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Der Mittwoch war ein weiterer Verhandlungstag im Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für die Neonazi-Homepages Alpen-Donau.info und Alinfodo.com, Gottfried Küssel, Wilhelm A. und Felix B. Sie sind nach dem Verbotsgesetz angeklagt, weil sie die Seiten registriert beziehungsweise administriert oder für deren Inhalt verantwortlich gezeichnet haben sollen.
Der Verhandlungstag begann turbulent: Die VerteidigerInnen hatten im Ermittlungsakt Belege gefunden, dass einer der beisitzenden Richter Mitte September Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren rund um die Neonazi-Seiten angeordnet hatte. Das sei ein Ausschließungsgrund, sagten die VerteidigerInnen, die deshalb einen Antrag auf Ablehnung dieses Richters stellten. Der Antrag wurde abgelehnt. Wäre der Richter tatsächlich ausgeschlossen worden, hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Doch das steht weiter im Raum: Die Zusammensetzung des Gerichts könnte Basis für eine Nichtigkeitsbeschwerde werden.
Die Befragung eines IT-Spezialisten des Bundeamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) förderte wenig Neues zutage, was den Erstangeklagten Gottfried Küssel betrifft. Auf die Frage, warum Küssel in der Anklage als "Betreiber" der Neonazi-Homepages geführt werde, meinte der Zeuge: "Das weiß ich nicht." Technisch verantwortlich sei Küssel jedenfalls nicht gewesen, "aber vielleicht inhaltlich". Nun soll ein bereits befragter BVT-Beamter am 7. November noch einmal befragt werden, um diese inhaltliche Verantwortung zu klären.
Die Urteilsverkündung verzögert sich weiter: Aus heutiger Sicht ist sie für den 10. Jänner 2013 geplant. Der Grund: Das IT-Gutachten wird erst in sechs Wochen fertig sein, dessen Präsentation wird erst am 9. Jänner stattfinden können.

16.10., 17:49Maria Sterkl derStandard.at
Jener Prozess, der laut der Vorsitzenden Richterin "unter keinem guten Stern" zu stehen scheine,