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Auch an den 22 Sozialversicherungsträgern gehen die Pensionsreformen nicht ganz spurlos vorüber. Doch Umfang und Dauer der Veränderungen sind derart unambitioniert, dass normalsterbliche ASVGler vor Neid erblassen. Noch immer greifen in der Sozialversicherung die Vorteile zweier Systeme: Unkündbarkeit und hohe Pension aus dem Beamtenrecht, Abfertigung analog zu Angestellten und Arbeitern - und zum Drüberstreuen eine fast gänzlich vom Dienstgeber finanzierte Zusatzpension.
Vor allem letzteres Zubrot führt dazu, dass Akademikern der Ruhestand heute noch mit 4500 Euro versüßt wird, während nicht gerade knapp gehaltene Bundesbeamte mit 1000 Euro weniger auskommen müssen. Die Durchschnittspension im ASVG liegt übrigens bei gut 1000 Euro.
Nach der Weigerung einiger Länder, die Pensionsanpassungen des Bundes zu übernehmen, zeigt das vom Rechnungshof aufgeworfene Beispiel wieder einmal, wie bunt es in mancher Reform-Exklave zugeht. Dass mit Hauptverband und Co ausgerechnet jene Gruppe aus dem Vollen schöpft, die für den Vollzug des immer schmaler werdenden Pensionssystems verantwortlich zeichnet, ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Doch zum Glück gibt es einen zuständigen Sozialminister, der nun für Gerechtigkeit kämpft. Kleine Einschränkung: Reformen sind kollektivvertraglich zu regeln. Heißt im Klartext: Es bleibt alles beim Alten. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 16.10.2012)
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So gibt es in der Dienstordnung für Verwaltungsangestellte keine Akademiker- oder Maturanteneinstufung. Die Karrieremöglichkeiten sind an die Ablegung verschiedener Verwaltungsprüfungen geknüpft.
Daß man sich einmal an den Ursprung dieser "Privilegien" erinnert, der sich in notwendigen Zuckerln für Stellensuchende gründet, die sonst in die Privatwirtschaft gegangen wären und nur durch atraktive Pensionsregelungen angeworben werden konnten, das ist eh schon zuviel verlangt.
Kläglich, wie man mit geradezu kronesker Neidschürerei lieber schaut, daß wieder einer aus dem eigenen Boot draufzahlt, als daß man dafür eintritt, daß es auch den anderen besser geht.
Warum steht nirgends dass die Angestellten der Sozialversicherung bis zu 4,5 % ihres Gehaltes ZUSÄTZLICH zu den normalen Pensionsbeiträgen einzahlen müssen?
Aber so läuft das Spiel, Berufsgruppen gegeneinander ausspielen, jeden was wegnehmen bis man selbst drankommt mit den Abstrichen, dann beginnt allerdings der Jammer.
Anpassung der Wiener Magistratsbediensteten der Ruhenbestimmung an die Bundesregelung, im Gegenzug 3% plus für alle Gemeindebediensteten 2013, es würden dadurch nur die hohen BeamtInnen empfindliche Abzüge im zukünftigen Ruhestand haben, die vielen kleinen BeamtInnen hätten kaum Verluste dabei, na wäre das was ?
Es geht um Gerechtigkeit, die Melkkuh ASVG ist nicht mehr zu melken ohne zusätzlich 100 000 dazu in die Armut zu treiben, trotz 40 Jahre Beitragszahlungen geleistet zu haben.
Es geht um die Wahrheit, wie hoch sind die Systeme durch Eigenbeiträge gedeckt ?, das ASVG ist zu 90% gedeckt, manche jahrzehntelange geheimnisvoll zugedeckten Pensionssysteme sind nur zu 20-40% selbst gedeckt, d.h. alle ASVG-Versicherten zahlen neben ihren Generationsverpflichtungen noch diese Privilegien dazu, obwohl sie nichts davon haben, wo ist da Gerechtigkeit ?
