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Die Angst bei den Erben geht um, weil die Grundbucheintragung teurer wird.
Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat am Freitag die angekündigte Entschärfung der "Grundbuchgebühr Neu" vorgelegt. Nach massiver Kritik werden die Eintragungsgebühren für innerhalb der Familie vererbte Immobilien nun wieder gesenkt. Auch innerhalb der Familie verkaufte Immobilien werden in den Genuss der begünstigten Eintragsungsgebühr kommen. Erreicht wird dies, indem nicht der tatsächliche "Verkehrswert" der Immobilie zur Berechnung der Gebühr herangezogen wird, sondern der niedrigere "Einheitswert". Karl strebt - Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt - einen Beschluss im Ministerrat kommenden Dienstag an.
Die Grundbuchgebühr macht 1,1 Prozent des Werts einer Immobilie aus. Allerdings werden derzeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet: Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss für die Eintragung ins Grundbuch 1,1 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises ("Verkehrswert") zahlen. Bei unentgeltlichen Übertragungen - also etwa wenn ein Grundstück verschenkt oder vererbt wird - werden 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts fällig, in der Regel also deutlich weniger.
Weil die Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht aktualisiert wurden, hat der Verfassungsgerichtshof diese Regelung als "unsachlich" aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Ende 2012 gesetzt. Das Justizministerium wollte die Grundbuchsgebühr daher ab 1. Jänner 2013 auch bei Schenkungen und Erbschaften vom Verkehrswert berechnen und nur noch wenige Ausnahmen zulassen. Damit stieß Karl allerdings auf massive Kritik auch in der eigenen Partei, der die VP-Politikerin nun nachgibt.
Im neuen Entwurf werden die Ausnahmeregelungen deutlich ausgedehnt. Demnach wird die Grundbuchgebühr bei Übertragung innerhalb der Familie weiterhin auf Basis der Einheitswerte berechnet. Als Familie gelten "Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie" (also Kinder, Enkel, etc.), Geschwister, Nichten, Neffen sowie Ehegatten, Partner oder Lebensgefährten (letztere nur bei einem gemeinsamen Wohnsitz). Die Voraussetzung des Wohnbedürfnisses fällt. Erbschaften innerhalb des engeren Familienkreises, sowie Betriebsübergaben (auch in der Landwirtschaft) sollen damit begünstigt bleiben.
Weitgehende Ausnahmen soll es demnach auch für Unternehmen geben. Die ursprünglich geplante Einschränkung auf "Übertragungen zur Fortführung des Betriebs" wird zurückgenommen.
Neben Betriebsfortführungen (also z.B. der Weitergabe eines Betriebs von den Eltern auf Sohn oder Tochter) sollen den Plänen Karls zufolge künftig auch weitere Übertragungen wie etwa für den Zusammenschluss von Gesellschaften von der Begünstigung erfasst werden, ebenso die Übertragung von Immobiliren von der Gesellschaft auf ihren Gesellschafter. Auch hier wird nicht auf die Unentgeltlichkeit der Übertragung abgestellt.
Ein Sprecher der Ministerin zeigte sich am Freitag zuversichtlich, dass die nun vorgeschlagene Neuregelung einer allfälligen weiteren Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten würde, obwohl als Bemessungsgrundlage bei Familien wieder die Einheitswerte herangezogen werden. Das Höchstgericht hatte die alte Regelung ja wegen der Anknüpfung an den Einheitswerten aufgehoben. Der Karl-Sprecher betonte, dass das Höchstgericht "sachlich begründete Ausnahmen" durchaus zulasse. Und die Ausnahmebestimmung für Familien sei sachlich begründet, zumal man an der Familien-Definition des ABGB anknüpfe.
Anders sieht das SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er bezweifelt, dass die neuerliche Anknüpfung an den Einheitswerten verfassungskonform sein könnte. Er plädiert dafür, eine echte Lösung zu schaffen "und nicht ein Vehikel, das bei nächster Gelegenheit beim Verfassungsgerichtshof auseinanderfliegt".
Jarolim plädiert dafür, mittelfristig von den veralteten "Einheitswerten" zur Bemessung der Immobilienwerte Abschied zu nehmen und einen neuen Immobilienkataster zu schaffen, der den realen Wert der Immobilien abbildet. Im Gegenzug könnte die Grundbuchgebühr gesenkt werden, weist Jarolim die Befürchtung zurück, dass damit eine versteckte Erbschaftssteuer geschaffen würde: "Die Erbschafts- und Schenkungssteuer gehört eingeführt, wie es notwendig ist, und nicht durch die Hintertür." (APA, 19.10.2012)
SPÖ-Chef sieht Regelung für Grundbuchgebühr als Grundlage für Vermögenssteuern. Familien und Betriebe genießen Ausnahmenflut
Wirtschaftsministerium: Entwurf "gleichheitswidrig" - Aufregung wegen drohender Strafanzeigen
Die Finanzprokuratur vermisst Verwaltungsvereinfachung, laut Rechnungshof droht Mehrbelastung der Gerichte. Der Staat würde noch mehr verdienen
Die Weitergabe einer Wohnung an Kinder mit eigenen Haushalt werde nicht begünstigt, kritisiert das Familienministerium
Eintragungsgebühr bei Schenkung und Erbschaft in der Familie wird laut Justizministerin weiter nach Einheitswert berechnet
Bei 170.000 Übertragungen im Jahr kann keineswegs von einer Bagatelle gesprochen werden
die Grundeinstellung, dass da jeder so ein paar tausend EURO verfügbar hat, wenn ein Normalverdiener sein Elternhaus erbt und eh schon nicht weiß, wie man die Begräbniskosten zahlt.... Ich glaube kaum, dass die neue Regelung beim VGH durchgehen wird. Verkehrswert ist aber sehr ein relativer Begriff (da verdienen dann gleich ein paar SWachverständige auch noch). Lösung: Nach Sachaufwand = Seitenanzahl eines Vertragesund anzahl der Zeilen im Grundbuch ... vom Gesetz her, soll's ja kein Geschäft sein, sondern eine Leistungsabgeltung.
