauf hin, dass er "nachweislich ab zwei Tage vor dem Tod des Patienten gar nicht mehr im Dienst in dem Spital" gewesen sei. Tatsächlich hatte Adelsmayr Mitte Jänner 2009 seine Kündigung eingereicht. Der Patient verstarb am 21. Februar - 36 Stunden nachdem Adelsmayr das Krankenhaus verlassen hatte.
Und: Die Anwälte des Anästhesisten hatten während des Verfahrens nachweisen können, dass das Gutachten, auf dem die Mordanklage basierte, manipuliert worden ist. In der Übersetzung aus der Originalsprache Englisch ins Arabische fehlten 19 Seiten; alle entlastenden Punkte fehlten - und einige Punkte waren hinzugefügt worden, die im Original nicht zu finden waren.
Das Gericht in Dubai habe jetzt offenbar seinen indischen Kollegen "elegant aus dem Spiel" genommen, sagt Adelsmayr. Oder eigentlich gar nicht so elegant, denn der Arzt hatte noch gar nicht mit einem Urteil gerechnet: "Ich hätte noch auf einen juristischen Trick gewartet, durch den der Mitangeklagte von mir entkoppelt worden wäre."
Adelsmayr, der mittlerweile an einer Salzburger Privatklinik arbeitet, kann gegen das Urteil de facto keine Rechtsmittel ergreifen - er müsste erst in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, um berufen zu können. Dort würde er aber umgehend inhaftiert werden - und es würde ihm noch immer die Todesstrafe drohen: Denn die Staatsanwaltschaft in Dubai kann ebenfalls noch 14 Tage lang Berufung anmelden - und die von ihr ursprünglich angepeilte Höchststrafe einfordern.
Sicher ist: Österreich liefert eigene Staatsbürger nie in Länder aus, in denen die Todesstrafe droht. Wenn Dubai nun aber einen internationalen Haftbefehl ausstellen lässt, könnte der die Reisefreiheit des Arztes einschränken - weil andere Länder wieder andere Abkommen haben können. Ob ein Verurteilter von einem Land in ein anderes ausgeliefert wird, hängt davon ab, ob es ein binationales Abkommen gibt oder nicht.
Adelsmayr hatte Dubai Ende September nach einem diplomatischen Tauziehen während des Prozesses verlassen dürfen - um seine erkrankte Frau besuchen zu können. Danach war er mehrfach zu Verhandlungsterminen zurückgekehrt - ab 22. Februar dieses Jahres aber nicht mehr. (APA, frei, simo, DER STANDARD, 22.10.2012)
Mediziner Adelsmayr: "Ich gebe nicht auf"
Arzt wird keine Berufung gegen das Urteil in Dubai einlegen, denn dann könnte er verhaftet werden
Er werde das Urteil nicht akzeptieren, sagt der in Dubai verurteilte Arzt Eugen Adelsmayr - Kollegen rät er, nicht auf der Arabischen Halbinsel zu praktizieren
Adelsmayr: "Farce" - Mitangeklagter freigesprochen - Berufung aus dem Ausland nicht möglich
Mediziner wird in Österreich bleiben
Medizinischer Sachverständiger neuerlich nicht erschienen - Vertagung auf 1. Juli
Aussagen waren unzureichend - Prozess vertagt
Nächste Verhandlung für 28. März anberaumt
Nächste Verhandlung am 18. März - Beschuldigter Arzt spricht von einer "unerwarteten Verzögerung"
Es gebe drei Gutachten, die belegen, dass die gesetzten Maßnahmen "nicht zum Tod des Patienten geführt haben"
Aus familiären Gründen - Mediziner wird von seinen Anwälten vertreten - Schlussplädoyers werden gehalten
Dokument als Basis für Mordanklage fehlen 19 Seiten - Nächste Verhandlung am 22. Jänner
Arzt geht davon aus, dass er wieder nach Hause fliegen kann - Nächste Verhandlung am 14. Dezember
Ankunft in Österreich Dienstagfrüh
Zeugin wiederholte Anschuldigungen nicht - Am 30. Oktober ist erstmals die Verteidigung am Zug
Der Poster mit dem Nick Club-der-dichten-Toten mit seinem bis dato unerschütterlichen Vertrauen in die Dubai'sche Justiz ist momentan auch ein bissl schmähstad.
http://derstandard.at/plink/132... id24984131
http://derstandard.at/plink/132... id24963465
die Islamische "Gerechtigkeit":
Der Ungläubige braucht mindestens ein Dutzend gläubiger Zeugen, die seine Unschuld beweisen, der indische Täter ist sicher rechtzeitig zum Islam übergetreten und kann als neuer Gläubiger seine Unschuld ganz allein beweisen.
