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Wien - Mit dem Budget für das kommende Jahr werden auch einige Maßnahmen, die im Zuge des Sparpakets 2012 beschlossen wurden, wirksam. So wird es Einsparungen bei den Pensionen geben, Spitzenverdienern wird ein Solidarbeitrag abverlangt. Beamte stehen vor einer Nulllohnrunde. Zudem gibt es im öffentlichen Dienst mit wenigen Ausnahmen einen Aufnahmestopp. Im Folgenden die Maßnahmen im Überblick:
BEAMTE: Zwischen 2012 und 2016 kommt es zu einer Einsparung von rund 4.000 Planstellen im Bund. Bis 2014 gilt grundsätzlich ein Aufnahmestopp; in den Jahren 2015 und 2016 wird nur die Hälfte der Pensionierungen nachbesetzt. Von den Personalkürzungen ausgenommen sind die Lehrerinnen und Lehrer, Exekutive, Justizwache und Finanzpolizei. Im kommenden Jahr müssen Beamte dann eine Nulllohnrunde und 2014 eine nur "moderate Erhöhung" hinnehmen. Die Nulllohnrunde spart 206 Mio. Euro.
PENSIONEN: Die Pensionserhöhung wird 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter der Inflationsrate liegen. Das spart im ersten Jahr 400 Mio. Euro, ab dem zweiten Jahr dann noch zusätzlich 320 Mio. Euro. Außerdem wird der Zugang zur Korridor-Frühpension erschwert: Künftig werden dann 40 statt wie bisher 37,5 Jahre notwendig sein, um sie mit 62 in Anspruch nehmen zu können.
SOZIALVERSICHERUNG: Ab kommenden Jahr wird auch die Höchstbeitragsgrundlage in Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung zusätzlich zur normalen jährlichen Valorisierung um 90 Euro erhöht, die Pensionsbeiträge für Selbstständige werden angehoben.
BAUERN, MINERALÖLSTEUER: Einsparungen kommen 2013 auch auf die Bauern zu, so wird etwa die Steuerrückvergütung für den Agrardiesel gestrichen, was 50 Mio. Euro im Jahr bringen soll. Auch bei Schienenfahrzeugen und Ortslinienbussen soll die steuerliche Ausnahme wegfallen.
SOLIDARABGABE für SPITZENVERDIENER: Zeitlich befristet (2013 bis 2016) kommt nächstes Jahr auch ein Solidarbeitrag von Spitzenverdienern ab 185.920 Euro Jahresbrutto. Diese Maßnahme soll 110 Mio. Euro bringen. Ebenfalls ab 2013 wirksam wird eine Art Strafbetrag der Arbeitgeber: Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Abgabe von 110 Euro bezahlen. Eingeschränkt wird die Möglichkeit des Blockens bei der Altersteilzeit. (APA, 16.10.2012)
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