absolut unverständlich. Da es sich nicht um eine Steuer handelt, sollte für diesen Vorgang immer die gleiche Gebühr anfallen. Nichts rechtfertigt hier überhaupt einen Prozentsatz zu definieren, obwohl das in vielen Bereichen so gehandhabt wird. Das hätte vom Verfassungsgerichtshof gleichzeitig beurteilt werden müssen.
Wo kämen wir hin, wenn der Transport von Ware sich beispielsweise nicht am Gewicht sondern am Wert orientieren würde oder die Bahnfahrkarte vom Einkommen des Fahrgastes abhinge ?
Wenn man sich die hier oft schwer kommunistisch angehauchten Postings durchliest, fragt man sich, ob die Poster noch´n Sinn für die Realität besitzen.
Das ganze Gesudere wg. der üblichen Protagonisten (sogenannte Reiche) ist ein kleiner Teil der jährlichen Eintragungen.
Jeder Todesfall am Land geht oft mit der Frage einher, was man denn jetzt mit dem alten Haus der Eltern macht...
...das sind natürlich alles gstopfte Kapitalistenschweine, weil sie ein Haus besitzen! Schande über deren Häupter!
Die Gebühren hier so raufzufahren, dass man ein paar Monatsgehälter überweisen muss, is net zielführend.
klar man bekommt 1 Mio Baares .... doch die Realität ist das es das Haus der Eltern ist in demman hoffendlich ein gute Kindheit hat das zum zweitwohnsitz wird wo man die eigenen Kinder spielen lässt und als Städter froh ist raus zu kommen .... und nun hat man ein Problem in der ersten spinnerei der roten hätte man 150.000 zahlen sollen plus ne eintragungsgebühr von 16.500 und das führ ein Elternhaus mit etwas Grund wo man als Kind wo möglich kräftig mitarbeiten musste ....
wie sol ich die aufbringen ? nur weil man jetzt ein Haus erbte soll man sich verschulden ?
oder meinens das jeder 166.500.- so rumliegen hat
wegen Arbeiten wenn man ein Haus baut hilft man mit auch als Kind ... verzichtet auf Urlaube und ... sonnstigen "das paar Schuhe geht wohl noch für den Winter usw.." fazit man spaart wos geht
klar Sie sind mit dem goldenen Löffel ...
Ich mit dem goldenen Löffel..?!
Wenn jemand ein Haus um 1.000.000 erbt dann sollte er nicht jammern - auch wenn er Erbschaftssteuer zahlen muss. Wenn der Erbe nicht zahlen kann, dann sollte der Staat Ratenzahlungen gewähren. 166.500 € kann man sich locker erarbeiten. Andere zahlen für ein Reihenhaus das doppelte.
die ausnahmen für familienmitglider sind zwar ok, aber sie spiegeln nicht die realität des jahres 2012 wieder. in einer zunehmenden single-gesellschaft wird vermögen wohl manchmal eher auch an freunde weitergegeben werden, als an verwandte, die man sich ja schließlich nicht aussuchen kann. auch partnerschaften ohne gemeinsamen wohnsitz gibt es, weil jeder seine wohnung behält - aus verschiedensten gründen - gerade hier finde ich die gebühr extrem ungerechtfertigt. es sieht so aus, als wäre es eine strafsteuer für unchristliche familienverhältnisse ... :(
man kann auch eine partnerschaft in getrennten wohnungen führen (fernbeziehung, we-beziehung), weil das beruflich oft nicht anders möglich ist. nicht ideal, aber thats life. wer mein "partner" ist, definiert immer noch mein herz, nicht der meldezettel!
So also schaut das berühmte Nachsärfen aus...
Was Widerstand," Falschinformationskampagnen, Panikmache" der Rechtsanwalts- und Notariatskammer" , Steuerberater und des VP-Seniorenbundes sowie der vlbg. Landesregierung usw. so alles ausmachen....oder kannte die Frau BMJ ihre hauseigenen Entwürfe gar nicht?
Die GB-Eintragungsgebühr sollte dem Aufwand des Staates für den Vorgang des Eintrages entsprechen.
50€ wären angemessen.
Hingegen sollte der Staat Steuern für das Erben oder Beschenkt werden verlangen. Diese Steuern kann man dann so gestalten, dass sie auch sozial treffsicher sind.
Verstehe nicht was daran gut sein soll. Als damals meine Tante gestorben ist mußte mein Onkel ein Vermögen zahlen für ein Haus das von beiden gemeinsam errichtet wurde (noch vor Abschaffung der Erbschaftssteuer).
Alles was gemeinsam angeschafft wurde war eh schon besteuert, Mehrwetssteuer etc.
Die lieben Einheitswerte: http://www.noen.at/news/gese... 154,419528
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