Düsseldorf  - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht Düsseldorf ein angebliches Werk des 2007 gestorbenen Malers Jörg Immendorff als Fälschung eingestuft. "Im Ergebnis muss das Bild vernichtet werden", sagte Gerichtssprecher am Mittwoch mit; das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Die strittige Arbeit ist nach Auffassung des Gerichts ein "rechtswidrig verbreitetes Vervielfältigungsstück". Da eine Kennzeichnung als Fälschung nicht möglich sei und es Verwechslungen geben könne, sei es zu vernichten.

Geklagt hatte Immendorff-Witwe Oda Jaune. Sie hatte das 1,20 x 1 Meter große Bild im Katalog eines Auktionshauses entdeckt und die Vernichtung verlangt.  Der beklagte Eigentümer hatte das Bild 2001 von seinem Bruder gekauft. Er hatte eidesstattliche Versicherungen vorgelegt, denen zufolge Immendorff das Bild in seinem Atelier 1999 für 30.000 Mark verkauft habe. Das war die Zeit, in der der Maler kostspielige Sex- und Drogenorgien feierte und finanziell klamm gewesen sein soll. Kompliziert wird der Fall dadurch, dass auch Assistenten Immendorffs im Auftrag des Künstlers Kopien seiner Bilder anfertigten. Nach Auffassung der Richter ist das Echtheitszertifikat für das strittige Bild aber gefälscht.

Ein Gutachter hatte das strittige Gemälde als Fälschung bewertet. Die umstrittene Reproduktion des Bildes "Ready-made de l'Histoire dans Cafe de Flore" sei im Gegensatz zum Original ein Querformat. Das Original entstand 1987 und befindet sich in Neuseeland in der Auckland Art Gallery Collection. Die Proportionen der Hauptmotive seien unterschiedlich, hatte Kunstprofessor Siegfried Gohr geurteilt. Nach seiner Ansicht ist die umstrittene Version mit Hilfe eines Diaprojektors auf die Leinwand aufgebracht und so reproduziert worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass Immendorff so etwas autorisiert habe. Gohr erstellt im Auftrag von Immendorffs Nachlassverwalter Michael Werner ein Werkverzeichnis des Künstlers.  (APA, 17.10.2012)