Ist eigentlich Dubai so ein tolles Urlaubsziel für Österreicher?
Stellt's euch Dubai vor und kein Österreicher fliegt hin. Die Scharia ist am empfindlichsten am Geldbeutel!
dubai ist eine autokratische diktatur und oligarchie und da hat sich jemand mit den falschen leuten angelegt. fertig. das hat nix mit der religion zu tun.
sie werden es nicht glauben, aber es gab und gibt auf der welt sehr viele diktaturen, in denen christen, buddhisten oder anwasauchimmer gläubige das sagen haben...
Star-Mediziner Zimpfer in Saudi-arabien :
http://www.krone.at/Schlagzei... ory-319033
stimmt mich nachdenklich: "...kann gegen das Urteil de facto keine Rechtsmittel ergreifen - er müsste erst in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, um berufen zu können. Dort würde er aber umgehend inhaftiert werden..." Wenn bei uns jemand verurteilt worden ist, und er reist wieder ein, passiert genau dasselbe. Auch wenn die Gründe nachvollziehbar sind, Tastache ist, er könnte in Berufung gehen, verzichtet aber darauf.
man muß erst einmal die gesamten Hintergründe kennen, um zu wissen, daß eine "Berufung" nichts bringt.
Es wurden alle Widersprüche klar, mehrfach und teils von lokalen Autoritäten aufgedeckt und bewiesen, aber von Gericht bewust außer Acht gelassen, ja negiert.
Hier in Berufung zu gehen, bedeutet zumindest 2 Jahre in den Häfen zu gehen und einen abermals ungewissen Ausgang des Verfahrens entgegen zu sehen.
Ich nehme an, das würden auch sie nicht wollen?
Wahrscheinlich auch Chuck Norris nicht
Wer sich im Raum zwischen Marokko und Pakistan bewegt, muss aufpassen, nie mit Behörden in Konflikt zu kommen, das gilt im Bezug auf den Beruf, auf zwischenmenschlicher Ebene, aber auch im touristischen Bereich.
Vielleicht überlegen sich, nach dieser Sache, mehr Menschen was sie WO tun.
... z.B. "Wer sich im Raum zwischen Mars und Venus bewegt..."
Ehrlich, das Urteil ist zwar dubios und ziemlich sicher der gesamte Hergang menschenrechtlich indiskutabel, jedoch im Endeffekt keinesfalls toedlicher als ein Todesurteil aus den USA oder einem aehnlich freien und gerechten Staat(enbund).
1) wenn österreich nicht ausliefert, was ja offensichtlich fix ist - gibts dann bei uns ein neues verfahren? oder tut die österreichische justiz dann nix?
2) wie wird sich das alles auswirken
- auf die möglichkeiten dubais und ähnlicher staaten, ausländische fachkräfte zu rekrutieren?
- auf den tourismus?
wer fährt schon gern irgendwohin, egal um geld zu verdienen oder es auszugeben, wo her gefahr läuft, zum tode verurteilt zu werden?
**
mache golfstaaten brüsten sich mit einer verbrechensaufklärungsquote von 99,9 %. im zweifelsfall wars dann halt ein pakistanischer oder sudanesicher arbeiter oder ein indisches kindermädchen. und manchmal sogar ein europäer.
Das war doch immer schon so. Warum soll sich ein Urteil das aus Sicht der Emirate und wahrscheinlich auch aus Sicht der Inder, Pakistanis usw. eh richtig war, irgendwie auf den Arbeitsmarkt dort auswirken.
Der eine oder andere Österreicher wird sich das überlegen aber sonst passiert auch nix.
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