Ich habe gar nichts gegen "Privilegien" anderer. Wenn jemand mehr Geld als ich verdient - schön für ihn und für mich (er finanziert ja damit auch die Staatsausgaben und die Leistungen für mich mit). Wenn jemand eine tolle Pension hat - prächtig. Aber: Nicht auf meine Kosten und mit meinen Zwangsbeiträgen. Wenn er bei einer privaten Versicherung arbeitet, soll er Pensionen ohne Ende kassieren. Wenn mir die Prämie auf Grund der "Privilegien" zu hoch wird, wechsle ich nämlich ganz lässig zu einer anderen Versicherung. Wenn er eine tolle Leistung erbringt, bleibe ich gerne und schlucke die hohen Kosten. Bei einer Zwangsversicherung sieht es natürlich anders aus. Da kann ich mich nicht gegen die Kosten wehren.
0,01 % ist auch drin enthalten... außerdem ist es nicht einzusehen, daß es für bestimmte berufsgruppen (bauern, sva-angestellte, wk-angestellte, etc.) eigene pensionsregelungen gibt, einfach alles nach asvg dann gibt es auch keine neiddebatten...
dass diese "Betriebspension" für die ab dem Jahr 1996 eingetretenen Angestellten nicht mehr gilt. Da gibt es auch nur die ASVG Pension mit der "tollen 3.Säule", wo am Ende gerade mal die Einzahlungen unverzinst zur Minizusatzrente werden.
Ad "bis zu": von 2,2% bis 4,5% werden vom Bruttogehalt abgezogen. Je nachdem, ob die Höchstbeitragsgrenze überschritten wird.
Die fast gänzlich vom Dienstgeber finanzierte Zusatzpension ist auch weit entfernt von der Realität und bezieht sich allerhöchstens auf vor über 10 Jahren in Pension gegangene Angestellte, die noch keinen Beitrag zahlen mussten.
Da dieser Artikel in einigen Tageszeitungen gedruckt wurde, ist anzunehmen, dass er von Herrn Schnauders ohne Recherchen übernommen wurde.
Man soll nur immer zahlen, zahlen, zahlen und am besten zu allem ja und amen sagen, während sich die Bediensteten des Staates und des staatsnahen Bereich ein lustiges Leben auf Kosten aller anderen machen. Wunderbar.
"Unkündbarkeit und hohe Pension aus dem Beamtenrecht, Abfertigung analog zu Angestellten und Arbeitern - und zum Drüberstreuen eine fast gänzlich vom Dienstgeber finanzierte Zusatzpension"
aus meiner tätigkeit in einem sozialversicherungsträger kann ich dem nicht zustimmen. ich bekommen "nur" eine asvg pension, bin normal kündbar, abfindung ... ok das ist normal asvg und von einer zusatzpension weiß ich nichts. hab eine "normale" betriebspension.
mich würde es interessieren, welchen sozialversicherungsträger der autor hier meint und wo und wie er zu diesen "fakten" gekommen ist.
wenn es um kollektivvertragliche regelungen geht. Kriegen die sv-bediensteten 15 gehälter, haben diese privilegien für reisekosten und sonstige goodies wie telefon und ipads?
So weit ich informiert bin, sind sv-bedienstete nicht beamte, sondern unterliegen einem dienstrecht, dass dem angestelltengesetz nachgebaut ist. Deswegen gibt es eine abfertigung, im gegenzug dazu gibt es kein disziplinarrecht wie bei den beamten. Biennien gibt es in allen normalen Kollektivverträgen. Der journalisten-kollektivvertrag wird von den herausgebern jetzt auch als überzogen bezeichnet. Also als journalist würde ich nicht so laut trommeln, sondern einen leiseren trommelwirbel beginnen.
Die Höhe der Pension ist weit über den Beamten. Fakt. Das beste aus zwei Systemen. Fakt. Hacklerregelung bei 70% der Pensionisten: Fakt.
Jeder der mit der SVA zu tun hatte, weiss, wie die mit dem Geld eintreiben bei Kleinen umgehen.
