Staatsanwälte gehen gegen Berlusconis Freispruch vor

15. Oktober 2012, 17:06

Rekurs beim Kassationsgericht - Ex-Premier war im Juni vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden

Rom - Die römische Staatsanwaltschaft hat beim Kassationsgericht in Rom, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, Rekurs gegen den Freispruch des Ex-Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi und seines Sohnes Piersilvio vom Vorwurf der Steuerhinterziehung eingereicht. Berlusconi und sein Sohn waren im Juni nach einem mehrjährigen Verfahren freigesprochen worden. Die Staatsanwälte sind jedoch der Ansicht, dass genügend Beweismaterial zur Verurteilung des Ex-Premiers vorhanden ist, wie italienische Medien am Montag berichten.

Bei den Ermittlungen ging es um Steuererklärungen aus den Jahren 2003 und 2004. In dieser Zeit hatte das Unternehmen RTI, eine hundertprozentige Tochter von Mediaset, seinen Sitz in Rom und musste daher dort seine Steuererklärungen einreichen. Die Ermittlungen in Rom waren Teil eines größeren Verfahrens in Mailand, dem Sitz von Mediaset. Dabei geht es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 90er Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Durch solche Machenschaften könnte Berlusconi Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien gesenkt haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Gegen den Ex-Premier läuft noch ein Prozess im Zusammenhang mit der Sexaffäre um "Ruby". Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, das Mädchen bei ausschweifenden Partys zwischen Februar und Mai 2010 für Sex bezahlt zu haben. Berlusconi wird auch des Amtsmissbrauchs beschuldigt. (APA, 15.10.2012)

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