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Justizministerin Beatrix Karl will ihren Entwurf zu den Grundbuchgebühren nachschärfen. Das klingt nach einer gefährlichen Drohung, ist doch das Projekt irreparabel. Die von der Initiative ausgehende Gebührenlawine mag noch das kleinere Übel sein, immerhin erfolgen die Schenkungen und Erbschaften von Liegenschaften steuerfrei. Schwerer wiegt, dass ausgerechnet eine Justizministerin kaum überbietbare Rechtsunsicherheit und zum Drüberstreuen ein Bürokratiemonster schafft.
Bei 170.000 Übertragungen im Jahr kann keineswegs von einer Bagatelle gesprochen werden. Selbst Gutachter berechnen den künftig für die Gebühr ausschlaggebenden Verkehrswert anhand unterschiedlicher Methoden, deren Ergebnisse stark differieren. Wenn das Ministerium nun Immobilien-Anzeigen und -Preisspiegel oder gar den aufgehobenen Einheitswert (!) als Indikator akzeptieren will, kann man nur den Kopf schütteln. Inserate bilden oft Fantasiewerte ab, Preisspiegel sagen nichts über Lage und Verfassung der Wohnung oder des Hauses.
Eine pauschale Gebühr - möglicherweise gestaffelt nach der Größe des Objekts - wäre eine Alternative zum (neuerlichen) Husch-pfusch-Entwurf des Ressorts. Noch besser wäre eine Neufeststellung der Einheitswerte, damit neben der Gebühr auch Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und landwirtschaftliche Abgaben auf aktuellen Stand und Verfassungskonformität gebracht würden. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 17.10.2012)
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bei der Verwaltung gespart.
Irr hohe Gehälter und Pensionen bei den Sozialversicherungen und Nationalbank.
Verkleinerung des Nationalrates und Abschafftung des Bundesrates.
Verkleinerung der Landesregierungen und Landtage, wenn diese schon nicht abgeschafft werden.
Abschaffung der Früpensionen bei der Gemeinde Wien: gehen mit durchschnittlich 54 Jahren mit 80 % des Letztbezuges in Pension.
Beim Bundesheer sind objektivierbar 90 Prozent des Personals völlig überflüssig.
Da kämen jährlich schon mehr als 10 Milliarden an Minderausgaben zusammen.
Die Neufeststellung der Einheitswerte wäre eine Einsparungsmaßnahme. Um eben nicht Legionen an Gutachtern, Notaren, Finanzbeamten ... mit der Feststellung der korrekten Steuergrundlage zu beschäftigen, git es den Einheitswert. Nur ist er mittlerweile derart weit weg von Marktwerten, dass er bei einem Gesetz nach dem anderen als gleichheits- und damit verfassungswidrig erkannt wird.
Anstatt nun das für eine sparsame Verwaltung wichtige Werkzeug "Einheitswert" auf Vordermann zu bringen, schaut der Gesetzgeber einfach nur zu, wie ein Gesetz nach dem anderen wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben wird, um dann kurz vor Ablauf der Reparaturfrist evtl. neue Pfusch-Regelungen zu erlassen.
Diese Frau hat mit den Grundbuchsgebühren für Grundstücksschenkungen nichts zu tun.
Die gab es schon lange vor ihr. Nur wurde der § 26 GGG vom VfGH auggrund einer Beschwerde aufgehoben.
Was man ihr höchstens vorwerfen kann ist, dass sie nur Marionette der Beamten und Sektionschefs ist. Diese flleischgewordene fachliche Inkompetenz segnet alles ab, was ihr die Experten vorlegen. Politischer Gestaltungswille kommt auch nicht von ihr, sondern von der ÖVP-Finanzministerin.
Sie ist, wie Johanna Metternich oder bei den Roten, Barbara Prammer eine 120 %ig loyale Parteisoldatin, ohne eigene Meinung, ohne Selbstbewußtsein, ohne Rückgrat.
Nur so lassen die Parteien heute überhaupt noch jemanden an Spitzenpositionen.
Paradebeispiel: Michael Sp.
dass diese Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) vom Einheits- bzw. Verkehrswert berechnet werden.
Das muss doch verfassungswidrig sein, weil sachlich nicht rechtfertigbar.
Denn das Gericht erhält für die Eintragung des Eigentümerwechsels ja keine Steuer, für die eine Gegenleistung nicht erforderlich ist, sondern eben eine Gebühr für den Aufwand der Eintragung ins Grundbuch.
Und dieser Aufwand ist völlig unabhängig vom Grundstückswert, egal ob es nun der Einheitswert oder der Verkehrswert ist.
Noch offensichtlicher ist es bei der Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften. Der Aufwand des Gerichtes als Gegenleistung dafür ist ebenfalls völlig unabhängig vom Grundstückswert.
Das ist staatlicher Betrug am Bürger !!!
Die in letzter Zeit sehr stark gestiegenen Gemeindeabgaben für Wasser, Kanal und Müllabfuhr werden mit dieser Kostenwahrheit begründet. Dagegen sind die geplanten Grundbuchsgebühren eine reine Abzocke und sollten z.B. von Konsumentenschutzorganisationen und/oder der Volksanwaltschaft gerichtlich bekämpft werden.
Landwirte und Betriebe (tlweise) sind ausgenommen.
und die engste Familie nur, wenn Wohnbedarf besteht.
Dh.: kaum anwendbar, da meist die Eltern mit Wohnrecht das Haus weiter benutzen. ;-)
siehe Gesetzesentwurf, Seite 2 unten: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... 269654.pdf
Jetzt schwenkt sogar schon der Schnauder auf die - anscheinend nun offizielle - Standard-Position um, Grundsteuern erhöhen zu wollen. Als ob Ö an mehr Einnahmen genesen würde.
Aber prinzipiell stimme ich auch zu, wenn man so eine Gebühr schon erhöhen will, dann bitte mit pauschalen Erhöhungen und nicht mit so einem wahnwitzigen Verwaltungsaufwand. Das ist doch eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Bürokratie und deren befreunderlten Gutachter-Klüngel.
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