Dieser Privilegien-Stadel ist ein Wahnsinn. Apropos IPAD, Telefon, etc: 1000,- im Schnitt mehr in der Pension PRO MONAT dürfte das recht schnell aufwiegen. ASVG für alle... das ist das einzige was gerecht ist.
Was in diesem Bericht "verschwiegen" wurde, ist das die günstigen Regelungen für Bedienstete gilt, die VOR 1996 in die SV kamen. Das werden wohl diejenigen sein, die da in Pension gegangen sind und dementsprechend profitierten. Diese Zuckerln wurden für Bedienstete ab 1.1.1996 abgestellt, heute gilt:
- ASVG-versichert und somit ASVG-Pension
- Zusatzpension als Ansparversion, wird jährlich
wegen der ungünstigen Fondsentwicklung nach
unten revidiert (kennen wir auch von der
Privatvorsorge *g*). Rate wird vom Gehalt
abgezogen.
- die traumhaften 80% vom Letztbezug würde
es für 45 Beitragsjahre in der SV geben, d.h. auch
45 Jahre Beiträge für Zusatzpension.
"würde" wegen ungünstiger Fondsentwicklung
weniger.
es dürfen alle nur noch eine ASVG-Pension erhalten. Ganz einfach per Gesetz beschließen. Sollten sich diejenigen aufregen ihnen entgegenhalten, Schüssel hat sich bei den ASVG-Pensionen auch um nichts geschissen und einfach alles durchgezogen. Wenn das nicht geht, den Pensionssicherungsbeitrag per Gesetz so beschließen, dass nur noch eine ASVG-Pension herauskommt. Es kann nicht sein, dass es Leute gibt, die mit Nettopensionen von über 3.500,--Euro im Monat nachhause gehen. Diese Summen wurden nie einbezahlt.
dieses perverse system zu ihren lasten finanzieren müssen... wo sozial draufsteht ist korruption, faulheit, selbsbedienung und ausbeutung der masse garantiert. wichtig ist das die eigene schüssel voll ist und mann bis zum erbrechen sich selbst vollfrisst.
solidarität = den pöbel auszunehen mit allen mitteln.
weil wer seine "wohlverdienten rechte" ausübt kann man ja nicht kritisieren....
Wobei das Problem NICHT ist dass Leute die Zeit ihres Lebens viel mehr beigetragen haben auch mehr Pension bekommen. Das Problem ist vielmehr dass wir mehr für die Pensionen ausgeben als wir an Beiträgen einnehmen. Und das liegt zu einem guten Teil an jenen die nie oder kaum jemals etwas eingezahlt haben.
Falsch.
Das problem sind beamte. Deren pensionen bzw ruhestandsbezüge decken sich nie und nimma selber.
Sie sprechen am ehesten auf bauern an. Geringe pension, wenig eingezahlt und immer weniger jungbauern. Guck dir die zahlenan, das sind zwar viele menschen, aber so geringe beträge...
Selbsständige sind auch so ein sonderfall, die meisten haben vorher >10 jahre asvg einbezahlt.
Beamte sind das problem. Jede pensionserhöhung in der gruppe ist eigentlich finanzielles harakiri!!
Man unterscheidet VB und Beamte. Ein VB hat immer nur ASVG Pension, Beamte werden in den "Ruhestand" versetzt. Ein Beamter, der 40 Jahre unter der Höchstbeitragsgrundlage verdient, erhält fast dieselbe Pension, wie ein ASVG Versicherter, der ebensolange arbeitet. Wenn du schon "Durchschnittsberechnungen" anstellst, dann bitte Sinnvolle. In der DurchschnittsASVG Pension sind auch Teilzeitkräfte dabei.
Das Problem sind Beamte, die mehr als die Höchstbeitragsgrundlage verdienen. Da diese auch Pensionen über der ASVG Grenze bekommen und der "Arbeitgeberanteil" nie vom Staat rückgestellt wurde.
In der SV war der Stichtag übrigens der 1.1.1996. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die neuen Bediensteten nur eine ASVG Pension.
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