EU beäugt Googles im März eingeführte Nutzungsbedingungen

16. Oktober 2012, 09:33
  • EU prüft Google genauer
    foto: dapd

    EU prüft Google genauer

Neue Bestimmungen ohne Widerspruchsrecht eingeführt

Der Umgang Googles mit der Privatsphäre seiner Nutzer ist einmal mehr ins Visier europäischer Datenschutzbehörden geraten. Dieses Mal geht es um die im März eingeführten Nutzungsbedingungen, denen zufolge der US-Suchmaschinenkonzern die Nutzerdaten aus allen seinen Diensten zusammenführt, um sie für Werbung auszuwerten.

Keine Möglichkeit zum Widerspruch

Dem User wurde dabei keine Möglichkeit zum Widerspruch gegeben,was nach Auffassung der französischen Datenschutzbehörde CNIL EU-Recht verletzt. Verlangt wird, dass Google die neuen Bestimmungen zurücknimmt. Sollte in Frankreich ein Verfahren gegen Google eröffnet werden, könnte dies weitreichende Folgen haben und einen Domino-Effekt auslösen, der auch andere Firmen und Staaten erfassen könnte. Google könnte dann außerdem vor dem technischen Problem stehen, die Daten wieder auseinandersortieren zu müssen.

Vorwürfe auch in USA

Auch in den USA sieht sich Google mit Vorwürfen konfrontiert. Die amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC soll Berichten zufolge eine Klage vorbereiten, weil der Konzern Suchergebnisse manipuliert und Konkurrenten benachteiligt haben soll. Aktuell soll Google darüber mit der Behörde verhandeln. (red, DER STANDARD, 16.10.2012)

Link

Google

ein bisschen spät kommen sie drauf.

Immerhin hat Google die Änderungen ein gefühltes halbes Jahr vorher angekündigt. Und sie haben ja wirklich auf allen Seiten auffällig darauf hingewiesen.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.