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Berlin - Leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht (Besuchsrecht) mit ihrem Kind erhalten - auch wenn die Mutter das Kind gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Das Kabinett verständigte sich am Mittwoch auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.
Bisher kann der biologische Vater nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat. Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Zudem erhält der Vater das Recht, dass man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidung das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Da biologische Väter im deutschen Recht jedoch nicht vorgesehen sind, sah sich die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Handeln gezwungen.
Erst vor einem Vierteljahr hatte das Kabinett die Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Sie sollen uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können - im Zweifel auch gegen den Willen der Mutter. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Juli wird der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche in erster Lesung beraten.
Noch offen ist, wann sich das Parlament mit der Reform des Umgangsrechts befasst. Gegen die bisherige Regelung hatte vor dem Straßburger Gerichtshof unter anderen ein 41-jähriger Berliner geklagt. Er hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf.
Obwohl die Vaterschaft des 41-Jährigen erwiesen ist, hätte er nach der bisherigen Rechtslage keine Chance, seine Tochter gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters zu sehen. Künftig könnten ihm Richter ein Umgangsrecht einräumen, wenn dies ihrer Ansicht nach dem Kindeswohl dienen würde. Im vorliegenden Fall hatte der Europäische Gerichtshof die Klage allerdings abgewiesen. Zur Begründung hieß es, eine Störung der familiären Beziehung sei nicht im Interesse des Kindes. (APA, 17.10.2012)
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Noch unklar scheint mir der Umfang der Sorgerechtskompetenzen der Väter zu sein.
Im TV heute morgen wurde begrüßt, daß Väter nun das uneingeschränkte Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter hätten, es gehe ja schließlich in den ersten Lebenswochen und -Jahren um Fragen der Beschneidung und der Religionszugehörigkeit.
Wie ich unseren Bundestag kenne, wird ein Gesetz herauskommen, bei dem die Polizei mit Waffengewalt Kinder zur Beschneidung aus dem Haushalt der Mutter herausholen muss, wenn der Kindsvater die Beschneidung fordert.
Bis jetzt hat man sich ja gesetzlicherseits ganz klar dazu bekannt, dass der Vater jener Mann ist, der grad mit der Mutter budert, und dass dessen Recht, von Vorgängern nicht belästigt zu werden, über dem Verwandschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind steht.
Dabei hat man wahrscheinlich noch das 50er-Jahre-Bild im Kopf gehabt, wo ein edler Herr ein gefallenes Mädchen zu einer ehrbaren Frau machte.
Die Realität schaut aber anders aus: Während der Stiefpapi nur so lange der Papi ist wie er die Mami budert, ist der leibliche der, der bleibt.
Und es soll ja auch Frauen mit serieller Monogamie geben. Da den Kindern immer für ein paar Jahre einen Normpapi aufzuzwingen und die wirklichen Väter während der Zeit auszuknipsen, ist nicht in Ordnung.
Leibliche Vaterschaft bedeutet, dass die erste diploide Zelle eines Menschen durch Verschmelzung zweier haploider Zellen entstanden ist, deren eine vom Vater stammt. Mehr nicht. Die Samenzelle kann sogar vom leiblichen Vater gespendet und zur In-Vitro-Fertilisation verwendet worden sein, ohne dass dieser Vater die Mutter gekannt hätte. Er muss also nicht mal zur Mutter, geschweige denn zum Kind eine personale Beziehung haben.
Daraus irgendwelche Rechte abzuleiten, ist primitiver Biologismus der Blut-und-Rasse Sumpfkreaturen.
Mit dem Argument könnte man auch die väterliche Unterhaltspflicht abschaffen.
Hier geht es aber eben nicht um reine Chromosomenspender, sondern hier geht es um Chromosomenspender, die das Produkt ihrer Spende auch sehen wollen, und da ist es dann schon ein bissl mehr. Bisher wurden ihnen das mit Hinweis auf den Neuen der Mutter verweigert. Nicht liierte Mütter hingegen waren kein Hindernis.
Denn die Konfusion, welche sie unter dem einfachen Volke auslösen, ob der Neuheit ihres Anliegens, die braucht Ventil und Ablenkung, wofür sie meist selbst herhalten sollen.
Wir sind das schon gewöhnt, bzw. haben gelernt, dem auszuweichen.
:)
Um einem Kind die Mutter wegzunehmen, muß viel im Argen liegen, und es tut dem Kind eine erste Trennung an!
Leider, leider, von der Biologie her gesehen, sind Mutter und Vater keineswegs gleich, die Mutter hat viel mehr in das Kind investiert, bevor es auf die Welt kommt, als der Vater... Das Kind kennt schon vor der Geburt den Geschmack der Mutter, ihren Geruch, ihre Erährungsgewohnheiten, ihre Stimme, den Herzschlag und die musikalischen Vorlieben, zudem den Biorhythmus. Nur auf der genetischen Ebene sind beide Eltern gleich.
Soziale Vaterschaft ist für das Kind relevanter als biologische, fein für alle Beteiligten, wenn beides zusammenfällt.
