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Wien/Klagenfurt- Auf einem medienrechtlichen Nebenschauplatz wurde Donnerstagnachmittag am Landesgericht Wien die Debatte um die Gutachten für das Birnbacher-Honorar im Zuge des Kärntner Hypo-Verkaufs geführt. Gutachter Fritz Keppert hatte das Nachrichtenmagazin "Format" wegen Übler Nachrede geklagt. Keppert hatte in einem Privatgutachten für die Vorstände der Kärntner Landesholding ein Birnbacher-Honorar von bis zu 4,2 Mio. Euro als angemessen kalkuliert. Die heutige erste Verhandlung vor Richter Gerald Wagner wurde schließlich für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen unterbrochen.
Richter Wagner bestätigte offiziell, dass gegen Keppert kein gerichtliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist. Keppert hatte gemeint, beim Leser des "Format"-Artikels vom Juli 2012 könnte durchaus dieser Eindruck entstehen. Wieweit sich ein Gutachter, der zum Honorar für Dietrich Birnbacher öffentlich Stellung nimmt, mediale Kritik gefallen lassen muss, das wurde heute in der Verhandlung diskutiert.
"Jemand, der in der Öffentlichkeit steht, muss sich mehr Kritik gefallen lassen, als jemand der das nicht tut", meinte Richter Wagner. Keppert zeigte sich insbesondere empört, dass der Artikel zustande gekommen sei, ohne mit ihm Rücksprache zu halten, und dass das Wort "Gefälligkeitsgutachten" gefallen sei. Mediale Kritik an den Birnbacher-Gutachten müsse möglich sein, betonte der Rechtsvertreter des "Format", Gerald Ganzger.
Es geht um Gutachten zur Honorarhöhe von Birnbacher, der im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank an die BayernLB 6 Mio. Euro kassiert hatte. Frank Schäfer, Gutachter im Auftrag der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, kam zum Schluss, dass für Birnbachers Leistung maximal 200.000 Euro gerechtfertigt gewesen wären. Demgegenüber kam Keppert in seinem Privatgutachten zu dem Schluss, dass doch wesentlich mehr angebracht gewesen wäre. Laut dem Ergebnis von Kepperts Rechnung aufgrund der ihm gegenüber angegebenen Stunden und Leistungen hätte Birnbacher mindestens 2,2 Mio. Euro und (bei einem allfälligen Erfolgszuschlag von hundert Prozent) maximal 4,2 Millionen verdient.
Birnbacher selber hatte in seinem Geständnis vor Gericht betont, ihm sei klar gewesen, dass sein Honorar mit 6 Mio. Euro weit überhöht gewesen sei. Von Anfang an sei geplant gewesen, über sein Millionenhonorar, das er für seine Beratertätigkeit beim Verkauf der Hypo an die BayernLB erhalten hatte, die ÖVP und das damalige BZÖ zu finanzieren. Während der frühere Kärnten-ÖVP-Chef, Ex-Landesrat Josef Martinz vor Gericht gestand, Geld aus dem Honorar erhalten zu haben, wurde das vom inzwischen ebenso zurückgetretenen Ex-FPK-Chef und LH-Stv. Uwe Scheuch sowie von Kärntens Finanzreferent, Harald Dobernig (FPK), massiv zurückgewiesen. (APA, DER STANDARD, 18.10.2012)
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Käufer und Preis waren bereits fixiert, wie Birnbachers "Beratung" privat beauftragt wurde.
Dh. weder die milliardenschwere Honorarbasis eines exorbitanten Stundensatzes noch der Erfolgszuschlag können plausibilisiert werden.
Das Schäffer Gutachten kommt daher auf maximal 200´ Euronen Beratungsäquivalent.
Birnbacher hat die Aufteilung gestanden, Martinz hat genommen und Uwe/Dobernig haben gefordert.
Herr Keppert wurde auch angeschmiert oder unzureichend informiert.
Ich schlage vor, dass die Standesvertretung der Gutachter / Sachverständigen endlich einmal ordnend eingreift.
Durch falsche oder auch nur annähernd unrichtige Gutachten werden Karieren und Familien zerstört. Das sollten sich solche Leute einmal bewußt sein.
Und welche Qualität manche Gutachten haben, davon konnte man sich gerade in der letzten Vergangenheit wissend machen.
Also nochmals: Standesvertretung für Ordnung sorgen (- ohne es mit schlimmeren Worten auszudrücken).
der sachverständige fühlt sich angezählt, ... aber ob die klage nicht noch mehr an "bekanntheit" für den herrn in sich birgt?
.... aber, würden SIE einen schwächelnden sachverständigen beauftragen?
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