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Düsseldorf - Nach Bekanntwerden eines Gutachtens über die Doktorarbeit der unter Plagiatsverdacht stehenden deutschen Bildungsministerin Annette Schavan hat die Universität Düsseldorf Strafanzeige erstattet. Es bestehe der Verdacht auf Weitergabe vertraulicher Informationen, teilte die Heinrich-Heine-Universität am Dienstag mit.
Nach Plagiatsvorwürfen gegen die Doktorarbeit aus dem Jahr 1980 prüft der Promotionsausschuss der Hochschule seit Mai die Arbeit. Am Wochenende war die für den Ausschuss bestimmte "Sachverhaltsermittlung" bekannt geworden. 15 ständige und Vertretungsmitglieder des Gremiums hatten sie zur Vorbereitung erhalten. Der Ausschuss tagt an diesem Mittwoch. Jedoch befinde man sich am Anfang des Verfahrens, betonte ein Sprecher.
Der "Spiegel" hatte berichtet, nach einem Gutachten für die Universität bestehe die Dissertation der Ministerin in Teilen aus Plagiaten. In dem Gutachten werde Schavan Täuschungsabsicht vorgehalten. Schavan hat dies zurückgewiesen. (APA/Reuters, 16.10.2012)
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"... prüft der Promotionsausschuss der Hochschule seit Mai die Arbeit."
und
"Jedoch befinde man sich am Anfang des Verfahrens,..."
... das kann noch Jahre dauern! ;-)
15 Personen brauchen JAHRE um über ein Plagiat zu entscheiden, wärend der Doktorvater es vermutlich nicht einmal gelesen hat - da sieht man mal, was ein so ein Titel vorher und nachher wert ist!
;-)
Doch geprüft und ermittelt wurde von offizieller Seite aus sehr verhalten, wenn denn überhaupt Interesse an der Wahrheit bestanden haben sollte.
Und nun eine Strafanzeige:
Aber wiederum nur gegen die Aufdecker des Skandales.
http://www.pnp.de/nachricht... dacht.html
da versagt jede automatische Plagiatskontrolle und mit copy&paste + Google kommt man auch nicht weit, sondern da müssen noch Zettelkataloge durchforstet und Sekundärliteratur aus dem Magazin geholt bzw. teilweise sogar aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Viel mühsame manuelle Arbeit, für die man aber sicher keine Vollzeitstelle bekommen hat, sondern das macht der Gutachter so nebenbei.
die beanstandete arbeit ist öffentlich. kein geheimdokument, sondern eine doktorarbeit.
demzufolge kann JEDER sich selbst ein bild darüber machen, ob das ein plagiat ist oder nicht.
ein dafür bestellter gutachter kann das nur (hoffentlich) besser. sein gutachten ist von hohem öffentlichen wert, immerhin geht es hier um die bildungsministerin.
worum geht es der universität hier? transparenz oder vertraulichkeit? was ist ihr wichtiger? akademischer ethos oder schutz der ministerin?
und wie heisst die universität noch mal?
Wie die Schwammerl wachsen die mittlerweile in Deutschland und Österreich.
Helene Hegemann wird für ihre "freizügige" Auslegen von "zitieren" zum "Kugelblitz der neuen deutschen Literatur", aber bei Doktorarbeiten schaut man besser nicht links und rechts, macht keine Zitate und erfindet auch immer jeder Rad neu - logisch.
Ich gestehe hiermit, dass ich Guttenberg, Schavan und andere Plagiatoren von nun an als "Pioniere der Mashup-Kultur" ehren werde! Oder macht hier jemand wirklich ernsthaft auf bestürzt, weil eine Diss nicht selbst verfasst wurde?
Das gibt es, seit es Doktorarbeiten gibt und früher nannte man das "Ghostwriter", und hierin haben sich viele Studenten eine goldene Nase verdient.
Richtig - ghostwriting gab es immer schon. Und trotzdem ist es mehr als gerechtfertigt, einen Dr.Titel abzuerkennen, wenn dies aufgedeckt wird. Schliesslich erschleicht man sich mit dem Titel Ehre, die einem nicht zusteht und erhält ggf auch Job-Positionen, die andernfalls verwehrt blieben.
dass das Gutachten bereits veröffentlich wurde, bevor es in den Hoschulgremien, die es bestellt hatten, besprochen wurde, und bevor Schavan Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
Und im Übrigen ist die Dissertation öffentlich - die Unterlagen zum Promotionsverfahren sind es nicht.
zumindest in Teilen öffentlich gemacht.
Wenn jemend mit einem Gutachten betraut wird, dann ist er dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet und damit auch zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
Dieses Prinzip wurde hier verletzt.
Ein Gutachter ist niemals Richter, er stellt einem Gremium ein Hilfsmittel für eine Urteilsfindung zur Verfügung. Es obliegt diesem Gremium in seiner Urteilsfindung eine Beweiswürdigung sämtlicher vorliegender Informationen vorzunehmen.
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