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Dem Management seiner Beziehung zu den Militärs widmet Präsident Morsi viel Aufmerksamkeit. Noch kontrolliert er sie nicht.

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"Lern deine Verfassung kennen": Unter diesem Motto versucht die Politik, die Ägypter auf dem Weg zu einer neuen Verfassung einzubinden. Der US-Verfassungsspezialist Nathan J. Brown beobachtet den Prozess.

Kairo/Wien - Die Ägypter und Ägypterinnen sollen sich an der Diskussion über die neue Verfassung beteiligen, bevor der Text in einem Referendum zur Abstimmung kommt, wünscht die hohe Politik. Nun zirkulieren jedoch seit vergangener Woche gleich zwei voneinander abweichende Entwürfe, was diese Diskussion zwar lebhaft, aber chaotisch macht. Die endgültige Fassung soll in Kürze vorliegen, verspricht die Verfassungskommission - aber Nathan J. Brown, Politologe am Carnegie Endowment und an der Georgetown University in Washington und eine Autorität zum Thema Verfassungen arabischer Länder, ist im Gespräch mit dem Standard skeptisch. Bis 12. Dezember läuft die Frist.

Der Punkt, der öffentlich am kontroversiellsten diskutiert wird, ist die Rolle des Islam. Den Wünschen der Salafisten nach Islamisierung des Textes - indem man sich etwa in Artikel zwei nicht mehr mit den " Prinzipien der Scharia" als Quelle der Rechtssprechung begnügt, sondern statt dessen "die Scharia" nimmt - dürfte nicht entsprochen werden. Die relative Entspanntheit der Muslimbrüder in dieser Frage erklärt Brown damit, dass sie sicher sein könnten, dass sie und islamistische Kräfte im allgemeinen auch in Zukunft bei Wahlen sehr gut abschneiden würden: " Die Verfassung wird in einem Umfeld umgesetzt werden, in dem die Muslimbrüder die Präsidentschaft und eine Mehrheit im Parlament haben und in dem sich auch langsam die Zusammensetzung des Justizsektors ändern wird."

So können sie auf eine ausdrückliche Islamisierung der Verfassung verzichten. Ihre Strategie ist nicht konfrontativ, die Änderungen kommen auch so.

Die Meinung, dass die Muslimbrüder bei den nächsten Parlamentswahlen, die auf das Verfassungsreferendum folgen werden, viel schlechter abschneiden werden, weil sie besonders durch die miserablen Wirtschaftsdaten bei einem Teil des Elektorats bereits entzaubert sind, teilt Brown nicht: "Ich denke nicht, dass die Unterstützung für die Muslimbrüder hauptsächlich programmatisch ist. Sie werden wegen ihrer sozialen Präsenz gewählt".

Auch die Salafisten, die im Grunde eine "Sammlung religiöser Persönlichkeiten" und ihrer Anhänger seien, seien flächendeckend vernetzt. Auch wenn sie jetzt mit Blockade drohen - es gibt sogar schon eine Fatwa, die ein Ja beim Referendum über einen nicht islamisierten Verfassungstext verbietet -, rechnet Brown damit, dass sie letztlich mitziehen. Die Drohungen seien Taktik.

Eine weitere wichtige Verfassungsfrage betrifft die Rolle des Militärs. Seit Präsident Mohammed Morsi die Spitzen des Militärrats entließ, sei klar, sagt Brown, dass die Armee die Verfassungsschreibung nicht mehr diktieren könne. "Zumindest auf dem Papier wird eine Kontrolle über das Militär reflektiert werden", die Autonomie sei vorbei.

Aber auch hier gibt es die Frage, wie das in der Praxis aussieht: ob sich der Präsident durchsetzen kann, der bei dieser Kontrolle die Hauptrolle spielen wird (wie überhaupt das ganze System erstaunlich stark präsidentiell sein wird). Ihre internen Angelegenheiten kontrolliert die Armee zumindest jetzt immer noch selbst. Morsi "widmet dem Management seiner Beziehungen zum Militär ziemlich viel Aufmerksamkeit, er weiß, das ist noch keine Institution, die er unter Kontrolle hat, sondern vielmehr ein Sektor, um den man sich stark kümmern muss."

Noch ist auch möglich, dass die Verfassungskommission, die den Entwurf vorbereitet, von einem Verfassungsgericht wegen nicht rechtmäßigen Zustandekommens aufgelöst wird: Dann bestimmt der Präsident eine neue Kammer. Brown hält das für möglich, ortet aber bei den Gerichten jetzt eine gewisse "politische Scheu". Die Justiz exponiert sich im Moment nicht mehr gerne politisch - aber auch der Präsident hat ja gerade von seinem Versuch, den unpopulären Generalstaatsanwalt zu entlassen, Abstand genommen. (Gudrun Harrer/DER STANDARD, 18.10.2012)