Durch Diffusion: Sauerstoff, Wasser, einige Vitamine, Alkohol, Gifte, Drogen und Medikamente. Glukose, Aminosäuren und Elektrolyte über erleichterte Diffusion und aktive Transportprozesse. Proteine, Antikörper vom Typ IgG und Fette werden über Pinozytose transportiert. Viren und Bakterien können sich per Diapedese Zugang zum Kind verschaffen.
Fruchtwasser ist also nicht notwendiger Weise steril...
Dazu kommt, dass Feten Fruchtwasser schlucken und über die Zusammensetzung Vorlieben entwickeln: Knoblauch, Kräuter, Früchte, Zucker....
Sind Erkenntnisse neuerer Forschungen
- Yehudi menuhin berichtete, daß er als dirigent bei bestimmten neuen musikstücken die (ich glaub) cello melodie kannte. Erklärung seiner mutter: das waren jene, die sie während der schwangerschaft übte.
- zumindest wird das fruchtwasser etwas von mutter produziert, daher sinnlich auch dieser zugeordnet.
es gibt also dinge, die der mutter in den schoß gelegt wurden, die der vater erst aufbauen muss. sagt aber nichts über die psych, wirkung und wichtigkeit der vaterschaft.
auch der biolog. vater bestimmt wo man herkommt. daher bin ich dagegen, dieser gruppe den wert abzusprechen, denn ein sozialer vater kann sich ändern, ein biolog ist unique. das beinhaltet aber auch die pflicht sich in ein familienkonstrukt einzuordnen.
Fruchtwasser: sind des Säuglings eigene sterile Ausscheidungen, durch die Mutter bekommt das Kind Nährstoffe/Sauerstoff usw... aber sonst werden keinerlei Körperflüssigkeiten von der Mutter zum Kind ausgetauscht...das wäre für das Baby tödlich...
Nochmals gehts hier jetzt ums Schmecken oder um Geräusche?
die belege, die ich kenne, beziehen sich aufs hören.
grundsätzlich gilt (soweit ich weiss) was vorhanden ist arbeitet auch. und sobald geschmacksnerven vorhanden sind, werden die wohl auch arbeiten.
Sie dürfen gerne den kopf schütteln, das aktiviert :D, aber
das fruchtwasser ist nicht nur bildung durch den embryo, da gibts ne homöostase, die nicht über direkten austausch (da hamms recht) funktioniert, sondern über osmose:
http://flexikon.doccheck.com/de/Fruchtwasser
http://de.wikipedia.org/wiki/Fruchtwasser
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, ja und schmecken wird der Fetus wohl nur seinen eigenen Geschmack.
neinein, das mit dem kopf schütteln überlass ich schon Ihnen, das machen Sie viel besser. Ich bevorzuge zur aktivierung Cafe.
nachgelesen in dem artikel steht es explizieter. anscheinend ist das fruchtwasser dem embryo zugehörig, dann wird wohl der geschmack (der vorhanden ist) nicht die mutter betreffen. rein theoretisch könnte es noch immer der mutter zugeordnet werden, weiss ich aber nicht.
ändert aber nichts an der grundaussage, dass mütter am anfang organisch eine andere nähe entwickeln können (nicht müssen) als väter. daher werden selbige das gefühl dazu aktiver aufbauen müssen (was keine aussage über die qualität macht)
Das steht ganz klar im Artikel: "Das Fruchtwasser gehört ebenso wie das Amnion zum eigenen Gewebe der Leibesfrucht, nicht zum mütterlichen Gewebe. "
Die Grundaussagen von Ihnen waren zumindest was, das Schmecken über die Plazenta bzw. dem Fruchtwasser angeht, schlichtweg falsch.
Das können Sie sich jetzt drehen wie Sie wollen.
Den Rest, wer jetzt biologisch, bis zur Geburt bzw Abstillphase dem Kind nähersteht, steht ohnehin ausser Diskussion, und wurde von mir nie in Abrede gestelllt.
meine grundaussage war, dass (ich studien kennend die das hören ebtrifft) kinder bereits im mutterleib lernen und daher mit der mutter 10 mon lang etwas anderes verbinden, als mim vater, den sie erst kennenlernen müssen. das mit den geschmack ist mir schlüssig vorgekommen, scheint aber tatsächlich nicht so zu sein. ändert aber nichts an meiner aussage.
ich würd das so pauschal nicht sagen. ich denk der kontakt zum kind ist der mutter nähergelegt, der vater muss eben aktiv was tun. genauso ist es möglich, dass die mutter die annahme des kindes nicht schafft, dass der vater es aber annimmt, und mit der geburt eine größere nähe entsteht. nur angelegter ist der erste kontakt zur mutter.
Aber dass das Kind die Mutter schmecken kann, ist biologisch wohl so nicht möglich. denn
a)
Das Kind schwimmt im Fruchtwasser, und das wiederum sind des Säuglings eigene sterile Auscheidungen.
b)findet der Nährstoffaustausch einzig und alleine über die Nabelschnur bzw. dem Blutkreislauf statt.
Da ist nicht viel mit schmecken/essen/ usw...
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