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Stifterin Gertrud Meschar will gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Rechtsmittel einlegen.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - In der Causa um den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und die Gertrud-Meschar-Privatstiftung gibt es eine neue Gerichtsentscheidung: Das Handelsgericht Wien hat am Donnerstag die Anträge von Gertrud Meschar auf Abberufung der noch verbleibenden Vorstandsmitglieder Alfred Wansch und Michael Witt abgewiesen. Das teilte Meschars Anwalt Georg Zanger am Freitag mit. Meschar will nun gegen die Entscheidung Rechtsmittel ergreifen.

Meschar wirft dem Vorstand vor, das Stiftungsvermögen nicht ordnungsgemäß zu verwalten. Die gesamte Buchhaltung sei "in einem desolaten, nicht testierfähigen Zustand" und enthalte "widersprüchliche Buchungen".

Gericht: Stiftungszweck nicht gefährdet

Das Gericht gesteht Zanger zufolge zwar ein, dass die Erwartungen der Stifterin nicht in dem von ihr erwarteten Ausmaß erfüllt worden seien. Es sei jedoch der Meinung, dass der Stiftungszweck durch die Vermögensgebarung des Stiftungsvorstands nicht gefährdet sei.

Die Reduzierung des seinerzeit vorhandenen festverzinslichen Wertpapierdepots sei retrospektiv betrachtet kritisch zu sehen. Weiters habe der Stiftungsvorstand auch Risikobeteiligungen in Kauf genommen, "die sich nach anfänglichen Dividendenzuschüssen jedenfalls als wertlos erwiesen". Das Gericht meinte dennoch, dass diese Form der Veranlagung zum damaligen Zeitpunkt der Anschaffung nicht ungewöhnlich gewesen sei und sich das effektive Risikopotenzial erst in den Folgejahren gezeigt habe.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb jener Liegenschaftsanteile, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist, sprach das Gericht zwar von einer "optischen Schieflage", geht aber nicht davon aus, dass der Kauf zum Nachteil der Stiftung getätigt wurde.

Graf hatte sich bereits im Juni aus dem Vorstand der Stiftung zurückgezogen, die Vorwürfe wies er stets zurück.

FPÖ: "Anti-Graf-Kampagne bricht in sich zusammen"

FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist nach der Entscheidung des Handelsgerichts der Meinung, die "Kampagne" gegen Graf "bricht in sich zusammen". "Das Handelsgericht hat - dem Bericht des unabhängigen Stiftungsprüfers folgend - keinerlei Verfehlungen des Vorstands festgestellt und das Begehren auf Absetzung des Vorstands daher abgewiesen", erklärte Vilimsky in einer Aussendung am Freitag.

Graf hatte den Stiftungsvorstand Anfang Juni verlassen, Mitte Juni kündigte auch Witt einen Rückzug aus dem Vorstand der Privatstiftung an. (APA, 19.10.2012)