Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Gary McKinnon mit seiner Mutter Janis Sharp in London, 2009
Der als "UFO-Hacker" bekannt gewordene Gary McKinnon, der in Computerysteme der US-Regierung eingedrungen und deshalb angeklagt worden ist, wird nicht an die USA ausgeliefert. Wie Heise berichtet, hat die britische Innenministerin Theresa May dem Auslieferungsansuchen nicht stattgegeben. Grund für die Ablehnung ist McKinnons seit 2008 diagnostiziertes Asperger-Syndrom. Aufgrund seiner Erkrankung würde die Auslieferung eine Gefahr für McKinnon darstellen.
Ob es in Großbritannien zu einem Prozess kommt, ist bislang nicht bekannt. McKinnon gelang 2001 und 2002 zu Ruhm, nachdem er in militärische Computersysteme und die der NASA und des Pentagons eingedrungen war. McKinnon wollte zu Informationen rund um UFOs kommen. Die USA bezeichnen dies als größten bislang gelungenen Militärcomputer-Hack. 2002 folgte die Anklage, begleitet von einem Auslieferungsverfahren an Großbritanninen.
Der ehemalige britische Innenminister Alan Johnson hat immer wieder betont, mit der Auslieferung nicht fortzufahren, solange McKinnon noch Rechtsmittel bleiben. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde sein Ansuchen jedoch abgelehnt. RT.com schätzt, dass dem gebürtigen Schotten im Falle einer Auslieferung 60 Jahre Haft gedroht hätten. Es sei zudem das erste Auslieferungsverfahren, das seit einer Vereinbarung zwischen USA und Großbritannien im Jahre 2004, abgelehnt wurde. Immer wieder hat McKinnon mit Selbstmord gedroht, falls die Auslieferung stattfinden würde. (red, derStandard.at, 16.10.2012)
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Australische Polizei testete "Liberator" - US-Sicherheitsministerium gibt massive Bedenken an
Netzaktivist in Spanien festgenommen - Soll für DDoS-Attacke auf Spamhaus verantwortlich sein
Nachträglich keine missbräuchliche Verwendung der Daten festgestellt
Angriffe gegen Energiekonzerne zuletzt zugenommen
Deutsche Bundesregierung bezog Stellung zum im März vorgelegten "Tallinn Manual"
Autoren sprechen von "ironischer Darstellung"
Strongbox soll es ermöglichen, anonym und sicher Informationen einzureichen
Angebliche Drehbuch-Abschrift von US-Dokumentation veröffentlicht
Im Chat verschickte https-URLs bekommen unangemeldeten Besuch von Microsoft
Seite tauchte auf Zensurliste auf - Behörden sprachen von "menschlichem Fehler"
Die von Google vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen können im Einzelfall rechtswidrig sein
Ziel: Verbesserung der Personenartikel
Baupläne waren innerhalb von 48 Stunden über 100.000 Mal heruntergeladen worden
Deutscher Unternehmer wirft Twitter und Co. unrechtmäßige Patentnutzung vor
Entwickler wählten Mega zur Verbreitung, u.a. weil sie mit Gründer Dotcom sympathisieren - Update: Vorlagen entfernt
Umsetzung der nationalen Cyber-Security-Strategie
Internetbanking betroffen - Bankchef Cernko: "Das war ein krimineller Akt, wir verfolgen das mit aller Härte"
Internetkommunikation soll bei Bedarf einfach "mitgeschnitten" werden können
Seit 2007 trainiert die Gruppe Computernetzwerk-Operationen in der Eifel für den Cyber-Krieg
Deutscher BGH entschied, dass Autocomplete-Begriffe im Einzelfall gelöscht werden müssen
Netzwerk schließt solche Dienste auch dann aus, wenn sie im Land der NutzerInnen legal sind
Smartphone-App informiert, welche Unternehmen und Interessensgruppen hinter einem Produkt stehen
Nachher gehört er dem Tal Shiar an. Wahrscheinlich hat sich kürzlich ein Warbird vor dem Buckingham Palace enttarnt und es wurde mit Konsequenzen gedroht, falls er ausgeliefert wird.
Anders kann ich mir ein "Nein", zu dem Auslieferungsansuchen an das beste Land der Welt, nicht erklären... :3
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.