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Graz - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird über Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) den vor einem Jahr in der Steiermark wieder eingeführten Pflegeregress auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Wie Senatsvorsitzender Gerhard Gödl am Freitag sagte, habe man aufgrund einer Reihe von Beschwerden ein Gesetzesprüfungsverfahren beantragt.
Gödl bestätigte einen Bericht der "Kronenzeitung" (Freitagausgabe), wonach ein Prüfungsantrag zum steirischen Sozialhilfegesetz gestellt worden sei. Dabei gehe es darum, ob bei der Vorschreibung des Pflegeregresses sonstige Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden müssen.
Durch den Pflegeregress holt sich das Land von einem Drittel der Angehörigen von Pflegebetreuten (2.500 bis 3.500 Fälle) durchschnittlich 160 Euro im Monat zurück, was in summa pro Jahr rund 6,2 Mio. Euro bedeutet.
Die zuständige Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP) wies darauf hin, dass die Höhe des Regresses ohnedies mit der Unterhaltspflicht begrenzt und im Gesetz klar normiert sei. Die Einhebung des Angehörigen-Regresses sei tatsächlich eine Verkürzung des Verfahrens zur Ermittlung der Unterhaltsverpflichtung, wobei die Verpflichtung zum Unterhalt im ABGB geregelt ist.
Erfreut reagierte die KPÖ auf den Schritt des UVS: Man habe wiederholt auf die Ungerechtigkeit der geltenden Regelungen hingewiesen und hoffe nun, dass der VfGH den Regress kippe, sagte Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. (APA, 19.10.2012)
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Entweder wir leben in einem Sozialstaat wo der Betroffene an sich schon Zeit seiner Erwerbstätigkeit seinen Beitrag geleistet hat und diesen jetzt einfordert oder ist dies alles nur Lug und Trug?
... muß nicht auch noch für zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige aufkommen. KANN einer keinen Unterhalt leisten, springt der Sozialstaat ja eh ein.
Ob dem Unterhaltsverpflichteten seine Kinder oder Eltern sympathisch sind oder nicht, hat dabei keinerlei Rolle zu spielen.
Trotzdem berechtigt dies das Land nicht, einfach geltende Gesetze zu brechen.
Es wird bei der Berechnung lediglich das Einkommen und nicht die Belastung durch andere Unterhaltsverpflichtungen für Frau und eigene Kinder berücksichtig.
Daher ist es gegeben, dass eine Familie mit Kindern welche bereits unter der Armutsgrenze lebt, trotzdem weitere Unterhaltszahlungen zu leisten.
Und das ist weder gerecht, noch wird es den Vfgh überstehen.
Die gesetztliche Unterhaltsverpflichtung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und nicht nach dessem Einkommen, egal ob er Single oder Familienvater ist.
Aber die politischen Verantwortungsträger sollten einsehen, dass eine Absicherung der Pflege zwingend geboten ist und dass dies nur durch eine Steuerfinanzierung geht.
Wenn man jetzt von einer Deutschland vergleichbaren Steuerbelastung ausgeht, dann hätte Österreich bei 2 % Einnahmen von 668 Mio (Gerechnet 2 % der Lohnsteuer) dies würde eine monatliche Mehrbelastung jedes Steuerzahler von 11 € ausmachen.
Wenn diese Zweckgebunden in die Pflege und zur Rücklage für die spätere Pflege eingesetzt würde käme man über die Runden.
Zusätzlich sollte man lieber wieder Landespflegeheime statt Privater Anbieter machen, weil dies über die Zeit billiger kommt und meist auch besser für die Bewohner ist.
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